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„Physikum bestanden? Geld für dich“

Beginnend mit dem Wintersemester 2022/23 können sich jährlich und deutschlandweit zehn Studierende der Zahnmedizin nach bestandener zahnärztlicher Vorprüfung mit 500 Euro monatlich von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt bezuschussen lassen. Voraussetzung für die Förderung ist neben guten Studienleistungen die Ableistung der ans Studium anschließenden Vorbereitungszeit in Sachsen-Anhalt.

Stipendienprogramm: KZV LSA fördert Vorbereitungszeit in Sachsen-Anhalt

So ein Studium schlaucht ganz schön, so die KZV LSA. Besonders im medizin- und zahnmedizinischen Bereich sind Lern- und Prüfungsstress legendär. Darüber hinaus kostet das Studium nicht nur Zeit und Energie, sondern auch einiges an Geld, das nicht nur für die eigene Lebenshaltung, sondern auch für Materialien und Instrumente aufzubringen ist.

Bild, das junge eine Frau und einen jungen Mann in weißem Kittel zeigt, die an Köpfen aus Plastik hantieren

Zahnmedizinisches deutschlandweites Stipendienprogramm von 500 Euro monatlich: Voraussetzung ist die Ableistung der ans Studium anschließenden Vorbereitungszeit in Sachsen-Anhalt.

500 Euro monatlich

Die KZV Sachsen-Anhalt schafft ab dem kommenden Wintersemester Abhilfe – zumindest für jährlich bis zu zehn Studierende, die sich erfolgreich auf das neue Stipendium der KZV bewerben. Mit bestandener zahnärztlicher Vorprüfung („Physikum“) erhalten die Studierenden so für den Rest ihrer Regelstudienzeit 500 Euro monatlich – pauschal und nicht zweckgebunden.

Die Studierenden verpflichten sich im Gegenzug dazu, ihre Vorbereitungszeit für die vertragszahnärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durchzuführen – ob in Voll- oder Teilzeit ist dabei egal. Die KZV Sachsen-Anhalt unterstützt die Stipendiatinnen und Stipendiaten außerdem bei der Suche nach geeigneten Partnern zur Ableistung der Vorbereitungszeit sowie von freiwilligen und verpflichtenden Famulaturen.

„500 Euro monatliches Taschengeld und ein sorgloser Übergang in die Vorbereitungszeit sehe ich als ganz klares Win-Win-Szenario für jede junge Person, die unseren wunderschönen Beruf anstrebt“, so Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen-Anhalt. „Dazu kommt, dass wir den angehenden Zahnärztinnen und Zahnärzten natürlich auch während ihrer gesamten Vorbereitungszeit beratend zur Seite stehen – gern auch darüber hinaus, aber das ist natürlich für die meisten Studierenden noch ferne Zukunftsmusik“.

Interessierte Zahnmedizin-Studierende deutscher Hochschulen können sich vom 15. April bis 15. Juli 2022 für das Stipendium bewerben. Weitere Informationen und das Online-Bewerbungsformular stehen auf der Website der KZV LSA zur Verfügung.

Hintergrund

Von den niedergelassenen in Sachsen-Anhalt, die heute in Ruhestand gehen, findet nur jede zweite beziehungsweise jeder zweite eine Nachfolge für die eigene Praxis. Die Hälfte der Praxen im Land scheidet somit endgültig aus der Versorgungslandschaft aus – mit den entsprechenden Konsequenzen für das Praxispersonal sowie die Patientinnen und Patienten.

Aufgrund der Altersstruktur der in Sachsen-Anhalt wird dieses Missverhältnis in den kommenden Jahren noch dramatischer. Im Jahr 2030 werden von den circa 1.600 im Land kaum mehr als 800 verbleiben.

Dazu Schmidt: „Diese Vorausschau ist tatsächlich beunruhigend: Es gibt keine Region und keine Stadt im Land, in der die Zahl der praktizierenden Kolleginnen und Kollegen nicht deutlich zurückgehen wird. Die KZV entwickelt deswegen gegensteuernde Konzepte, kooperiert mit den einzelnen Kommunen im Land und bietet Förder- und Stipendienprogramme an.“

Ein Bild, das einen grauhaarigen Mann im Anzug zeigt.

Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen-Anhalt

Im vergangenen Jahr hat die Vertreterversammlung als oberstes Beschlussgremium der Vertragszahnärzteschaft in Sachsen-Anhalt den KZV-Vorstand mit der Bildung eines Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen beauftragt. Dies ermöglicht der KZV, Förder- und Stipendienprogramme umzusetzen, die über den Strukturfonds – also mit paritätischer Beteiligung der Krankenkassen – finanziert werden.

Darüber hinaus haben bereits erste Kommunen signalisiert, nicht nur Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung durch eigenes Engagement umzusetzen, sondern diese auch finanziell mitzutragen.