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Upps – ich glaube, mein Patient hat was!?

Keine Behandlung ohne persönlichen Schutzausrüstung!

Keine Behandlung ohne persönlichen Schutzausrüstung!

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

täglich kann er durch die Praxiseingangstür kommen: der an HIV, HBV oder HCV erkrankte Patient. In vielen Praxen ist dann Aufregung angesagt, ist ja keine alltägliche Situation – oder?
Sind alle Patienten immer ehrlich beim Ausfüllen des Anamnesebogens? Wahrscheinlich kommt mindestens ein Patient täglich mit einer dieser Erkrankungen in unsere Praxis, zum Teil sogar, ohne dass er es selbst weiß. Wir behandeln jeden Patienten so, als hätte er eine dieser Krankheiten – das sollte so auch im Team kommuniziert werden. Wie sollen wir uns sonst schützen?

Keine Behandlung ohne persönlichen Schutzausrüstung: Schutzbrille, Mundschutz und Handschuhe etc. Und das sollte man auch den Auszubildenden direkt einprägen, denn auch ein Magen-Darm-Infekt wird uns gerne mal in die Praxis mitgebracht, oder auch ein nettes Grippevirus. Auf diese Art der „Mitbringsel“ verzichte ich gerne.

Schulung und Information mit dem Umgang mit HIV, HBV oder HCV sollte mindestens einmal im Quartal als Refresher im Team besprochen werden; ebenso wie der Ablauf nach der Behandlung für alle Teammitglieder Standard sein sollte – und da wird die RKI-Richtlinie wieder ganz wichtig: sachgerechte Reinigung, Desinfektion und gegebenenfalls Sterilisation aller bei der Behandlung benutzten Medizinprodukte (Instrumente) gemäß ihrer Einstufung in Risikoklassen (RKI-Empfehlung, Hygieneplan). Desinfektion der patientennahen Flächen nach der Behandlung, Entsorgung kontaminierter Abfälle wie Tupfer, OP-Abdeckungen, Watterollen etc. über den Hausmüll. Der Hygieneplan muss für alle Teammitglieder immer einsehbar sein.

Für HIV-Infizierte brauchen wir keinen eigenen Behandlungsraum und wir müssen sie auch nicht am Ende des Sprechtags behandeln. Wenn wir uns schützen und alle Empfehlungen beachten, ist deren Behandlung wie jede andere.

Im Team muss jeder wissen, was nach einer Übertragung von Blut bei Behandlung von Personen mit vermuteter HIV- oder Hepatitis-Infektion zu machen ist: unverzüglich eine Betriebs- oder Durchgangsärztin aufsuchen. Diese legt im Einverständnis mit der betroffenen Person das weitere Vorgehen fest.

Eine PEP sollte möglichst in den ersten zwei Stunden nach der potenziellen Übertragung, spätestens aber nach 48 Stunden eingeleitet werden. Dazu sollten Name, Adresse, Telefonnummer und Erreichbarkeit entsprechender Einrichtungen immer verfügbar sein.

Passt auf euch auf
Eure

Sylvia Gabel

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