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ZMVZ-Sonderweg – Ein Pyrrhussieg?

Entwurf zum neuesten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum TSVG wird für Gesprächsstoff sorgen.

Entwurf zum neuesten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum TSVG wird für Gesprächsstoff sorgen.

Es kursiert ein Papier: Es ist ein „Entwurf“ zum x-ten TSVG-Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD. Es sind nur eine Handvoll Sätze, aber die haben es in sich.

Neu sollen hiernach die Zulassungsbedingungen der ZMVZ geregelt werden und zwar nur die, die von Krankenhäusern gegründet werden: „Zahnärztliche medizinische Versorgungszentren können von Krankenhäusern nur gegründet werden, soweit der Versorgungsanteil ... in dem Planungsbereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung... einen Anteil von zehn Prozent nicht überschreitet“ ‒ bei drohender Unterversorgung 20 Prozent, bei Überversorgung 5 Prozent. Auf den ersten Blick liest sich der Entwurf wie eine standespolitische Herkulestat: Die viel bemühten Spieße sind jetzt nicht mehr nur gleichlang. Heureka? Oder doch ein Schuss ins Knie?

Die Begründung gibt sich fast wissenschaftlich, was bei der dünnen Faktenlage nur mäßig gelingen kann. Und hier fangen die Probleme des Entwurfs an. Es wird ausschließlich eine Gruppe ZMVZ-Zulassungsberechtigter gesetzlich reguliert. Das werden gut bezahlte Anwälte der Private-Equity Gesellschaften wohl nicht ohne Widerspruch akzeptieren. Der andere Punkt ist das gewählte Steuerungselement. Es ist dazu angetan, die Anreize der Investoren in die Ballungsgebiete zu gehen zu forcieren. Kleinstädtische und ländliche Planungsbereiche sind recht klein. 10 Prozent bedeuten hier zwei oder drei Zahnärzte. Da kann und darf eine Zahnarztkette, dann das Nachfolgeproblem nicht lösen. Anders sieht es in den großstädtischen Planungsbereichen aus. Hier bedeuten 10 Prozent auch schon mal 17 und mehr Zahnärzte. Das rechnet sich schon eher.

Die Einflüsterer werden sich vermutlich bald fragen, ob aus der Kümmer-Quote schnell ein Quoten-Kummer wird.