Die Zahlen stimmen nachdenklich. Der aktuelle Medizinklimaindex der Stiftung Gesundheit zum 3. Quartal 2022 verdeutlichen diese Stimmung. Derzeit beurteilen immerhin noch 73 Prozent der Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre aktuelle wirtschaftlich Lage mit gut oder befriedigend. Also nicht alles rosig, aber doch überwiegend noch im grünen Bereich.
Wirtschaftliche Lage Niedergelassener
Anders sieht der Blick in die nahe Zukunft aus. Befragt nach dem Ausblick auf ihre wirtschaftliche Entwicklung der kommenden sechs Monate ist das Bild deutlich rot eingefärbt. 69,8 Prozent sehen eine ungünstigere Entwicklung. Nur die Psychologischen Psychotherapeuten sehen mehrheitlich keine Verschlechterung. Auch das gibt zu denken.
Mehr Ausgaben, weniger Einnahmen
Auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes lassen die Sonne nicht gerade erstrahlen. Es geht derzeit von einer aktuellen Inflationsrate von 10 Prozent, einer Steigerung der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte von 45,8 Prozent und einem Anstieg der Energiepreise für Verbraucher von 35,6 Prozent aus.
Das betrifft die ganze Praxis, denn auch die Angestellten müssen über die Runden kommen. Schließlich muss der Weg zur Arbeit bezahlt und die Lebenskosten gestemmt werden. Hier sind Lohnverhandlungen vorgezeichnet. Von Seiten der Arbeitskräfte sind sie zur Existenzsicherung notwendig. Und die Praxisinhaber werden in Zeiten eines akuten Fachkräftemangels vielfach proaktiv auf ihre Angestellten zugehen. Die Unterhaltskosten für die Praxen steigen und die Materialbeschaffung wird teurer. Zusätzliche Ausgaben, Ausgaben, Ausgaben.
Zugleich droht ein spürbarer Rückgang auf der Einnahmeseite der Praxen. Von Seiten des Gesetzgebers ist im geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eine Deckelung der Punktwertsteigerung für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen. Insgesamt 460 Millionen Euro Umsatz, die die Praxen weniger haben werden. Fast schon zynisch mutet da eine Passage des GKV-Spitzenverbands in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf an: „Zur Hebung von Finanzreserven sollten sich die Vergütungen zahnärztlicher Leistungen im Jahr 2023 nur um die um 1,45 Prozent verminderte nach Paragraf 71 Absatz 3 festgestellte Veränderungsrate erhöhen und es zudem im Jahr 2024 zu keiner Veränderung gegenüber dem Jahr 2023 kommen.“ Im Klartext bedeutet dies im ersten Jahr eine stärkere Deckelung und dann eine Nullrunde. Wie diese „Hebung von Finanzreserven“ mit dem Versprechen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach „keine Leistungskürzungen in der GKV“ zusammenpassen soll, wird rational nicht aufzulösen sein.
Und dann sind da noch die Patientinnen und Patienten. Sie spüren in ihrem Alltag bereits den steigenden Kostendruck. Viele wissen schon jetzt kaum, wie sie ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen. Da stehen Investitionen in die eigene Gesundheit vermutlich nicht ganz oben auf der Liste. Auch das werden die Praxen zu spüren bekommen – gerade beim Zahnersatz. Verschiebbare Behandlungen werden verschoben und bei der Entscheidung nach der Art des Zahnersatzes wird sicher vielfach die günstigste Lösung gewählt werden, was dann wieder auch die Labore trifft.
Die Spirale aus Kostensteigerung und Einnahmerückgang ließe sich nur politisch zu Gunsten der Versorgung lösen. Lautstark fordern Bundesärztekammer und KBV von der Politik einen Energieschutzschirm. Zehnzeilig schließt sich dem die BZÄK an. Von der KZBV gab es zu dieser Problematik noch gar nichts zu hören. Hier konzentriert man sich ganz darauf, die PAR-Richtlinie unbudgetiert zu erhalten. Das ist wichtig – gerade für die Patienten. Aber das wird nicht alle Praxen retten.