Ihr Schreiben an die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland
Sehr geehrter Herr Minister Spahn,
wir bedanken uns ausdrücklich für Ihren Brief an die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland, zu denen sich ein Großteil der Mitglieder des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zählt. Sie sprechen darin von der hohen Leistungsfähigkeit und großen Einsatzbereitschaft der Zahnärzteschaft bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und loben die ambulant tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte für ihren „unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge.“
Wir, die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland, können Ihnen versichern, dass wir Ihren Dank sehr aufmerksam wahrnehmen. Wäre er sechs Monate früher gekommen, mitten in der ersten Welle der Corona-Pandemie, hätte er uns vielleicht sogar Motivation sein können. Nun jedoch, mit der Erfahrung der demonstrativen politischen Geringschätzung des vergangenen halben Jahres, hat Ihre Form der Dankesbekundung den schalen Beigeschmack des halbherzigen Klatschens auf den Balkonen dieser Republik.
Ja, Herr Minister, wir, die freiberuflich niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland, unsere als Angestellte tätigen Kolleginnen und Kollegen und unsere Praxisteams leisten in dieser Pandemie genauso wie auch sonst tagtäglich unseren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Das tun wir aus unserem Selbstverständnis als Mediziner und Ärzte heraus: Wir behandeln unsere Patienten, die sich vertrauensvoll in unsere Obhut begeben, mit aller gebotenen professionellen Selbstverständlichkeit und hygienischen Umsicht. Für diesen, unseren „unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge“ waren und sind wir in dieser Zeit der Pandemie vollkommen auf uns allein gestellt.
Darlehen ist kein Rettungsschirm
Sie erwähnen die Vorwürfe, die Ihnen im Zusammenhang mit dem geplanten Rettungsschirm entgegengebracht wurden. Es handele sich dabei um keinen richtigen Rettungsschirm, sondern lediglich um ein vollständig in 2021 und 2022 rückzahlbares Darlehen als Liquiditätshilfe für zahnärztliche Praxen. Daran gibt es in der Tat wenig zu deuteln: Die Regelung hilft vielleicht über einen Liquiditätsengpass in diesem Jahr, aber sie ist keinesfalls geeignet, in einer Zeit „nach der Pandemie“ – wann auch immer das sein mag – existenzielle Sorgen zu nehmen. Im Gegenteil greift die Regelung zur Rückzahlung genau dann, wenn etwaige finanzielle Engpässe sich niederschlagen werden: im nächsten und übernächsten Jahr.
Bei Budgetobergrenzen verhindern Nachholeffekte
Statt Verständnis für unsere Situation oder gar die Aufnahme unter einen Schutzschirm, der den Namen verdient, schlug uns Zynismus entgegen: Der zum Teil eklatante Rückgang der Patientenzahlen und der damit einhergehende Leistungseinbruch seien durch Mehrarbeit im Folgejahr sicher zu kompensieren, ließ man uns wissen. Dass bei weiter bestehenden Budgetobergrenzen in Wahrheit Regresse drohen, blieb unerwähnt.
Sie hätten die Regelung zur Rückerstattung gern anders ausgestaltet, schreiben Sie. Zugleich rechtfertigen Sie aber die Ablehnung der von Ihnen als begründet anerkannten Ansprüche: Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten doch die enormen Belastungen der öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen durch die Pandemie bedenken. Übersetzt heißt das: Unsere zusätzlichen Belastungen werden schlicht ignoriert. Wir dürfen zwar ganz vorn in der Daseinsvorsorge unseren unverzichtbaren Beitrag leisten, aber geht es um Schutz und finanzielle Unterstützung, stehen wir am Ende der Reihe – es gibt davor genug andere.
Welche sachliche Begründung gibt es aus Ihrer Sicht dafür, dass Zahnärzte in der Frage der Sicherung von Versorgungsstrukturen vollkommen anders behandelt werden als Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe? Sie werden nicht müde, die Zahnärzteschaft für Ihre Leistungen zu loben und für ihre Einsatzbereitschaft, für ihre Innovationsfreude und Leistungsfähigkeit, aber bis heute, wenn es darauf ankommen würde, Wertschätzung für eben jenes leistungsfähige System der zahnärztlichen Versorgung zu zeigen, lassen Sie die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Stich – mit jeder neuen Verordnung, mit jedem neuen Gesetzentwurf.
Mehrkosten bei geringeren Einnahmen
Die Zahnärzteschaft kämpft seit Beginn der Pandemie um ausreichende Versorgung mit Schutzausrüstung. Die Preise für Schutzmasken und -Kleidung sowie Desinfektionsmittel haben sich vervielfacht – und das bei wegbrechenden Honoraren. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung spricht von bis zu 40 Prozent – allein für den kassenzahnärztlichen Bereich. Nicht zu reden von Einbrüchen in ähnlicher Höhe bei den Direktzahlungen der Patienten oder im PKV-Bereich. In der zweiten Welle der Pandemie werden die Patienten erneut ausbleiben.
Unsere Antwort: Wir klären die Patienten direkt mit Ansprache und Plakaten und indirekt über die Medien darüber auf, dass sie in den Praxen keine Infektion riskieren. In Zahnarztpraxen gelten die höchsten Hygienestandards. Es wäre hilfreich, wenn sich ein Bundesgesundheitsminister dieser Botschaft anschließen würde, wenn das BMG auf seiner Website einen Hinweis hinterließe, dass Zahnbehandlungen ebenso notwendig wie sicher sind – auch in Krisenzeiten. Es wäre eine Kleinigkeit mit großer Wirkung. Es wäre ein Signal.
Gesamtversorgung gefährdet
Sie schreiben als Rechtfertigung für ausbleibende finanzielle Unterstützung, Bund und Länder müssten ihre Handlungsfähigkeit im Verlauf der Pandemie erhalten, um rechtzeitig eingreifen zu können, „wenn wirtschaftliche Schieflagen eintreten, die Existenzen und Versorgungsstrukturen unmittelbar gefährden“. Seien Sie versichert, sehr geehrter Herr Minister, nach unserer Erfahrung in der Pandemie geht es in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung nicht mehr um die Schieflage einzelner Existenzen, sondern um eine Gefährdung der gesamten Versorgungsstruktur. Was muss noch passieren, um zu erkennen, dass es für „rechtzeitiges Eingreifen“ vielleicht sogar schon zu spät ist?
Viele Praxen, gerade von älteren Kollegen werden vorzeitig geschlossen – ohne eine Nachfolgeregelung. Viele niederlassungswillige Kolleginnen und Kollegen haben ihre Pläne ad acta gelegt. Praxisübernahmen platzen reihenweise, Praxisgründungen werden storniert. Das Netz der ambulanten Praxen dünnt zusehends aus. Die Entwicklung war und ist eine absehbare, allerdings wirkt die Corona-Pandemie hier wie ein Brandbeschleuniger, der die ambulante zahnärztliche Versorgungsstruktur nicht nur gefährdet, sondern zerstört.
Mit freundlichen Grüßen
ZA Harald Schrader, Bundesvorsitzender
Dr. Peter Bührens, Stellvertretender Bundesvorsitzender
Dr. Gudrun Kaps-Richter, Stellvertretende Bundesvorsitzende
sowie der FVDZ-Bundesvorstand
Dr. Jeannine Bonaventura
Dr. Eckhard Jung
Dr. Stefanie Marxkors
Dr. Christian Öttl
ZA Betram Steiner
drs. (NL) Hub. van Rijt
Priv. Doz. Dr. Thomas Wolf
Dr. Frank Wuchold