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Langstreckenlauf PAR-Richtlinie: Ziel erreicht

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Die Therapie parodontaler Erkrankungen ist kein kurzer, intensiver Sprint, sie ist ein Langstreckenlauf. Eine Langstrecke, die strenggenommen bedeutet: einmal Parodontitis-Patient, immer Parodontitis-Patient – ein Leben lang. Etappenziele dieses Laufs können sein, parodontale Verhältnisse zu stabilisieren, die Progression zu verlangsamen, Zahnverluste zu reduzieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, steht den Zahnärztinnen und Zahnärzten nach der erfolgreichen Einigung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung mit den Krankenkassen ab 1. Juli ein umfangreiches Bündel an Instrumenten zur Verfügung, das in der Gegenwart angekommen ist und endlich wieder dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.

Durchhaltevermögen und Verhandlungsgeschick

Das Bild der Langstrecke gilt aber nicht nur für die Therapie parodontaler Erkrankungen an sich, sondern mindestens ebenso für den vorgeschalteten politischen Prozess, der großes Durchhaltevermögen und Verhandlungsgeschick voraussetzte, um das Ziel zu erreichen, das man bereits vor Jahren formuliert hat.
Die Herausforderung lag, und das ist nun mal das Wesen politischer Arbeit, darin, nach Möglichkeit die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen, und das gleich in mehrfacher Hinsicht: Abbildung des Standes der Wissenschaft nicht nur in Form verfeinerter Therapieansätze, sondern auch mit Blick auf neue Klassifikationen und Einteilung in Schweregrade inklusive adäquater Intensität und Dauer der Behandlung.

Andererseits mit Blick auf die Kostenträger die Finanzierung oder Finanzierbarkeit nicht überzustrapazieren, ohne betriebswirtschaftliche Aspekte der Praxen zu vernachlässigen. Schließlich in Richtung Patienten gänzlich neue Optionen wie beispielsweise die ,sprechende Zahnmedizin‘ zu etablieren, um den Präventionsgedanken weiter als bisher zu verankern und die aktive Einbeziehung und Mitarbeit des Patienten zu berücksichtigen.

Patienten zahnmedizinisches Mehr an privaten Leistungen nahebringen

Wer jetzt befürchtet, es würden Privatleistungen „weggenommen“ oder erschwert, übersieht die Möglichkeiten, die in den jetzt verankerten Kassenleistungen stecken. Es werden sich auch künftig genug
Möglichkeiten bieten, dem Patienten an diversen Stellen das zahnmedizinische Mehr an privaten Leistungen nahezubringen. Vielleicht wird dies sogar leichter fallen, weil Patienten den Anspruch auf die solide und nachhaltige Basisbetreuung bereits sicher auf der Habenseite verbuchen können und gerne bereit sein werden, für das wünschenswerte Optimum das entsprechende Mehr auszugeben – das ist in anderen zahnmedizinischen Versorgungsbereichen längst Realität.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Behandlungsbedarf unter Erwachsenen in Deutschland immer noch gewaltig ist, alleine zwölf Millionen Patienten an einer schweren Form leiden, die dringend einer professionellen Intervention bedürfen. Es liegt jetzt einzig und allein an den Praxen selbst, das erweiterte Instrumentarium zu nutzen und alle Optionen der neuen Behandlungsstrecke auszuschöpfen – sie gestalten damit ein Stück weit selbst, wie groß das Budget 2023 nach den ersten anderthalb Jahren vereinbarter
Budgetfreiheit werden wird.

Deutlich weitere Spielräume als in der Vergangenheit

Die PAR-Richtlinie bietet ab 1. Juli zahlreiche Chancen und eröffnet deutlich weitere Spielräume als in der Vergangenheit. Die neue Richtlinie erfüllt in Ausgestaltung, Art und Bewertung ihrer Einzelelemente darüber hinaus einen ganzheitlichen Ansatz. Von der Diagnose über die sprechende Zahnmedizin und Patientenmotivation über abgestufte, patientenindividuelle Behandlungsoptionen bis hin zur strukturierten Nachsorge (und optionale Verlängerung) ist alles drin. So gesehen: Die KZBV hat die Langstrecke gemeistert und das Ziel erreicht.