Heute hat der Bundestag hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Die KZBV begrüßt einzelne Regelungen des Gesetzes.
So heißt es in einem ersten Statement der KZBV: „Neben einer Fülle von Regelungsinhalten, die auch die vertragszahnärztliche Versorgung betreffen, sieht das TSVG jetzt unter anderem eine gestaffelte Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche MVZ (Z-MVZ) vor. Die entsprechende Vorgabe des Gesetzgebers richtet sich nach dem Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches.“
Die Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für Z-MVZ wird künftig also von festgelegten Versorgungsanteilen abhängig gemacht. Je nach Versorgungsgrad – Über- oder Unterversorgung – gelten bestimmte Quoten.
Es gibt allerdings auch kritische Stimmen zur nun beschlossenen Regelung. So schreibt etwa "Der Tagesspiegel" unter der Überschrift "Wie die Zahnarztlobby an Spahns Gesundheitsgesetz mitschreibt", warum dies "ein gutes Terrain für Interessengruppen" ist.