KZBV und BZÄK appellieren erneut eindringlich an die Politik, endlich den ungebremsten Zustrom versorgungsfremder Finanzinvestoren in die ambulante Versorgung wirksam zu unterbinden.
In seiner Ansprache verdeutlichte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, dass für die vielen offenen gesundheitspolitischen Aufgaben realistische Lösungsvorschläge der Zahnärzteschaft gäbe.
Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) sieht Prävention beim GKV-Finanzierungsgesetz gefährdet. Dies ergeht aus einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ein gesundheitspolitisches Programm mit zehn Forderungen vorgelegt, das politische Rahmenbedingungen für die Zahnmedizin vorgibt und unser Gesundheitssystem zukunftsfest machen soll.
Zur Einschränkung von IZMVZs sieht die BZÄK den Gesetzgeber in der Pflicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen neu zu justieren, um den Patientenschutz zu gewährleisten.
Die WHO-Empfehlung zielte ausschließlich auf ein intensives, unkontrolliertes Corona-Übertragungsszenario ab: Zahnarztbesuche in Deutschland als grundsätzlich sicher angesehen.
Anlässlich der Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz hat die KZBV die geplante Regelung für eine sozialversicherungsrechtliche Berufshaftpflichtversicherung kritisiert.