Die Einführung der neuen PAR-Richtlinie für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen hat in vielen Zahnarztpraxen die PAR-Behandlung wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Eine systematische PAR-Behandlung hat das Ziel, entzündliche Veränderungen des Parodonts zum Abklingen zu bringen, einem weiteren Attachmentverlust und damit der Progredienz der Erkrankung entgegenzuwirken.
AIT als Kernstück der Behandlung
Neben Aufklärung und Unterweisung des Patienten zur Verbesserung der Mundhygiene stellt die antiinfektiöse Therapie (AIT) das Kernstück der Behandlungsstrecke dar. Dabei werden alle supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge entfernt. Die antiinfektiöse Therapie im Sinne eines geschlossenen Vorgehens dient dabei der Beseitigung der entzündlichen Prozesse.
Bei besonders schweren Formen der Erkrankung, die eine hohe Progredienz aufweisen und mit einem raschen Attachmentverlust einhergehen, kann eine adjuvante Antibiotikatherapie angezeigt sein. Eine begleitende Behandlung mit systemisch wirkenden Antibiotika zulasten der GKV ist unter strenger Indikationsstellung möglich (siehe S3-Leitlinie Adjuvante systemische Antibiotikagabe bei subgingivaler Instrumentierung im Rahmen der systematischen Parodontitistherapie).
Antibiotika-Applikation in die Tasche
Eine weitere Therapieoption ist die lokale Anwendung von Antibiotika, bei der das Medikament gezielt in die Taschen appliziert wird. Mit Ligosan Slow Release von Kulzer (Hanau) steht den Praxen hier ein bewährtes Präparat mit dem Wirkstoff Doxycyclin zur Verfügung. Ligosan Slow Release ist zur Unterstützung der konventionellen nichtchirurgischen Parodontitistherapie bei der Behandlung der chronischen und aggressiven Parodontitis bei Erwachsenen mit einer Taschentiefe von 5 Millimetern und mehr zugelassen.
Klinische Studien belegen, dass es durch die adjuvante Therapie mit Ligosan Slow Release zu einer Minimierung der Taschentiefen und einer Reduktion der pathogenen Keime in der subgingivalen Plaque kommt.
Ligosan Slow Release kommt in der AIT zum Einsatz. Direkt im Anschluss an die Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge (Scaling und Rootplaning) erfolgt die Applikation des Gels in die Zahnfleischtasche, eine Blutstillung ist nur bei stärkerer Blutung vorzunehmen. Während der zwölftägigen Standzeit des Medikaments findet nun eine kontinuierliche Freisetzung des Wirkstoffs statt. Nebenwirkungen, die bei systemischer Gabe von Antibiotika häufig auftreten, sind bei der lokalen Applikation kaum zu erwarten, denn die systemische Wirkstoffbelastung ist äußerst gering. Beim Auftreten von Rezidiven an einzelnen Zähnen kann die Anwendung von Ligosan Slow Release auch in der BEV oder während der UPT-Sitzungen nach Reinigung der Zähne angezeigt sein.
Lokale Antibiotikatherapie nicht im GKV-Katalog
Trotz aller Vorteile der lokalen Applikation von Antibiotika ist die lokale Antibiotikatherapie auch nach Einführung der neuen PAR-Richtlinie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und auch weiterhin privat mit dem Patienten zu vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt in der Praxis über die GOZ Nr. 4025 subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn zuzüglich der Kosten für Ligosan Slow Release. Die Materialbestellung erfolgt in der Regel über die Praxis, die tatsächlichen Kosten werden dem Patienten in Rechnung gestellt. Eine Verordnung des Medikaments auf Privatrezept ist nicht zu empfehlen, denn in der Leistungsbeschreibung zur GOZ-Nr. 4025 ist die Materialberechnung ausdrücklich erwähnt.
Das parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch
Der gesetzlich Versicherte ist vorab über die bevorstehende Behandlungsplanung und die damit verbundenen voraussichtlichen Kosten zu informieren. Die Aufklärung kann sowohl im parodontologischen Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) erfolgen, in dem der Patient über sämtliche Therapieoptionen aufgeklärt wird, und ist dann sowohl mit der ATG abgegolten als auch in einer separaten Sitzung. Erfolgt die Aufklärung in einer späteren separaten Sitzung, kann für die Aufklärung die GOÄ1 oder bei Aufklärung von mehr als zehn Minuten Dauer die GOÄ3 angesetzt werden, da es sich bei der Behandlung um eine Privatbehandlung handelt.
Die Vereinbarung der Privatbehandlung hat schriftlich nach Paragraf 8 Abs. 7 BMV-Z zu erfolgen. Ein entsprechendes Formular (Tabellen 1 und 2) sollte in jeder gängigen Praxissoftware vorhanden sein beziehungsweise steht auf der Internetseite der KZBV zum Download bereit. Die von Behandler und Patient unterschriebene Vereinbarung wird der Patientenakte beigefügt. Die Abrechnung erfolgt dann nach Abschluss der Behandlung auf Grundlage der GOZ direkt mit dem Patienten.
Berechnung Anwendung Ligosan Slow Release im Rahmen einer PAR Behandlung über GKV an den Zähnen 17-27,47-37, nach AIT
Region |
GOZ-Nr. |
Leistungsbeschreibung |
Faktor |
Anz. |
EUR |
---|---|---|---|---|---|
|
0030 |
Aufstellung Heil- und Kostenplan |
2,3 |
1 |
25,87 |
|
GOÄ-Nr. 1 |
Beratung (Aufklärung zur Ligosan Behandlung) |
2,3 |
1 |
10,72 |
17-27,47-37 |
4025 |
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn |
2,3* |
28 |
54,32 |
|
Ligosan |
Materialkosten |
|
|
|
* Gründe für eine Steigerung des Faktors über 2,3 können sein:
- starke Blutung
- Anwendung bei mehrwurzligen Zähnen
- besonders tiefe Taschen
- schwierige Freistellung des Behandlungsgebietes
- schwierige Isolation und Trockenlegung
Berechnung Anwendung Ligosan Slow Release im Rahmen einer PAR Behandlung über GKV an den Zähnen 17-14,24-27,37-34,44,45,47 und Reinigung Implantat 46
Region |
GOZ-Nr. |
Leistungsbeschreibung |
Faktor |
Anz. |
EUR |
---|---|---|---|---|---|
|
0030 |
Aufstellung Heil- und Kostenplan |
2,3 |
1 |
25,87 |
|
GOÄ-Nr. 3 |
Ausführliche Beratung 15 Minuten (Aufklärung zur Ligosan Behandlung) |
2,3 |
1 |
20,11 |
17-14,24-27,34-37,44,45,47 |
4025 |
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn |
2,3* |
15 |
29,10 |
46 |
4050 |
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied |
2,3 |
1 |
1,29 |
46 |
4070 |
Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen |
2,3 |
1 |
12,94 |
46 |
§ 6 Abs. 1 GOZ * |
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Implantat |
|
1 |
|
|
Ligosan |
Materialkosten |
|
|
|
Alle medizinisch notwendigen Leistungen, die weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben sind, sind analog zu berechnen. Da die GOZ-Nr. 4025 laut Leistungsbeschreibung je Zahn zu berechnen ist, muss für die Anwendung am Implantat eine Analogleistung kreiert werden. Auf die Festlegung bestimmter Analognummern wurde bewusst verzichtet. Eine zahnärztliche Leistung, die analog berechnet wird, kann in ihrer Ausgestaltung derart unterschiedlich gewichtet sein, dass die Fixierung auf eine bestimmte analoge Gebührennummer nicht sachgerecht wäre.
Bitte beachten Sie: Bei der Verwendung von Ligosan im Rahmen einer Periimplantitis-Therapie befinden wir uns im Off-Label-Use. Die Abrechnungsempfehlung thematisiert lediglich die korrekte Analogberechnung der Leistung.