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Ab 1. Juli neue ECC-Leistungen

Ab sofort haben gesetzlich versicherte Eltern schon ab dem 6. Lebensmonat ihres Kindes Anspruch auf 3 zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.

Ab sofort haben gesetzlich versicherte Eltern schon ab dem 6. Lebensmonat ihres Kindes Anspruch auf 3 zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.

Seit Montag, 1. Juli 2019, stehen gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern zwischen dem 6. und vollendeten 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Für dieses versorgungspolitisch wichtige Datum hat die Kassenzahnärzt­liche Bundesvereinigung (KZBV) auf ihrer Website einen neuen Servicebereich eingerichtet, der Zahnärztinnen, Zahnärzte und Eltern unter anderem über diese neuen GKV-Leistungen sowie Hintergründe und ergänzende Informationsangebote umfassend informiert.

Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen setzen insbesondere bei den Ursachen frühkindlicher Karies (Early Childhood Caries, kurz ECC) an, der inzwischen häufigsten chronischen Erkrankung bei Kindern im Vorschulalter. Sie beinhalten unter anderem die eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Dazu haben jetzt auch Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis. Dem Entstehen frühkindlicher Karies, auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt, kann so effektiv vorgebeugt und bestehender Initialkaries entgegengewirkt werden. Mit den Untersuchungen wird das Fundament für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit von gesetzlich versicherten Kindern gelegt. Alle Eltern sollten mit ihren Kindern die neuen Untersuchungen ab 1. Juli 2019 möglichst regelmäßig wahrnehmen.

Der Leistungskatalog der GKV war zunächst im Januar – auf maßgebliches Betreiben der KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation im G-BA – um die zusätzlichen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen erweitert worden. Im April hatten KZBV und GKV-­Spitzenverband dann sowohl bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung der neuen Gebührenpositionen für Vertragszahnärzte eine Einigung im Bewertungsausschuss erzielt. Die Übereinkunft gewährleistet, dass die Vertragszahnärzteschaft die neuen GKV-Leistungen jetzt ab 1. Juli in der bundesweiten Versorgung auch wirtschaftlich erbringen kann.