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Telematik: BVdIG e.V. ist online

Im August 2017 wurde in Köln der Bund zur Verbreitung digitaler Innovationen im Gesundheitswesen e.V. (BVdIG) eingetragen. Die Gründungsmitglieder, Spezialisten aus unterschiedlichsten Bereichen des Gesundheitswesens, wollen mit dem BVdIG eine Anlaufstelle für sämtliche Arten innovativer Digitalisierungsideen schaffen, die das Gesundheitssystem disruptiv und transformativ verändern beziehungsweise nachhaltig verbessern wollen, heißt es zur Gründung.

Während in Deutschland die seit Anfang der 2000er Jahre geplante flächendeckende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur noch immer auf sich warten lässt, können diese Lösungen – wenn sie denn mal eingeführt sein sollten – als technisch längst überholt und insbesondere für die Bürger nicht benutzbar betrachtet werden, heißt es weiter. So bleibe die Digitalisierung – zum Schaden des Einzelnen und insbesondere zum Schaden der Patienten – weit hinter dem ethisch Wünschenswerten und technisch Machbaren zurück.

Der BVdIG bemängelt, dass die Digitalisierung zum Schaden des Einzelnen und zum Schaden der Patienten weit hinter dem ethisch Wünschenswerten und technisch Machbaren zurückbleibt.

Der BVdIG bemängelt, dass die Digitalisierung zum Schaden des Einzelnen und zum Schaden der Patienten weit hinter dem ethisch Wünschenswerten und technisch Machbaren zurückbleibt.

„Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein“

Dazu der erste Vorsitzende des BVdIG, Prof. Guido Noelle: „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen darf kein Selbstzweck sein, sondern muss eine den Beteiligten und insbesondere den Patienten dienende Funktion haben und gleichermaßen die Grundrechte auf Menschenwürde, persönliche und informationelle Selbstbestimmung beachten.“

Anlaufstelle für alle Arten innovativer Digitalisierungsideen

Der neu gegründete Verband wolle seinen Mitgliedern ein Interessengruppen-übergreifendes Forum für digitale Gesundheitsangebote bieten, welche insbesondere den Patienten und Bürger im Fokus haben. Dabei stelle er sich als Anlaufstelle für sämtliche Arten innovativer Digitalisierungsideen zur Verfügung, die das Gesundheitssystem transformativ verändern und nachhaltig verbessern.

Weitere Zielstellung des jungen Verbands seien unter anderem:

  • die Stärkung der sinnvollen Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten im Sinne und zum Wohle der Patienten, unabhängig von Partikularinteressen, etwa von Selbstverwaltung und Industrie,
  • die Förderung von Initiativen und Unternehmen, insbesondere innovativen Ansätzen und Start-Ups, zur Verbesserung deren Chancen in einem protektiven Umfeld,
  • die Nivellierung von Ungleichheiten bei der Vergabe von Fördermitteln auf regionaler und/oder struktureller Ebene, zum Beispiel durch besondere Unterstützung benachteiligter Strukturen,
  • die Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche von Patienten auf Besitz und Austausch der eigenen elektronischen Gesundheitsdaten.

Anforderungen an den Gesetzgeber formulieren

Als erste konkrete Umsetzungsmaßnahme des BVdIG werde eine offene, netzbasierte Arbeitsgruppe zur Formulierung konkreter Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Setzung weiterer Rahmenbedingungen zur Festlegung und Entwicklung technischer Standards eingesetzt.

Der Bund zur Verbreitung Digitaler Innovationen im Gesundheitswesen e.V. (BVdIG) biete seinen Mitgliedern ein Interessengruppen-übergreifendes Forum für digitale Gesundheitsangebote. Weitere Informationen unter www.bvdig.de.