Am vergangenen Donnerstag hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bekannt gegeben, dass man sich in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband auf die Bewertung der neuen Leistungen in der systematischen Parodontitis- Behandlung geeinigt hat. Auch die entsprechenden Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen wurden festgelegt.
Damit konnte die Parodontitistherapie nach jahrelangem Ringen um Behandlungskonzepte und Bausteine in eine PAR-Richtlinie gegossen werden, die den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand abbildet und die von den Fachgesellschaften erarbeiteten neuen Klassifikationen berücksichtigt. Zu Recht spricht Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, von einem versorgungspolitischen Meilenstein – die Parodontitistherapie ist in der wissenschaftlich gesicherten Gegenwart angekommen.
Instrumente für die systematische und nachhaltige Behandlung
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss am 17. Dezember 2020 beschlossene „Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen“ umfasst ein ganzes Bündel von Maßnahmen und gibt Zahnärzten damit wichtige Instrumente für die systematische und nachhaltige Behandlung der chronischen Erkrankung Parodontitis an die Hand. Angefangen von der Erhebung des Parodontalen Screening- Index und der Befunderhebung und Erstellung eines Parodontalstatus über das parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch und die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung bis hin zur Antiinfektiösen Therapie, der Befundevaluation, der chirurgischen Therapie und schließlich der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) für die anhaltende Stabilisierung des Behandlungserfolgs.
Bemerkenswert ist, dass mit den Punkten parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch sowie der patientenindividuellen Mundhygieneunterweisung erstmals Elemente der „sprechenden Zahnmedizin“ zu einem integralen Bestandteil der Parodontitistherapie werden mit dem Ziel, die Gesundheitskompetenz und darauf aufsetzend die Mundhygienefähigkeit des Patienten zu erhöhen und ihn damit aktiv in das Therapiegeschehen einzubinden. Auch dem Aspekt Nachhaltigkeit wird mit der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT), die Patienten bis zu zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase in Anspruch nehmen können, als strukturierte Nachsorge Rechnung getragen.
Barrierefreier Zugang zur Parodontitistherapie
Zwar bleibt die systematische PAR-Behandlung auch künftig eine Antragsleistung mit Genehmigungsvorbehalt der Kassen, aber für vulnerable Patientengruppen wurde in zusätzlichen Regelungen ein gleichberechtigter und barrierefreier Zugang zur Parodontitistherapie vereinbart – ohne langwierige Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Die versorgungspolitischen Grundlagen sind jetzt unter Dach und Fach, ab 1. Juli 2021 stehen die neuen Leistungen Patientinnen und Patienten in vertragszahnärztlichen Praxen zur Verfügung. Jetzt ist es an der Zahnärzteschaft, die zur Verfügung stehenden Instrumente in die Praxis zu integrieren. Das reicht von vorhandenen Praxisworkflows bis zur Gesprächsführung, Gestaltung des Recalls, Update des Abrechnungswissens etc.
Praxisorganisation und Abrechnung
Der Anpassung der Praxisorganisation an die neuen Gegebenheiten kommt damit jetzt eine wichtige Rolle zu, um die Patienten ab 1. Juli vollumfänglich und nachhaltig betreuen zu können. Die dzw wird die Themen Praxisorganisation und Abrechnung vor dem Hintergrund der neuen Leistungen in den kommenden Wochen praxisnah aufbereiten und umsetzbare Ansätze liefern. Dies zusätzlich digital hier auf dzw.de und abrechnung-dental.de sowie mit Webinaren – damit Praxen und Patienten gleichermaßen von den neuen Möglichkeiten profitieren.