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Aligner – Zahnmediziner warnen vor Fernbehandlungen

durchsichtiger Aligner in Hand

Zahnmediziner fordern eine bessere Regulierung für bestimmte zahnmedizinische Leistungen, die von Firmen über das Internet als reine Fernbehandlung angeboten werden. Mit Alignern können Zahnfehlstellungen korrigiert werden.

Gesundheitsausschuss: Anhörung „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“

Anlässlich einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am Montag zu einem Antrag der FDP-Fraktion (19/25668) warnten Experten vor solchen Behandlungen ohne regelmäßige Kontrolle durch Zahnärzte und Kieferorthopäden. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.
Die FDP-Fraktion fordert in dem Antrag, gewerbliche Aligner-Behandlungen ohne vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte zu unterbinden.
Der Bundesverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) erklärte, nach wie vor gebe es Firmen, die Aligner-Behandlungen ohne unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt anböten. Solche Eingriffe seien mit erheblichen Risiken verbunden. Im Sinne der Patientensicherheit bedürfe es eines einheitlichen Rechtsrahmens für alle Anbieter ambulanter zahnärztlicher Leistungen und einer Kompetenzregelung für die Überwachung der Regelungen.
Der Medizinrechtler Stephan Gierthmühlen machte darauf aufmerksam, dass bei fehlerhaften Behandlungen durch gewerbliche Anbieter die Haftungslage häufig unklar sei. Überdies bestehe ein erhebliches Risiko bei einer Insolvenz des Anbieters. Patienten könnten auf Forderungen sitzen bleiben und verlören überdies ihren Behandler.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen Forderungen nach einer rechtlichen Regelung. Bei gewerblichen Angeboten dieser Art bestünden Zweifel hinsichtlich der zahnmedizinisch gebotenen Standards. Insbesondere bei Angeboten zur ausschließlichen Fernbehandlung gebe es erhebliche rechtliche und medizinische Bedenken.
Der Patientenberater Gregor Bornes beklagte eine unzureichende Forschung über den Nutzen von kieferorthopädischen Behandlungen. Wie in der gesamten Kieferorthopädie zeichne sich auch die Aligner-Technik als nicht ausreichend wissenschaftlich belegte Methode aus. Aus Studien gehe hervor, dass die Aligner-Technik bei fast allen Patienten mit Nebenwirkungen verbunden sei.
Dazu Dr. Wieland Schinnenburg, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit für die FDP-Bundestagsfraktion und federführender Antragssteller:
Es hat im Gesundheitsausschuss selten eine Anhörung gegeben, bei der sich die Sachverständigen so einig waren. Bei Aligner-Behandlungen muss dringend die Patientensicherheit durchgesetzt werden, eine vollumfängliche zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung muss gewährleistet sein. Insbesondere bei vielen Internet-Anbietern ist dies nicht der Fall. Ich fordere Union und SPD auf, dem FDP-Antrag zuzustimmen, damit noch in dieser Legislaturperiode Verbesserungen der Patientensicherheit angestoßen werden können.“

Positionierung: BZÄK und KZBV zu gewerblichen Aligner-Anbietern

Anlässlich der aktuellen Bundestagsanhörung zum Thema „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen“ sprechen sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) für den Vorrang der Patientensicherheit bei ausnahmslos allen Behandlungen aus, also auch dann, wenn Behandlungen durch gewerbliche Anbieter (das bedeutet juristische Personen) angeboten werden. Dafür müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden.

Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen ­vorrangig

Zahnmedizinische Behandlungen sind zum Schutz von Patientinnen und Patienten und zur Garantie einer hohen Qualität ausschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzten vorbehalten. Dies ist im Zahnheilkundegesetz (ZHG) und den Berufsordnungen festgehalten. Gerade bei der sensiblen Behandlung von Zahnfehlstellungen mittels Alignern muss die Verantwortung und engmaschige Begleitung durch Zahnärzte oder Kieferorthopäden bei jedem Behandlungsschritt sichergestellt sein. Gewerbliche Anbieter, also juristische Personen, können bei von ihnen angebotenen oder erbrachten Behandlungen das ZHG unterlaufen, da sie – anders als Zahnärzte und Kieferorthopäden – nicht der Aufsicht und Überwachung der (Landes-)Zahnärztekammern unterliegen.
In den vergangenen Jahren sind verstärkt gewerbliche Anbieter aufgetreten, bei denen eine Aligner-Behandlung entgegen zahnmedizinischer Standards ausschließlich per Fernbehandlung oder nur mit eingeschränktem Zahnarzt-Patienten-Kontakt erfolgt. Daher befürworten KZBV und BZÄK Bestrebungen, die Tätigkeit gewerblicher Anbieter von zahnärztlichen Leistungen stärker zu regulieren. Oft sind sich Patienten der möglichen Komplikationen, die sich ergeben können, gar nicht bewusst. Ausschließliche Fernbehandlung oder Anleitung zur Selbstbehandlung werden der Komplexität einer Heilbehandlung in keiner Weise gerecht und können die Gesundheit von Patientinnen und Patienten gefährden. Nur die Behandlung bei Zahnärztinnen und Zahnärzten garantiert die Sicherheit einer qualitativ hochwertigen Versorgung.