Der Kommentar von Chefredakteur Marc Oliver Pick
Seit 22. Juni, dem zweiten Tag der 2. Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Mainz, sind zwei Dinge klar: Erstens ist der neue Vorstand der KZBV mit dem Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges und seinen Stellvertretern Dr. Uta Maier und Dr. Karl-Georg Pochhammer nicht länger „nur“ gewählt, sondern nach verspäteter Zustimmung des BMG zu den Verträgen der beiden stellvertretenen Vorstandsvorsitzenden jetzt auch offiziell in Amt und Würden.
Eßer erster KZBV-Ehrenvorsitzender
Zweitens hat die KZBV mit Dr. Wolfgang Eßer zum ersten Mal in ihrer Geschichte einen Ehrenvorsitzenden. Möglich macht es die einstimmig beschlossene neue Ehrungsordnung der KZBV, die in Mainz sofort in die Tat umgesetzt wurde. Mit Standing Ovations wurde der neue Ehrenvorsitzende von der Vertreterversammlung gefeiert, und Dr. Holger Seib als Vorsitzender der Vertreterversammlung zeichnete in seiner kurzweiligen Laudatio ein lebendiges Bild der Herausforderungen und Erfolge der Ära Eßer. In seiner Dankesrede blickte Eßer nicht nur auf seine bewegten politischen Jahre als Vorstandsvorsitzender der KZBV zurück, er mahnte auch, dass den sich abzeichnenden Herausforderungen nur eine starke, in sich geschlossene Selbstverwaltung Paroli bieten könne.
Welche Herausforderungen das aktuell sind und in naher Zukunft sein werden, machten Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer in ihren Vorstandsberichten deutlich. Von Digitalisierung und TI über Budgetierung und Sparwahn, Informationspflichten des BMG, Datennutzung der Versorgungsforschung bis hin zur Stärkung der Selbstverwaltung und dringend eingeforderter Regulierung investorengetragener MVZ, E-Rezept und Co. wurde ein gewaltiges Aufgabenpaket umschrieben.
TI-Pauschale: keine Übergangsfrist
Jeder einzelne Punkt davon ist dringend, kein einziger duldet Aufschub. Und doch ist der Gesetzgeber manchmal schneller, als ein Antrag formuliert, gestellt und beschlossen werden kann. Greifen wir nur die berechtigte Forderung „Verschiebung der TI-Pauschalen“ heraus. Aus nachvollziehbaren Gründen forderte der KZBV-Vorstand den Verordnungsgeber auf, das Inkrafttreten der monatlichen TI-Pauschalen auf 1. Januar 2024 zu verschieben, nachdem die Verhandlungen zwischen GKV-SV und den Kassenärztlichen Vereinigungen Anfang April gescheitert waren. Tagesgleich jedoch, am 22. Juni 2023, Tag 2 der 2. Vertreterversammlung, wurde der „sofort zu vollziehende“ Bescheid des BMG an die KZBV verschickt – Inkrafttreten am 1. Juli 2023, keine Übergangsfrist, gültig für die kommenden fünf Jahre.
Das Beispiel zeigt überdeutlich, dass man im BMG offenbar auf eine Überrumpelungstaktik setzt. Die Verhandlungen sind gescheitert, also greift man zum Instrument Ersatzvornahme. Formal ist die Entscheidung über die Höhe der Pauschalen per Bescheid damit zwar rechtzeitig vor Inkraftreten kommuniziert worden. Die Höhe der Zahlungen aber derart kurzfristig, nur wenige Tage vor Inkrafttreten der neuen Regelung – ohne Übergangsfristen –zu kommunizieren, zeugt von einer kaum verhohlenen Missachtung der Selbstverwaltungsorgane und einer kaum wegzuleugnenden Kaltschnäuzigkeit gegenüber denjenigen, die die Vorgaben nun „sofort“ zu vollziehen haben.
Da werden Fakten geschaffen
Dieses Vorgehen nimmt beispielhaft vorweg, welche Form die „neue“ Politik des BMG künftig annehmen könnte. Da werden Fakten geschaffen. Fakten, die nur noch kleine oder gar keine Spielräume für einen konstruktiven politischen Diskurs eröffnen. Es gilt also, keine Zeit zu verlieren. Dass der Berufsstand, wie die Vertreterversammlung in Mainz gezeigt hat, geschlossen und mit einer Stimme auftritt, ist ein, wenn nicht sogar das wichtigste Mittel, um die Interessen der Zahnärzteschaft gegen die zunehmenden Begehrlichkeiten aus Berlin zu verteidigen. „Zähne zeigen“ muss bis auf Weiteres die zentrale Devise lauten – in jeder Hinsicht.