Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) sieht Prävention beim GKV-Finanzierungsgesetz gefährdet. Dies ergeht aus einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ein gesundheitspolitisches Programm mit zehn Forderungen vorgelegt, das politische Rahmenbedingungen für die Zahnmedizin vorgibt und unser Gesundheitssystem zukunftsfest machen soll.
Zur Einschränkung von IZMVZs sieht die BZÄK den Gesetzgeber in der Pflicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen neu zu justieren, um den Patientenschutz zu gewährleisten.
Die WHO-Empfehlung zielte ausschließlich auf ein intensives, unkontrolliertes Corona-Übertragungsszenario ab: Zahnarztbesuche in Deutschland als grundsätzlich sicher angesehen.
Anlässlich der Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz hat die KZBV die geplante Regelung für eine sozialversicherungsrechtliche Berufshaftpflichtversicherung kritisiert.
Um Zahnarztpraxen in Zeiten einer aktuell weiter fortschreitenden Ausbreitung von Covid-19 zu unterstützen, hat die BZÄK alle wichtigen Fragestellungen auf einer Sonderseite gebündelt.
Viele Patienten sind sich ihrer gesetzlich verankerten Rechte nicht immer bewusst, das zeigt der 4. Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung.