Rund 30 Prozent aller Zahnfüllungen in Deutschland bestehen Schätzungen zufolge aus Amalgam. Das wiederum enthält zur Hälfte Quecksilber. Doch was passiert eigentlich mit dem „gefährlichen Abfall“, wenn Füllungen ausgetauscht oder Zähne extrahiert werden? Und wie können Zahnarztpraxen alles sicher und korrekt entsorgen? Die 56-jährige Entsorgungsberaterin Petra Reicks, die für die Remondis Medison GmbH mit Sitz in Lünen arbeitet, liefert die Antworten im Interview mit DZW-Redakteurin Evelyn Stolberg.
Amalgam wird als „gefährlicher Abfall“ eingestuft. Warum? Und was macht gefährlichen Abfall aus?
Petra Reicks: Das Gefährliche im Amalgam ist natürlich das darin enthaltene Quecksilber. Wer es genau wissen möchte, kann im Kreislaufwirtschaftsgesetz, kurz KrWG nachlesen, was nach deutschem Recht in Paragraf 3, Absatz 5, als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Genau genommen verweist das KrWG auf das deutsche AVV. Hier sind alle Abfallschlüssel aufgeführt und als gefährlich oder nicht gefährlich aufgeführt. Für gefährliche Abfälle existieren spezielle Entsorgungswege und -verfahren. Diese gewährleisten eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe.
Auf welche Weise gelangt der Amalgam-Abfall aus Zahnarztpraxen zu Ihnen?
Reicks: Die Remondis Medison GmbH ist ein Entsorgungsfachbetrieb, der von der Dekra jedes Jahr zertifiziert wird. Die Zahnärzte, die mit uns einen Entsorgungsvertrag geschlossen haben, können sich telefonisch bei uns melden. Wir haben eine eigene Fahrzeugflotte, die bundesweit nach Terminvereinbarung volle Behälter abholt und gegen neue austauscht. Leere Behälter verschicken wir an neue Kunden auch per Post.
Worauf müssen die Zahnarztpraxen bei der Lagerung achten?
Reicks: Um das Amalgam in der Praxis sicher aufzubewahren, bieten wir drei verschieden große Behälter an. Der kleinste mit einem Volumen von 0,5 Litern ist für die Entsorgung von Amalgam-Überschüssen und Amalgam aus extrahierten Zähnen gedacht. Dann gibt es den 1-Liter-Sammelbehälter, der für leere Amalgam-Kapseln vorgesehen ist. Im großen 6-Liter-Behälter können Zahnarztpraxen die Rückstände aus Amalgam-Abscheidern und Filtersieben bis zur Abholung aufbewahren. Auch die Filter aus den Absauganlagen können sie darin entsorgen. Wichtig ist, dass die Behälter nicht in der Nähe von Wärmequellen wie Heizungen stehen oder der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Außerdem muss das Amalgam in den fest verschlossenen Behältern mit ausreichend Leitungswasser bedeckt sein, da es bei Raumtemperatur ausdampfen kann. Das steht auch alles auf den Aufklebern auf den Behältern, neben unserem Namen und unseren Kontaktdaten.
In den Filtersieben von Amalgamabscheidern sammeln sich gefährliche amalgamhaltige Schlacke und Reststoffe. Worauf sollten Zahnarztpraxen achten, wenn sie diese reinigen?
Reicks: Eigentlich sollten Zahnarztpraxen die Filter gar nicht reinigen. Dabei könnte das Quecksilber ausdampfen, wodurch wiederum gesundheitsgefährdende Dämpfe entstehen. Deshalb sind die meisten Filtersiebe auch nur für den Einmalgebrauch gedacht. Wenn es in Ausnahmefällen unverzichtbar sein sollte, muss man dringend darauf achten, dass die Reinigung ausschließlich über dem Speibecken erfolgt, weil dort der Amalgamabscheider angeschlossen ist. Nur so kann verhindert werden, dass die gefährlichen Schadstoffe in den regulären Wasserkreislauf gelangen.
Wie verwerten Sie das Amalgam, das Wertstoffe wie Silber, Zinn und Kuper enthält? Und was passiert mit dem Quecksilber?
Reicks: Remondis Medison hat die entsprechenden Nachweise zur Zwischenlagerung beziehungsweise Entsorungsnachweise, um Amalgam zunächst hier bei uns zu lagern. Wir selbst verarbeiten sie aber nicht, sondern liefern die Metalle an Scheideanstalten. Die Scheideanstalt verwertet das trockene edelmetallhaltige Pulver, das aber kein Quecksilber mehr enthalten darf. Das Quecksilber wird vorher bei der Remondis QR GmbH in einem vakuumthermischen Prozess abgetrennt. Es wird zum Beispiel an produzierende Firmen geliefert, die es zur Leuchtstoffröhrenherstellung benötigen.
In Deutschland scheint alles geregelt zu sein. Wie sieht es im Ausland aus?
Reicks: Seit dem 17. Mai 2017 gibt es eine neue EU-Quecksilberverordnung. Darin steht, dass ab 2019 Amalgam nur noch in verkapselter Form verwendet werden darf. Außerdem ist der einzelne Zahnarzt für die Entsorgung verantwortlich, die ab dem Zeitpunkt nur noch über zertifizierte Entsorger erfolgen darf. Vieles davon gilt in Deutschland bereits, andere Länder werden zum Teil nachziehen müssen.