Auch viele gesetzliche Krankenkassen hätten, so die KZBV, den Nutzen der hochwirksamen Maßnahme, etwa bei der Vermeidung von Zahnbetterkrankungen erkannt: Etliche Kostenträger bieten ihren Versicherten freiwillige Zuschüsse und Vergünstigungen an, wenn diese eine PZR in Anspruch nehmen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informiert in ihrer aktuellen Umfrage für das Jahr 2017 über diese Leistungen.
Hintergrund: die Professionelle Zahnreinigung
Die PZR umfasst in der Regel eine gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Durch spezielle Instrumente werden dabei Stellen im Mund erreicht, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Bakterien und Beläge im Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Zudem gibt es durch den Zahnarzt oder speziell geschultes Praxispersonal individuelle Tipps zur Mundpflege und einer zahngesunden Ernährung.
Service für Versicherte und Praxen
„Unsere Umfrage ist als Service für Versicherte und Praxen gedacht, um bei der PZR für Transparenz zu sorgen. Deren oralprophylaktischer Nutzen – insbesondere im Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis – ist schon lange wissenschaftlich anerkannt.
Umso unverständlicher ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Behandlung ebenso regelmäßig wie fälschlicherweise als IGeL-Leistung diskreditiert. Dass die Kassen die PZR dann gleichzeitig freiwillig mit Beitragsmitteln bezuschussen, lässt eine solche Bewertung dieser sinnvollen, zahnärztlichen Präventionsmaßnahme nur umso scheinheiliger anmuten. Die PZR trägt wesentlich dazu bei, die Mundgesundheit zu erhalten und der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
KZBV befragt Kassen zum Leistungsangebot
Aufgrund vieler unterschiedlicher Angebote hat die KZBV wie in den Vorjahren sämtliche Krankenkassen zu ihren Leistungen bei der PZR standardisiert befragt: In welcher Höhe wird die Behandlung bezuschusst? Welche vertraglichen Regelungen bestehen? Greifen die Zuschüsse im Rahmen eines Bonusprogramms? Gibt es Krankenkassen die die PZR per Satzungsleistung bezuschussen, ohne den Zugang zu freien Vertragszahnarztwahl einzuschränken? Welche Kassen schränken diese Wahlmöglichkeit zum Nachteil der Patienten durch selektivvertragliche Regelungen ein?
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die Ergebnisse der aktuellen Umfrage als Download auf der Website der KZBV. Dort finden sich auch die Ergebnisse der Umfrage aus dem Vorjahr.