Funktionstüchtiger abnehmbarer Zahnersatz kann nach der Osseointegration der Implantate häufig umgebaut werden. Dabei werden in die vorhandene Prothese Verbindungselemente (Attachments, Locatoren, Stege, Matrizen…) eingebaut, der vorhandene Zahnersatz wird zur Suprakonstruktion.
Festzuschuss Richtlinie und Festzuschuss
Laut Festzuschuss Richtlinie Nr. 7 erhalten gesetzlich Krankenversicherte bei der Erstversorgung, Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen keine Festzuschüsse für die Implantate selbst, die Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente.
Ein Festzuschuss für die Umarbeitung der vorhandenen Prothese zur Suprakonstruktion kann nur angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen der Festzuschuss Richtlinie 36 b erfüllt sind. Liegt kein atrophierter Kiefer vor oder sind noch Restzähne im zu versorgenden Kiefer vorhanden, kann kein Festzuschuss angesetzt werden. Die Umgestaltung der Prothese erfolgt in diesen Fällen als private Behandlung.
Die Einarbeitung der Verbindungselemente kann im Dentallabor nach Abformung oder in Verbindung mit einer Unterfütterung erfolgen oder direkt in der Praxis chairside. Bei allen Varianten muss zunächst die Gingivahöhe an den Implantaten ermittelt werden und der vorhandene Zahnersatz im Bereich der zukünftigen Verbindungselemente ausgeschliffen werden.
Abrechnungsbeispiele
1. Einarbeiten Locator 42,32 in Unterkiefer Totalprothese im zahnlosen atrophierten Kiefer (ZE-Richtlinie 36 b erfüllt) mit Abformung
FZ | 1x | 7.7 | Wiederherstellung implantatgetragene Prothese |
---|---|---|---|
Bema | 1x | 100bi | Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfangs (mit Abformung) |
BEL II | 2x | 001 8 | Modell bei Implantatversorgung |
1x | 012 8 | Einstellen in Mittelwert | |
GOZ | 2x | 9050 | Auswechseln von Aufbauelementen |
2x | 5030 | Wurzelkappe auf Implantat | |
2x | 5080 | Verbindungselement | |
BEB | 2x | Abutmentauswahl, je Implantat | |
2x | Ausschleifen Prothese zur Aufnahme von Matritzen, je Implantat |
||
2x | Locator Matrize Einarbeiten | ||
1x | Grundeinheit Instandsetzen einer Prothese | ||
ggf. 2x | Metallfläche konditionieren (bei Modellguss oder Metallgerüst) | ||
Desinfektion | |||
Material | Abformmaterial | ||
Implantatmaterial |
- gleichartige Versorgung
- Festzuschuss 7.7 je Prothese 1x ansetzbar
- Versandkosten bei Herstellung im Fremdlabor
- GOZ-Nr. 9050 je Implantat max. 3x möglich
2. Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung und Einarbeiten Locator 42,32 in Totalprothese bei nicht atrophiertem Kiefer (ZE-Richtlinie 36 b nicht erfüllt)
FZ | kein Festzuschuss | ||
---|---|---|---|
GOZ | 0030 | Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen |
|
GOÄ 1 | Beratung | ||
GOÄ 5 | Symptombezogene Untersuchung | ||
2x | 9050 | Auswechseln von Aufbauelementen | |
2x | 5030 | Wurzelkappe auf Implantat | |
2x | 5080 | Verbindungselement | |
1x | 5300 | Vollständige Unterfütterung einer Protehse einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Unterkiefer |
|
BEB | 2x | Abutmentauswahl, je Implantat | |
2x | Ausschleifen Prothese zur Aufnahme von Matrizen, je Implantat |
||
2x | Modelle | ||
1x | Einstellen in Artikulator | ||
1x | Basis unterfüttern | ||
2x | Locator Matrize Einarbeiten | ||
1x | Grundeinheit Instandsetzen einer Prothese | ||
ggf. 2x | Metallfläche konditionieren (bei Modellguss oder Metallgerüst) | ||
Desinfektion | |||
Material | Abformmaterial | ||
Implantatmaterial |
- Privatbehandlung nach Paragraf 8 Abs. 7 BMV-Z
- Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen gemäß § 9 GOZ
- Versandkosten bei Herstellung im Fremdlabor
- GOZ-Nr. 9050 je Implantat max. 3x möglich
- sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung erfolgen privat nach GOZ/GOÄ
3. Einarbeiten Locator 44, 42, 32, 34 mit Stegverbindung und Steggeschiebe in vorhandene Prothese (ZE-Richtlinie 36 b nicht erfüllt)
- 3 Stege 44-42-32-34
- 3 Steggeschiebe in der Prothese
FZ | kein Festzuschuss | ||
---|---|---|---|
GOZ | 0030 | Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostnplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen |
|
GOÄ 1 | Beratung | ||
GOÄ 5 | Symtombezogene Untersuchung | ||
GOZ | 4x | 9050 | Auswechseln von Aufbauelementen |
4x | 5030 | Wurzelkappe auf Implantat | |
3x | 5080 | Verbindungselement (3 Steggeschiebe) | |
3x | 5070 | Brückenspanne, Prothesenspanne oder Steg, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel |
|
1x | 5260 | Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (mit Abformung) einschließlich Halte- und Stützvorrichtungen |
- Privatbehandlung nach Paragraf 8 Abs. 7 BMV-Z
- Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen gemäß § 9 GOZ
- Versandkosten bei Herstellung im Fremdlabor
- GOZ-Nr. 9050 je Implantat max. 3x möglich
- sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung erfolgen privat nach GOZ/GOÄ
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Unsere Empfehlung
Werden vorhandene Prothesen zu Suprakonstruktionen umgearbeitet, muss bei zahnlosem Kiefer geprüft werden, ob ein atrophierter Kiefer vorliegt. Nur dann ist der Ansatz des Festzuschusses 7.7 möglich. In allen anderen Fällen erfolgt die Behandlung nach Paragraf 8 Abs. 7 BMV-Z als private Behandlung.
Patienten sollten bereits im Zuge der Umarbeitung der Prothese darauf hingewiesen werden, dass die Suprakonstruktion und die Implantate besondere Pflege und Aufmerksamkeit erfordern. Eine regelmäßige und fachgerechte Reinigung der Implantate und des Zahnersatzes ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Zahnersatzes zu erhalten und die Implantate langfristig gesund zu erhalten. Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, deshalb sollten die Patienten auf die Folgekosten hingewiesen werden.
Die Autorin
ZMV+ Birgit Enßlin Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+. Kontakt: www.zmvplus.de |