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Wenn digital zur Qual wird

Immer mehr Praxen und gewerbliche Dentallabore stellen Zahnersatz mit digitalen Hilfsmitteln her. Durch die neuen Technologien sowie den stetig steigenden Einsatz von Scannern und Fräsmaschinen ändert sich nicht nur die Arbeitsweise, vielmehr eben auch die damit verbundene Abrechnung für GKV- und PKV-Patienten.
Das Problem: Weder das aktuelle BEL noch die verschiedenen BEB-Versionen geben genug Aufschluss über die Anwendung – was also tun?

Uwe Koch, Leiter DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB/Eigenlabor, beleuchtet die gefrästen Techniken näher und bildet verschiedenste Fälle inklusive Rechnungsempfehlung ab.

  • Was ist die richtige Herangehensweise in der Aufstellung und Dokumentation von CAD/CAM Arbeiten im Praxislabor
  • Wie geht man vor, wenn als Praxistechniker eine Dokumentation erforderlich ist, aber im Bereich
  • CAD/CAM eben keine adäquaten BEB-Nummern zur Verfügung stehen?
  • Klar ist, die Dokumentation erbrachter Leistungen erfolgt schriftlich oder digital und muss immer nachvollziehbar sein.
  • Welche Blancs/Ronden wurden verwendet?
  • Welche Implantat-Teile wurden eingekauft?

Des Weiteren dokumentiert der Techniker:

  • erbrachte Leistungen
  • verwendete Mengen
  • Zahnfarbe
  • verwendete Implantat-Teile

und versieht diese mit seiner Unterschrift beziehungsweise Technikernummer. Die Dokumentation selbst wird dann zehn Jahre lang oder bei Implantat-Arbeiten 15 Jahre lang aufbewahrt.

Experten-Tipp

Abschließend ist es für die Nachweisbarkeit empfehlenswert, ein Foto der fertigen Arbeit zu erstellen, und zwingend notwendig, dem Patienten eine Konformitätserklärung über die verwendeten Stoffe und deren Zusammensetzung zu übergeben – dies wird für jede Arbeit neu erstellt. In der Abrechnung kommt man daher nicht umhin, eigene „digitale“ BEB-Positionen anzulegen und jeweils einzeln zu kalkulieren. Im ersten Schritt sollte der Techniker seine Leistungen, die er erbringt, näher definieren und in abrechenbare Texte umwandeln. Danach geht es an die Kalkulation.

DZR-Tipp

Einen spannenden Einblick bietet das DZR BEB Digital, welches im modernen Tool DZR H1 verwendet werden kann. Nähere Infos erhalten Sie hierzu unter dzr-h1.de. Anhand eines Beispiels möchten wir im Folgenden die korrekte Rechnungserstellung mit eigenen BEB-Nummern darstellen.

Beispiel:
Zirkonkronen 21–23, optische elektronische Abformung 21–23, virtuelle Modelle, gefräst und bemalt
Berechnung nach Festzuschuss-Richtlinien
Versorgungsform: gleichartige Versorgung
Festzuschuss: 3 x 1.1, 3 x 1.3

Bei den genannten Leistungspositionen handelt es sich um Empfehlungen des Autors unter Berücksichtigung von KZV-Richtlinien allgemein und Erfahrungen mit der Abrechnung der PKV. Ziel war es, die Modellherstellung und Arbeitsvorbereitung stärker hervorzuheben und zum Einsatz zu bringen, anstatt nur stupide Rechnungen zu schreiben – wie beispielsweise bei einer Zirkonkrone. Gerade die Aufsplittung in viele kleine Unterpositionen bringt dem Patienten insgesamt eine höhere Erstattung, wenn er zum Beispiel eine Zusatzversicherung hat. Zu berücksichtigen ist: Werden virtuelle Modelle erstellt, ist eine Abrechnung nach der offiziellen BEB nicht möglich, da es diese Modelle zur Zeit der Etablierung des BEB 97 noch nicht als Leistungsposition gab. Also müssen wir hier eigene BEB Nummern anlegen und mit Zeiten versehen, um einen Preis kalkulieren zu können. Die hier angegebenen Nummern sind durch das DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/BEL/BEB/Eigenlabor selbst angelegt. Sie dürfen sowohl taktmäßig als auch numerisch anders verfahren; dies entspricht unserem Vorschlag.

Basisleistung

Mögliche Zusatzleistungen

Was darf der Zahnarzt berechnen?

Was darf der Zahnarzt berechnen?

„OPTISCH-ELEKTRONISCHE ABFORMUNG EINSCHLIESSLICH VORBEREITENDER MASSNAHMEN, EINFACHE DIGITALE BISSREGISTRIERUNG UND ARCHIVIERUNG, JE KIEFERHÄLFTE ODER FRONTZAHNBEREICH.“

Nicht abrechenbar:

  • konventionelle Abformung für dieselbe Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
  • einfache Registrierung der Bissverhältnisse auf digitalem Weg (darüber hinaus gehende Bissregistrierungen sind nicht inbegriffen)
  • Die PC-gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung ist bei dieser Gebührennummer nicht enthalten und muss daher analog berechnet werden (Bundeszahnärztekammer GOZ Kommentar)

Fazit: Jede Art von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen für das Praxislabor kann immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen erbracht werden, aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers, können diese in ein entsprechendes Angebot miteinfließen. Experten-
Tipp: Arbeiten Sie mit Komplexen und erstellen sich Leistungsketten, damit Sie keine Position
vergessen.

Werden Modelle gedruckt, können Sie diese als 3-D-Druckmodell nach BEB 0009 Kunststoffmodell zusätzlich berechnen.

TIPP

Lassen Sie Ihre Rechnung durch das DZR Kompetenzcenter Zahntechnik/ BEL/BEB/Eigenlabor prüfen und decken Sie Fehler und sachliche Mängel beziehungsweise Versäumnisse auf.
Kontakt: (02131) 776 85 54 20

Uwe Koch

Uwe Koch
Leitung DZR Kompetenzcenter
Zahntechnik

Titelfoto: stock.adobe.com/mari140/small>