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Ärzte gegen Impfungen durch Zahnärzte

Die Landesärztekammer Hessen sieht Impfungen als originär ärztliche Aufgabe an und lehnt Corona-Impfungen durch Zahnärzte ab.

„Bei dem kürzlich vorgestellten, noch nicht zugelassenen Impfstoff gegen das SARS-CO-V-2- Virus handelt es sich um eine vollkommen neue Vakzine“, erklärt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Derzeit sei nichts über dessen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bekannt. Anders als die saisonale, in der Regel gut verträgliche Grippeschutzimpfung, deren Sicherheit von zahlreichen Studien bestätigt worden sei, gäbe es noch keine vergleichbaren Erfahrungen mit der neuen Impfung.

LÄK Hessen lehnt Antragsbegehren von NRW ab

Eine Einbeziehung von Zahnärztinnen und Zahnärzten in die Durchführung der Impfungen, wie sie jetzt das Bundesland Nordrhein-Westfalen in einem Antragsbegehren formuliert habe, sei daher aus Gründen der Patientensicherheit entschieden abzulehnen, macht Pinkowski deutlich.
„Nach unserer Kenntnis liegt bisher noch keine detaillierte Phase-III-Studie des Impfstoffs mit Wirkungs-Nebenwirkungsprofil bezogen auf einzelne Personengruppen vor“, so Pinkowski weiter. „Es ist also völlig unklar, ob der neuartige, laut einer Pressemitteilung RNA-basierte Impfstoff überhaupt bei allen Personengruppen, insbesondere Risikogruppen, eingesetzt werden kann und welche Vorerkrankungen möglicherweise Kontraindikationen darstellen.“ Auch wisse man noch nichts über eventuelle fruchtschädigende Komplikationen bei Frauen in der Phase der Familienplanung.

Impfungen als originär ärztliche Aufgabe

„Impfungen sind eine originär ärztliche Aufgabe, bei der es nicht allein um die Injektion des Impfstoffs geht“,  betont Pinkowski. „Zur Durchführung einer Schutzimpfung gehören die Impfanamnese, die Impfaufklärung sowie die Abklärung bestehender Erkrankungen, die möglicherweise eine Kontraindikation darstellen: Komplexe Aufgaben, die eine ärztliche Ausbildung voraussetzen.“  Hinzu komme, dass künftige COVID-19-Impfstoffe auf mRNA-Basis  nach derzeitigem Stand bei niedrigen Temperaturen transportiert und gelagert werden (-20 bis -80 Grad C) müssten. Auch dies führe dazu, dass an die qualitätsgerechte Lagerung des Impfstoffes und die Durchführung von SARS-CoV-2 Impfungen besondere Anforderungen zu erfüllen seien.
„All dies wird bereits die Ärzteschaft vor große medizinische Herausforderung stellen“, prognostiziert Pinkowski. Es widerspreche der staatlichen Verantwortung für das gesundheitliche Wohl der Bevölkerung, das Impfen auch an andere Berufsgruppen zu übertragen, um Personalengpässen vorzubeugen. Zugleich fordert der hessische Ärztekammerpräsident, die mit der geplanten Impfung verbundenen erheblichen Haftungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte staatlicherseits umfassend abzusichern.