Die PAR-Behandlung nach der S3-Leitlinie für die Behandlung von Parodontitis
Stadium I bis III folgt einem Stufenplan, an dessen Anfang die ausführliche
Befunderhebung und Anamnese steht.
PAR-Screening
Die Parodontitis ist eine Krankheit, die schleichend zu einer Zerstörung des
Zahnhalteapparates führt. Sie wird von den Patienten meist erst sehr spät bemerkt,
deshalb ist es wichtig Risikopatienten frühzeitig bei den zahnärztlichen
Routineuntersuchungen herauszufiltern.
Der Parodontale Screening Index (PSI) liefert dabei erste Anhaltspunkte für einen
Behandlungsbedarf. Die Bema-Nummer 04 ist innerhalb von zwei Jahren einmal
berechnungsfähig und schließt die Erhebung des PSI-Codes, die Mitteilung des
Untersuchungsergebnisses und des gegebenenfalls notwendigen
Behandlungsbedarfs mit ein.
PSI-Code:
- Messung bei Erwachsenen mittels WHO-Sonde an allen vorhandenen Zähnen
mit Ausnahme der Weisheitszähne - bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an den Indexzähnen 11, 16, 26, 31, 36, 46 beziehungsweise bei deren Fehlen an den benachbarten bleibenden Zähnen
PSI-Codierung:
- Code 0, das Parodontium ist entzündungsfrei ist. Es liegen weder Zahnstein
noch überstehende Füllungs- oder Kronenränder vor - Code 1, es kommt nach vorsichtigem Sondieren zur gingivalen Blutung
- Code 2, es kommt nach vorsichtigem Sondieren zur gingivalen Blutung und
zusätzlich liegen supra- oder subgingivale Plaque und Zahnstein und/oder
überstehende Füllungs- oder Kronenränder vor - Code 3, es liegt eine Sondiertiefe von 3,5 bis 5,5 mm vor. Dies bedeutet, dass
das schwarze Band der PSI-Parodontalsonde teilweise noch sichtbar ist - Code 4, es liegt eine Sondiertiefe von 6 mm oder mehr vor und das schwarze
Band der PSI-Sonde ist nicht mehr sichtbar
Bei Code 3 beziehungsweise 4 liegt der Verdacht nahe, dass eine Parodontitis vorliegt und
Behandlungsbedarf besteht. Die nächsten Schritte sind nun weitere klinische und
röntgenologische Untersuchungen und bei Erhärtung des Anfangsverdachts, die
Einleitung einer systematischen PAR-Behandlung.
Wird ein erneuter PSI-Code oder ein anderer Gingival- oder Parodontalindex innerhalb
eines Zeitraums von zwei Jahren erbracht, ist mit GKV-Versicherten die GOZ-Nummer 4005
privat zu vereinbaren. Zu beachten ist, dass auch die GOZ-Leistung höchstens zwei Mal
innerhalb eines Jahres berechnet werden kann. Eine Berechnung der Bema-Nummer 04
neben der GOZ-Nummer 4005 in derselben Sitzung ist jedoch nicht möglich.
PAR-Vorbehandlung
Die PAR-Behandlung zu Lasten der GKV ist zunächst nicht an
Zugangsvoraussetzungen seitens des Patienten geknüpft. Die Beseitigung von
Reizfaktoren wie zum Beispiel Zahnstein oder Plaque und das Vorliegen einer adäquaten
Mundhygiene sind keine Voraussetzung für die PAR-Behandlung. Dennoch ist es
weiterhin möglich und aus zahnmedizinischer Sicht auch sinnvoll, eine Vorbehandlung
im Sinne einer gründlichen Reinigung vor Beginn der AIT anzubieten.
Die Berechnung von Vorbehandlungen erfolgt auf Grundlage der GOZ als
Privatvereinbarung nach Paragraf 8 Absatz 7 BMV-Z schriftlich vor Behandlungsbeginn. Für
das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge und des Biofilms an Zähnen,
Implantaten und Brückengliedern ist die GOZ-Nummer 1040 anzusetzen. Die Leistung
schließt die Fluoridierung mit ein, weshalb die GOZ-Nummer 1020 in der gleichen Sitzung
an den selben Zähnen ausgeschlossen ist.
Die Reinigung von herausnehmbarem Zahnersatz, oder die Reinigung von Stegen
oder Verbindungsvorrichtungen sind kein Leistungsinhalt der GOZ-Nummer 1040 und
können zusätzlich analog nach Paragraf 6 Absatz 1 GOZ berechnet werden.
Auch die Reinigung des Zungenrückens oder anderer oraler Strukturen im Sinne einer
FMD kann neben der PZR analog berechnet werden. Wird im Rahmen dieser
Vorbehandlung ein weiterer Gingival- oder Parodontalindex aufgenommen, so kann
dieser nach GOZ-Nummer 4005 berechnet werden.
Eine weitere Leistung, die im Bema nicht zu finden ist, ist die Subgingivale
medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation. Die GOZ-Nummer 4025 wird je Zahn
berechnet, das verwendete antibakterielle Medikament ist gesondert
berechnungsfähig.
Erfolgt im Anschluss eine Kontrollsitzung ist für diese Nachkontrolle die GOZ-Nummer 4060
abrechenbar. Mit der Kontrolle nach GOZ-Nummer 4060 ist eine Nachreinigung von
Belagsresten miteingeschlossen. Liegt jedoch eine Neubildung von Belägen vor, sind
statt der GOZ-Nummer 4060 die GOZ-Nummern 4050 und 4055 anzusetzen.
Die GOZ-Nummer 4060 ist nur je Zahn, Implantat oder Brückenglied berechnungsfähig, die
Kontrolle und Nachreinigung von Stegen, Geschieben und Ankern oder von
herausnehmbarem Zahnersatz wird davon nicht erfasst und ist nach Paragraf 6 Absatz 1 GOZ
analog zu berechnen.
Unsere Empfehlung
Die Behandlungsstrecke ermöglicht zwar jedem Patienten den Zugang zur systematischen PAR-Behandlung unter Beachtung der Richtlinien ohne besondere Anforderungen an Mundhygiene und Mitarbeit. Ein schlüssiges PAR-Konzept sollte dennoch eine PAR-Vorbehandlung nicht außer Acht lassen, denn sie bereitet den Patienten optimal auf die folgende Behandlung vor, führt häufig bereits im Vorfeld zu einer Abnahme des Entzündungsgeschehen und kann die notwendige Behandlungszeit für die AIT verkürzen.
Weitere Anregungen und Abrechnungshinweise zu einzelnen Gebührennummern und Dokumentationshilfen finden sie unter abrechnung-dental
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