Worauf Zahnärzte, ZFAs und Pfleger bei älteren Patienten achten sollten, verrät Dr. Dirk Bleiel, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin.
Im Zusammenhang mit Paragraf 22a des SGB V. hat die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ein Maßnahmen-Paket zusammengestellt, das sowohl Ratgeber für Zahnärzte als auch für Pflegepersonal enthält.