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MVZ als Exit-Strategie?

Junge Zahnärztin mit positiver Geste

Wird sich der Trend, weg von der Einzelpraxis, hin zu MVZ oder BAG mit spezialisierten Zahnärzten, in Zukunft noch verstärken?

Der Zahnmedizin in Deutschland steht ein Wandel bevor. Der Trend der letzten Jahre, weg von der Einzelpraxis, hin zu Medizinischen Versorgungszentren oder Berufsausübungsgemeinschaften mit spezialisierten Zahnärzten in verschiedenen Abteilungen oder gar an mehreren Standorten, wird sich in Zukunft noch verstärken. Zudem wird die Zahnmedizin immer weiblicher. Damit ändern sich auch die Voraussetzungen für die Exitstrategien.

Praxisabgabe im Wandel der Zeit

Die Gründe dafür sind so bekannt wie vielfältig. Natürlich ist es in erster Linie eine Effizienz- und Kostenfrage. Doch – und dieses Motiv könnte in Zukunft noch bedeutsamer werden – Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner der nächsten Generation setzen in Bezug auf ihr Arbeitsleben völlig andere Prioritäten, als es bisher in der Branche der Fall war. So stehen etwa die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf, flexible Teilzeitmodelle sowie innovative und digitale Arbeitsbedingungen im Vordergrund. Arbeitgeber sollten dabei wissen, dass der Generation Y die richtigen Arbeitsbedingungen sogar wichtiger sind als das Gehalt.

Neue Arbeitsbedingungen

Diesen „neuen“ Arbeitsbedingungen können größere MVZs besser gerecht werden. Somit werden diese in Zukunft vor allem für Zahnärztinnen attraktiver sein. Die und der angestellte Zahnarzt oder Zahnärztin ist außerdem nach Umfragen das Modell der Zukunft. Denn die kommende Generation hat ein viel geringeres Interesse an einer Selbstständigkeit, deren Nachteile für sie den Vorteilen überwiegen. Und genau hier liegt das Dilemma: Die üblichen Exit-strategien der Vergangenheit greifen nicht mehr.

Eine Umfrage unter Zahnmedizinstudenten hat ergeben, dass nur fünf von hundert Studenten planen, eine Praxis zum Erwerb zu suchen. Die Einzelpraxen sind also vermehrt uninteressant, weil die zukünftigen Zahnärzte lieber mit Kollegen zusammenarbeiten wollen.

Da passt es der Branche gut, dass durch die Umwandlung der Praxen in ein MVZ, diese für neue Käufergruppen attraktiv werden. Kapitalgeber kommen aktuell auf den Markt und interessieren sich dafür, insbesondere größere Praxen zu erwerben und zu einer Gruppe zusammen zu fügen. Auch hier liegt neben der Idee der Gewinnmaximierung der Grundgedanke vor, Synergien zu nutzen und den immer weiter steigenden Anforderungen in der modernen Zahnmedizin durch Kooperationen der beteiligten Praxen gerecht zu werden.

In einem seriösen Konzept ergeben sich hier große Vorteile und Chancen für den unternehmerisch denkenden Zahnarzt trotz Verkaufs den Bestand und die Entwicklung seiner bereits erfolgreichen Praxis zu gewährleisten und von Effekten einer zukunftsorientierten Gemeinschaft zu profitieren.

Faktencheck MVZ

Ein MVZ kann als Personengesellschaft, als eingetragene Genossenschaft, als Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform organisiert sein und kann insbesondere von Vertragsärzten, von Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Als Zahnarzt ist man also gründungsberechtigt. Es ist etwa sogar möglich, mit einer Ein-Mann-GmbH mehrere MVZ mit ausschließlich angestellten Ärzten zu betreiben. Zu beachten ist, dass laut Gesetz mindestens zwei Zahnärzte in dem MVZ tätig sein müssen; es gilt also die Faustregel „zwei Köpfe pro MVZ“.

Ob sich die Umwandlung in ein MVZ lohnt, hängt von der individuellen Praxisstruktur ab. Zudem sind steuerliche Fallstricke zu beachten, wie etwa dass die GmbH auf Grund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig ist. Auf der anderen Seite besteht in Praxen, gerade mit mehreren angestellten Zahnärzten/Innen, auf Grund mangelnder tatsächlicher Überwachung durch den Arbeitgeber eine potenzielle Gewerbesteuergefahr, die durch eine MVZ GmbH gelöst werden kann.

Praxistipp

Eine Praxisabgabe wird idealerweise von erfahren Rechtsanwälten und Steuerberatern, die Hand in Hand arbeiten, begleitet. Der Zahnarzt sollte die Abgabe mindestens fünf Jahre im voraus planen. Die ersten Weichen der Unternehmensübergabe, wie etwa die Überarbeitung der Arbeitsverträge, Prüfung des Mietvertrags, sollten allerdings bereits zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand gestellt werden. Eine Exitstrategie über Nacht und nebenbei zu entwickeln wird nicht oder nur mit mäßigem Erfolg funktionieren. Wer agieren will, anstatt reagieren zu müssen, wer gestalten und kontrollieren und wer von Synergien und Best Practice Transfer profitieren will, für denjenigen kann die aktuelle Entwicklung in der Zahnmedizin jetzt ein guter Zeitpunkt sein, über seine Exitstrategien nachzudenken.

RA Christian Erbacher, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, Bad Homburg

Über den Autor

Rechtsanwalt Christian Erbacher, LL.M., ist Fachanwalt für Medizinrecht und Partner der Kanzlei Lyck+Pätzold.healthcare.recht. Sein Schwerpunkt der Beratung liegt in regulatorischen Fragestellungen, der Begleitung von M&A-Prozessen und MVZ-Gründungen sowie dem Gesellschafts-, Arbeits- und dem Medizinprodukterecht. Außerdem berät er aufgrund seiner Leidenschaft für digitale Prozesse in allen Fragen zum E-Health.

(wird fortgesetzt)