Martin Nokaj (43) ist seit 24 Jahren in der Dentalbranche tätig. Er hat seinen Job von der Pike auf gelernt. Nach dem Abitur hat er eine Ausbildung als Bürokaufmann bei der BFS-Vorgängergesellschaft „Abrechnungskasse für Heilberufe“ begonnen und blieb zehn Jahre lang im Unternehmen. Während dieser Zeit studierte er BWL und berufsbegleitend Wirtschaftsrecht. Die Integrationsphase zur BFS begleitete er noch im Unternehmen. 2005 erhielt Nokaj die Chance, die Health AG mitzugründen. Die Idee und die Konzeption hinter der Health AG wurden federführend von ihm mitentwickelt. Als Pionier der Branche hat er alle Bereiche mit aufgebaut – von der Rechtsabteilung über das Risikomanagement bis zur Kundenbetreuung und den Vertrieb. 2018 kehrte er zur BFS zurück. Er liebt agile Konkurrenz und Wettbewerb, der die BFS antreibt, besser zu werden und neue Bereiche weiterzuentwickeln. Nokaj ist als einer von drei Geschäftsführern der BFS verantwortlich für das Businessdevelopment, Marketing, Kundenmanagement und den Bereich Patientenservice. In Dortmund sprach er mit dzw-Chefredakteur Oliver Pick und Dr. Helge David.
Ist das Thema ZMVZ für BFS relevant? Als Kunde oder mögliche Konkurrenz?
Martin Nokaj: In erster Linie sind wir Dienstleister für unsere Kunden. Unser Kundenklientel besteht natürlich aus der klassischen Einzel- oder Mehrbehandlerpraxis. Natürlich sind bei uns auch größere Einheiten. Wir wollen unsere Kunden unterstützen, völlig egal, welche Praxiskonstellation vorherrscht. Selbst Praxisketten mit 100 Einheiten, die ihre Abrechnung zentral abwickeln, sehen wir nicht als Wettbewerb. Da befinden wir uns immer noch im Promillebereich.
TSVG hat eine Sonderregulierung für ZMVZ festgeschrieben. Was halten Sie davon?
Nokaj: Wenn man sich das mal im Detail anguckt, was ist passiert? Die Einschnitte, die da zum Tragen kommen, zielen auf gründungsberechtigte Krankenhäuser und schränken diese ein Stück weit ein – in der Region, wo sie tätig sind. Die Zehn-Prozent-Regelung, die mit dem TSVG zum Tragen kommt, finde ich großzügig. Ich sehe für den Krankenhausbetreiber oder den dahinter stehenden Investor keine wirkliche Einschränkung. Wie sich das auswirkt, werden wir beobachten.
Erhöht die Regelung nicht sogar die Attraktivität in den Ballungsgebieten zu investieren. Es gibt ländliche ZMVZ- Konstrukte, die nach der jetzigen Regelung nicht mehr zustande kämen.
Nokaj: Es gibt auch bedauerliche Ausnahmen, wenn ein ZMVZ die ländliche Versorgung schützt und nun nicht weiter wachsen kann. Da greift dann die Quote auf negative Weise.
Ist die klassische Einzelpraxis künftig noch in der Lage, mit der rasanten technischen und digitalen Entwicklung mitzuhalten?
Nokaj: Größere Strukturen werden es auf jeden Fall leichter haben, solche Investitionen zu tragen. Da ist unter anderem eine viel größere Auslastung planbar als bei einer Einzelpraxis. Es würde mich freuen, wenn vom Gesetzgeber Ansätze gefunden würden, die tatsächlich auch die Einzelpraxis stützen. Ich bin davon überzeugt, dass wir die Einzelpraxis auch künftig brauchen werden. Es gibt diejenigen, die ihre Praxis online suchen, und diejenigen, die gerne zur Praxis nebenan gehen, wo der Patient eine persönliche Beziehung zu seinem Arzt hat. Da entsteht also ein Ungleichgewicht mit enormen Herausforderungen für die Einzelpraxen.
Und wie könnte Politik hier steuernd und fördernd eingreifen?
Nokaj: Gott sei Dank bin ich kein Politiker. So wie die Gesetzgebung den ZMVZ-Markt reguliert, so müsste es Regulierungen geben, wie die Einzelpraxisinhaber unterstützt werden können. Dafür sind ganz unterschiedliche Szenarien denkbar, beispielsweise über Zuschüsse für Zahnärzte in Gegenden mit drohender Unterversorgung. Wenn in den kommenden Jahren Patienten einen neuen Zahnarzt suchen, bedeutet dies, dass sie auch längere Anfahrten in Kauf nehmen müssen.
Dazu kommt die demografische Entwicklung. Eine 80-Jährige möchte eben keine zehn Kilometer mehr fahren, sondern möchte eine Praxis vor Ort haben. Aber es ist eine Aufgabe der Politik und der Berufspolitik, dafür zu sorgen, dass wohnortnahe Versorgung erhalten bleibt.
Die Serviceerwartung der Patienten steigt. Sie wollen eben nach der Arbeit auch noch Termine erhalten können oder auch samstags. Kann das die Einzelpraxis überhaupt leisten?
Nokaj: Das ist eine riesige Herausforderung. Die Erwartungshaltung ist enorm gestiegen. Wenn ich heute als Patient in eine Praxis komme, hat das fast einen Eventcharakter.
Hat die kolportierte „Niederlassungsmüdigkeit“ Auswirkung auf Ihr Kerngeschäft?
Nokaj: Wir beobachten, dass die jüngere Zahnärztegeneration lieber im Team arbeitet. Sie ist auch abgeschreckt von den Managementaufgaben und der Bürokratie, die nach der Sprechstunde und am Wochenende auf den Selbständigen warten. Die Jüngeren sind eher inhaltlich interessiert. Sie möchten sich gern spezialisieren. Die Fachlichkeit steht bei ihnen stärker im Mittelpunkt als der Wunsch, eine eigene Praxis zu führen. Was wir sehen, ist, dass viele Praxen in den nächsten fünf bis acht Jahren geschlossen werden. Und die finden sehr häufig keinen Nachfolger. Es gibt Studien, die besagen, dass zwischen 18 und 20 Millionen Patienten in diesem Zeitraum ihren Zahnarzt wechseln werden und wechseln müssen.
Das ist ein Thema. Die Patienten wählen heutzutage ihren Zahnarzt nach ganz neuen Kriterien. Da reicht eine teure Homepage nicht mehr. Da stellt sich die Frage, wie schafft man es, diese Patientenströme zu leiten? Da sehe ich schon einen Vorteil von größeren Einheiten, die sicher auch über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, sich darzustellen und im Internet findbar zu machen. Wir sehen, dass rund 60 Prozent aller Neupatienten über das Internet generiert werden. Wenn 18 bis 20 Millionen sich in den nächsten Jahren eine neue Praxis suchen werden, dann werden sie dies nach den genannten Kriterien tun. Es ist heute weniger erstrebenswert, alleine zu arbeiten. Eine Praxisgemeinschaft ist nach wie vor ein Zukunftsmodell. Das geht auch in der Form eines ZMVZ. Die Zeit der Einzelpraxis unterliegt einem Wandel.
Teil 2 des Interviews finden Sie hier. Das Interview erscheint auch in Print in den dzw-Ausgaben 41 und 42/2019