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Umgestaltung von Prothesen zur Suprakonstruktion - Teil 2

Funktionstüchtiger abnehmbarer Zahnersatz kann nach der Osseointegration der Implantate häufig umgebaut werden. Dabei werden in die vorhandene Prothese Verbindungselemente (Attachments, Locatoren, Stege, Matrizen…) eingebaut, der vorhandene Zahnersatz wird zur Suprakonstruktion.

Festzuschuss Richtlinie und Festzuschuss

Laut Festzuschuss Richtlinie Nr. 7 erhalten gesetzlich Krankenversicherte bei der Erstversorgung, Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen keine Festzuschüsse für die Implantate selbst, die Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente.

Ein Festzuschuss für die Umarbeitung der vorhandenen Prothese zur Suprakonstruktion kann nur angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen der Festzuschuss Richtlinie 36 b erfüllt sind. Liegt kein atrophierter Kiefer vor oder sind noch Restzähne im zu versorgenden Kiefer vorhanden, kann kein Festzuschuss angesetzt werden. Die Umgestaltung der Prothese erfolgt in diesen Fällen als private Behandlung.

Die Einarbeitung der Verbindungselemente kann im Dentallabor nach Abformung oder in Verbindung mit einer Unterfütterung erfolgen oder direkt in der Praxis chairside. Bei allen Varianten muss zunächst die Gingivahöhe an den Implantaten ermittelt werden und der vorhandene Zahnersatz im Bereich der zukünftigen Verbindungselemente ausgeschliffen werden.

Gebissmodell aus durchsichtigem Kunststoff mit zwei Implantaten

Umgestaltung von vorhandenen Prothesen zur Suprakonstruktion - Teil 2

Abrechnungsbeispiele

1. Einarbeiten Locator 42,32 in Unterkiefer Totalprothese im zahnlosen atrophierten Kiefer (ZE-Richtlinie 36 b erfüllt) mit Abformung

FZ 1x 7.7 Wiederherstellung implantatgetragene Prothese
Bema 1x 100bi Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung
einer abnehmbaren Prothese größeren Umfangs (mit Abformung)
BEL II 2x 001 8 Modell bei Implantatversorgung
  1x 012 8 Einstellen in Mittelwert
GOZ 2x 9050 Auswechseln von Aufbauelementen
  2x 5030 Wurzelkappe auf Implantat
  2x 5080 Verbindungselement
BEB 2x   Abutmentauswahl, je Implantat
  2x   Ausschleifen Prothese zur Aufnahme von Matritzen,
je Implantat
  2x   Locator Matrize Einarbeiten
  1x   Grundeinheit Instandsetzen einer Prothese
  ggf. 2x   Metallfläche konditionieren (bei Modellguss oder Metallgerüst)
      Desinfektion
Material     Abformmaterial
      Implantatmaterial

 

  • gleichartige Versorgung
  • Festzuschuss 7.7 je Prothese 1x ansetzbar
  • Versandkosten bei Herstellung im Fremdlabor
  • GOZ-Nr. 9050 je Implantat max. 3x möglich

2. Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung und Einarbeiten Locator 42,32 in Totalprothese bei nicht atrophiertem Kiefer (ZE-Richtlinie 36 b nicht erfüllt)

FZ     kein Festzuschuss
GOZ   0030 Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach
Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen
    GOÄ 1 Beratung
    GOÄ 5 Symptombezogene Untersuchung
  2x 9050 Auswechseln von Aufbauelementen
  2x 5030 Wurzelkappe auf Implantat
  2x 5080 Verbindungselement
  1x 5300 Vollständige Unterfütterung einer Protehse einschließlich
funktioneller Randgestaltung, im Unterkiefer
BEB 2x   Abutmentauswahl, je Implantat
  2x   Ausschleifen Prothese zur Aufnahme von Matrizen,
je Implantat
  2x   Modelle
  1x   Einstellen in Artikulator
  1x   Basis unterfüttern
  2x   Locator Matrize Einarbeiten
  1x   Grundeinheit Instandsetzen einer Prothese
  ggf. 2x   Metallfläche konditionieren (bei Modellguss oder Metallgerüst)
      Desinfektion
Material     Abformmaterial
      Implantatmaterial

 

  • Privatbehandlung nach Paragraf 8 Abs. 7 BMV-Z
  • Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen gemäß § 9 GOZ
  • Versandkosten bei Herstellung im Fremdlabor
  • GOZ-Nr. 9050 je Implantat max. 3x möglich
  • sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung erfolgen privat nach GOZ/GOÄ

3. Einarbeiten Locator 44, 42, 32, 34 mit Stegverbindung und Steggeschiebe in vorhandene Prothese (ZE-Richtlinie 36 b nicht erfüllt)

  • 3 Stege 44-42-32-34
  • 3 Steggeschiebe in der Prothese
FZ     kein Festzuschuss
GOZ   0030 Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostnplans
nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen
    GOÄ 1 Beratung
    GOÄ 5 Symtombezogene Untersuchung
GOZ 4x 9050 Auswechseln von Aufbauelementen
  4x 5030 Wurzelkappe auf Implantat
  3x 5080 Verbindungselement (3 Steggeschiebe)
  3x 5070 Brückenspanne, Prothesenspanne oder Steg, je zu
überbrückende Spanne oder Freiendsattel
  1x 5260 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur
Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (mit Abformung)
einschließlich Halte- und Stützvorrichtungen

 

  • Privatbehandlung nach Paragraf 8 Abs. 7 BMV-Z
  • Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen gemäß § 9 GOZ
  • Versandkosten bei Herstellung im Fremdlabor
  • GOZ-Nr. 9050 je Implantat max. 3x möglich
  • sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung erfolgen privat nach GOZ/GOÄ

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Unsere Empfehlung

Werden vorhandene Prothesen zu Suprakonstruktionen umgearbeitet, muss bei zahnlosem Kiefer geprüft werden, ob ein atrophierter Kiefer vorliegt. Nur dann ist der Ansatz des Festzuschusses 7.7 möglich. In allen anderen Fällen erfolgt die Behandlung nach Paragraf 8 Abs. 7 BMV-Z als private Behandlung.

Patienten sollten bereits im Zuge der Umarbeitung der Prothese darauf hingewiesen werden, dass die Suprakonstruktion und die Implantate besondere Pflege und Aufmerksamkeit erfordern. Eine regelmäßige und fachgerechte Reinigung der Implantate und des Zahnersatzes ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Zahnersatzes zu erhalten und die Implantate langfristig gesund zu erhalten. Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, deshalb sollten die Patienten auf die Folgekosten hingewiesen werden.

Die Autorin

Enßlin

 

ZMV+ Birgit Enßlin

Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+.

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: abrechnungsreferat@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

zmv