Oralmedizin kompakt – Update: Durch das Amalgam-Aus der EU werden „schnelle“ zahnfarbene Materialien zur GKV-Standardversorgung. Zu diesen gibt es wenig Daten – und Amalgam kann weiterhin angezeigt sein.
Der Jahreswechsel ist nicht mehr weit, Zeit für Sie, liebe Leser, das Jahr Revue passieren zu lassen und in Ruhe über Ihre Praxis- oder Laborstrategie für das kommende Jahr nachzudenken.
Viele Praxen sind schon so gut wie "amalgamfrei", doch die Unterschiede sind regional sehr groß - zeigen die Zahlen des Barmer-Zahnreports kurz vor dem Aus der Amalgam-Nutzung als Füllungsmaterial.
Mit der Annahme durch den Rat wurde der Amalgam-Ausstieg in der EU endgültig beschlossen: Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden.
Das EU-weite Dentalamalgamverbot zum 1. Januar 2025 kam für EU-Verhältnisse jetzt zügig, fiel aber auch nicht völlig überraschend vom Himmel. Die dzw hat nun Standespolitik und Wissenschaft nach den Konsequenzen des Verbots für die Zahnmedizin befragt.
Das EU-weite Verbot von Amalgam (mit nur wenigen, durch den Zahnarzt zu begründenden Ausnahmen) ist nicht mehr abzuwenden und wird ab Januar 2025 gelten.
Das Ende naht. Es wird keine biblischen Ausmaße haben. Aber es hat Konsequenzen für die Zahnmedizin, die Patientinnen und Patienten. Dentalamalgam wird ab dem 1. Januar 2025 EU-weit verboten. Wie es dazu kam und zu welchen Folgen es kommen kann, haben wir zusammengefasst.
Der Rat und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments erzielen vorläufige politische Einigung über Verwendung von Dentalamalgam und Quecksilber.
Wenn EU-Parlament und EU-Rat den Gesetzentwurf ratifizieren, wird das damit einhergehende Amalgam-Verbot ein „Kollateralschaden“ dieser Entscheidung sein.
Die aktuelle Revision der EU-Quecksilberverordnung sieht ein Verbot für Dentalamalgam bis 2025 vor. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lehnen diesen Vorstoß ab. Sie sehen die zahnmedizinische Versorgung gefährdet.
Nun kommt es wohl doch: das Amalgam-Verbot – und früher als erwartet. Die EU-Kommission verbietet die Verwendung von Zahn-Amalgam ab 2025. Bevor der Entwurf geltendes Recht wird, müssen das Europäische Parlament und der Europäische Rat noch zustimmen.