Für derzeit knapp zwölf Euro können beim Premium-Account von Netflix bis zu vier Personen Filme oder Serien unabhängig voneinander schauen. Das Account-Sharing ermöglicht es also, für nicht einmal drei Euro pro Nutzer unbegrenzt zu streamen. Schaut man jedoch in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Netflix, so die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, hat die Sache mindestens einen Haken.
Account-Sharing nicht uneingeschränkt erlaubt
„Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden.“ Das Teilen mit Freunden oder Familienmitgliedern, die nicht im gleichen Haus wohnen, ist danach verboten. AGB-widriges Account-Sharing kann zu einigen rechtlichen Konsequenzen führen: Theoretisch wäre es dann möglich, den Nutzungsvertrag zu kündigen oder den Account einzuschränken, zum Beispiel vorübergehend zu sperren.
Bislang sind der Kanzlei, die auf die Beratung der Online- und Medienbranche spezialisiert ist, keine Fälle bekannt, in denen Netflix rechtlich gegen Account-Sharing vorgegangen ist. Das möge derzeit an den technischen Möglichkeiten beziehungsweise dem Aufwand liegen. Zumindest bislang sei es technisch gesehen unwahrscheinlich gewesen, dass die Plattform Vertragsbrüchigen auf die Schliche kommt. Netflix könne zwar die (wechselnden) IP-Adressen verfolgen, aber eben nicht prüfen, wer jetzt gerade geschaut hat und ob es sich um den Kontoinhaber handelt, denn die Person ist ja ganz offiziell in den Dienst eingeloggt. Daher lohnte es sich nicht wirklich, das zu verfolgen.
Künstliche Intelligenz gegen Account-Sharing entwickelt
Doch nun könnte sich das ändern: Medienberichten zufolge hat die britische Firma Synamedia ein neues Tool mit dem Namen „Credentials Sharing Insight“ entwickelt – einen künstlich intelligenten Algorithmus, der in Zukunft analysieren soll, ob ein Konto illegal von mehreren Usern benutzt wird. Das Tool soll dann die Daten der Streaming-Portal-Nutzer nach bestimmten Mustern durchsuchen, die für ein gemeinsam genutztes Konto sprechen. Identifiziert werden sollen der Zugriffsort, die Nutzungszeit, die Art der Inhalte und die jeweiligen Geräte. Wenn zum Beispiel von einem Account aus von unterschiedlichen Orten gestreamt wird, lässt dies darauf schließen, dass ein Account von mehreren Personen verwendet wird. Noch ist jedoch unklar, welche Unternehmen das Tool ab wann nutzen werden.
Mit der neuen Technologie könnte es also bald leichter werden, Fälle von vertragswidrigem Account-Sharing aufzudecken. Die Frage ist, ob Netflix dann wirklich den Account kündigen wird. Das halten die Kölner Rechtsanwälte für eher unwahrscheinlich. Schließlich würde der Konzern dann Nutzer verlieren. Wahrscheinlicher sei es, dass der Nutzer dann einfach ein Konto-Upgrade angeboten bekommt.