Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) startet eine Kurzumfrage zur Gehalts- und Arbeitssituation unter Zahnmedizinischen Fachangestellten.
Die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ist im Oktober geplant, verspricht die Bundesregierung. Inwieweit auch die vom Verband medizinischer Fachberufe vertretenen Berufsangehörigen davon betroffen sind, will der Verband mit Kurzumfragen bei Medizinischen, Tiermedizinischen, Zahnmedizinischen Fachangestellten, angestellten Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern ermitteln.
Rund 194.000 ZFA in Deutschlands Zahnarztpraxen
Nach Angaben der Gesundheitsberichterstattung des Bundes arbeiteten im Jahr 2019 rund 194.000 ZFA in Deutschlands Zahnarztpraxen. Diese Berufsangehörigen erhalten laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nach ihrer dreijährigen Ausbildung bei Vollzeitbeschäftigung ein mittleres monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.149 Euro. Selbst für Zahnmedizinische Fachassistentinnen und Prophylaxeassistentinnen, die in der Statistik mit dem Anforderungsniveau „Spezialist“ gekennzeichnet sind, werden diesen Daten zufolge nur 2.272 Euro brutto im Mittel angegeben.
„Diese Zahlen und Rückmeldungen aus vergangenen Umfragen lassen vermuten, dass viele Berufskolleginnen derzeit nur den Mindestlohn erhalten“, gibt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe zu bedenken und ergänzt: „Der mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausgehandelte Tariflohn liegt zwar bereits im ersten Berufsjahr mit 12,46 Euro über dem geplanten Mindestlohn. Aber einerseits gilt dieser Vertrag nicht bundesweit, sondern räumlich nur für die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe. Und andererseits ist er auch dort nicht verpflichtend. Wir schätzen also, dass viele ZFA von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Das ist nur bedingt positiv zu bewerten, denn der Lohnabstand zu un- oder angelernten Kräften muss unbedingt beachtet werden, sonst nimmt der Fachkräftemangel weiter zu.“