Ab 1. April Formular für Krankenbeförderung
Das Verordnungsformular zur Krankenbeförderung wurde grundlegend überarbeitet. Es ist übersichtlicher aufgebaut und klarer gegliedert, sodass das Ausfüllen leichter wird. Nachfragen insbesondere von Krankenkassen und Transportunternehmen sollen so vermieden werden. Die Einführung erfolgt zum 1. April. Auf dem überarbeiteten Formular 4 sind alle auszufüllenden Felder, zum Beispiel zum Grund und zur Art der Beförderung, strukturiert angeordnet. Zudem wurde die Anzahl der Felder reduziert, was ebenfalls zu einer höheren Übersichtlichkeit beiträgt. Künftig ist auf den ersten Blick ersichtlich, ob eine genehmigungsfreie oder genehmigungspflichtige Fahrt verordnet wird. Durch diese Neuerung kann auch der Patient schnell erkennen, ob er vor der Krankenbeförderung eine Genehmigung seiner Krankenkasse einholen muss.
Spahns Gesetzesinitiative begrüßt
Die Barmer befürwortet die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen zu stärken. „Gesundheitsminister Jens Spahn setzt die richtigen Impulse für einen fairen Wettbewerb der Krankenkassen um die beste Versorgung der Versicherten. Vor allem mit der geplanten Einführung einer Regionalkomponente wird gewährleistet, dass die Beitragsgelder dort hinfließen, wo sie für die Versorgung der Patientinnen und Patienten tatsächlich benötigt werden“, sagte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Die vorgelegten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs seien ein großer Entwicklungsschritt des Finanzierungssystems. Die Pläne Spahns beinhalteten viele wichtige und richtige Elemente für einen sachgerechten Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der in Teilen falsch justierte Finanzausgleich habe zu massiven Verwerfungen in der GKV geführt.
Ärztliche Zeit für Sorgfalt und Zuwendung
„Ärztliches Wissen und ärztliche Kunst sind vergeudete wertvolle Ressourcen, wenn wir als Ärztinnen und Ärzte nicht die Zeit finden, sie zum Wohle unserer Patienten einzusetzen.“ Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden Ökonomisierung des Gesundheitssystems – noch einmal eindringlich daran erinnert, dass Zuwendung und Sorgfalt die Basis jeden ärztlichen Handelns sind. „Dazu bedarf es endlich einer strukturierten und klar zielorientierten Diskussion über Fehlanreize im Honorarsystem, den Abbau von Bürokratie, eine intelligente Patientensteuerung und über klar definierte Grenzen der Ökonomisierung des Gesundheitssystems und des Arztberufes.“ Die Ärzteschaft sei nicht nur bereit, sich an dieser Diskussion konstruktiv zu beteiligen, sondern auch konkrete Lösungsvorschläge vorzulegen. „Greifbare Ergebnisse einer solchen Debatte sind am Ende auch ein wichtiger Beitrag gegen den Ärztemangel und für mehr Motivation der kommenden Ärztegeneration“, zeigte sich Reinhardt überzeugt.
Für gesetzliche Impfpflicht
Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich für eine Impfpflicht gegen Masern in Kitas und Schulen ausgesprochen. Kinder- und Jugendärzte begrüßen den Vorstoß. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Kinder haben ein Recht darauf, immunisiert zu werden gegen potentiell tödliche Krankheiten. Das Gesetz muss kommen.“ Masern flammen immer wieder auf und fordern Tote – auch in Deutschland. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert daher schon lange eine Impfpflicht gegen Masern. Fischbach: „Viele Behauptungen von Impfgegnern sind wissenschaftlich längst widerlegt. Schutzimpfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) können zum Beispiel nicht Autismus auslösen – auch wenn solche Falschinformationen noch immer in sozialen Netzwerken kursieren. Impfgegner stehen mit ihrer Panikmache vor Nebenwirkungen, mit ihren Verschwörungstheorien und ihrer Ablehnung wissenschaftsbasierter Fakten inzwischen aber auf verlorenem Posten.“
Zahl der Woche 38,6
Prozent der Ausgaben in Zahnarztpraxen im Jahr 2016 waren Personalausgaben. Damit machten diese den größten Teil der Praxisausgaben aus.
Quelle: Jahrbuch 2018 der KZBV