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Deutscher Preis für Dentalhygiene und Prophylaxe

Die Gesellschaft für Präventive Zahnheilkunde (GPZ) vergibt 2023 erstmals für zahnärztliche Mitarbeiterinnen (ZFA, ZMF, ZMV, ZMP, DH) und Zahnärzte (Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen) im zweijährigen Rhythmus den Deutschen Preis für Dentalhygiene und Prophylaxe für eine klinische Fallpräsentation aus der Zahnheilkunde, Dentalhygiene oder Prophylaxe. Der Preis wird auf der Sommer‐Akademie des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums (ZFZ) Stuttgart, die am 7. und 8. Juli 2023 in Ludwigsburg stattfinden wird, vergeben.

Der neue Preis wurde initiiert, um die tägliche Arbeit in der Praxis zur Prävention der oralen Erkrankungen zu fördern. Er wird von der GPZ gestiftet und ist mit 500 Euro dotiert. Zudem erhält der Preisträger eine zweijährige kostenfreie Mitgliedschaft der GPZ.

Fallpräsentation

Der Preis wird für eine herausragende Fallpräsentation verliehen, die komplexe Behandlungssituationen im Bereich der Prävention oraler Erkrankungen beinhaltet. Die Präsentation erfolgt während der Sommer‐Akademie am 7. Juli 2023.

Bewerbungsschluss ist der 9. Juni 2023

Die Bewertung und Verteilung des Preises erfolgt durch eine unabhängige Jury aus mehreren Zahnärzten und zahnärztlichen Mitarbeitern, der der amtierende Vorstand der GPZ angehört. Der Preisträger wird im Rahmen der Sommer‐Akademie verkündet und ausgezeichnet. Eine Teilung des Preises ist möglich. Bewerbungsschluss ist der 9. Juni 2023. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Bewerbungsbedingungen

An der Ausschreibung können zahnärztliche Mitarbeiter (ZFA, ZMF, ZMV, ZMP, DH) und Zahnärzte (Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen) teilnehmen. Jeder kann sich nur einmal pro Ausschreibungszeitraum bewerben. Preisträger des Deutschen Preises für Dentalhygiene und Prophylaxe des vorangegangenen Jahres sind von einer erneuten Preisvergabe im Folgejahr ausgeschlossen.

Die Fallvorstellung darf bis zur Vergabe weder auf einer anderen Tagung präsentiert noch publiziert oder in diesem Bewerbungszeitraum zur Begutachtung an einer anderen Ausschreibung eingereicht worden sein beziehungsweises werden. Die Bewerbung erfolgt mittels eines Abstracts zur Fallpräsentation.

Die Arbeit ist digital an a.hoffsuemmer@zfz‐stuttgart.de einzureichen und entsprechend den Autorenrichtlinien zu formatieren (Umfang: maximal vier DIN A4‐Seiten plus Abbildungen, zweizeiliger Abstand, Ränder 2,5 cm, Schriftgrad 12 Punkt).

Ausschluss von der Bewerbung: Verstößt ein Bewerber bei der Einreichung einer Arbeit gegen eine der genannten Richtlinien, so scheidet er aus der Bewerbung aus. Weitere Informationen

Titelbild: Kiattisak - stock.adobe.com

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