In Deutschland erkranken jährlich mehr als 13.000 Menschen an Krebs der Mundhöhle und des Rachens, beziffert die BZÄK anlässlich des Weltkrebstags am 4. Februar.
Zahnarztpraxen müssen eine ganze Reihe von Vorgaben kennen, um einer Praxisbegehung gelassen entgegensehen zu können. BZÄK-Vizepräsidenten Konstantin von Laffert erklärt, was es zu beachten gilt.