Anzeige

DIY-KfO: Eine Behandlung, die gar keine ist …

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Die Do-it-yourself-Bewegung wird immer populärer. Zu Beginn ging es bei „DIY“ hauptsächlich darum, sich selbst zu helfen, etwa wenn das Auto streikt, oder Tipps und Tricks zu bekommen, wie man sich zum Beispiel ein individuelles Möbel für den Eigengebrauch tischlert. Videoplattformen wie YouTube sind voll von Tipps und Tricks aller Art, und man ist erstaunt, wenn man sich die Klick- und Abonnentenzahlen diverser Kanäle anschaut, die sich durchaus im Millionen-Bereich bewegen können.

Modifikationen und Optimierungen des eigenen Körpers

Mittlerweile scheint der Trend auch auf Modifikationen und Optimierungen des eigenen Körpers überzugreifen. „DIY-Kieferorthopädie“ ist dafür ein Beispiel. Zwar kommt wohl niemand – selbst als Besitzer eines 3-D-Druckers – auf die Idee, sich die benötigten Schienen oder Schienensequenzen selbst zu designen und anzuwenden – wie sollte das auch funktionieren? Nein, denn dafür gibt es eine wachsende Zahl gewerblicher Anbieter, an die man sich für relativ kleines Geld wenden kann und die via Smartphone-Selfie zunächst die einfacheren und machbaren Fälle selektieren (keine komplexen Korrekturen, Beschränkung auf die sichtbare Front), eine Ferndiagnose stellen und auf deren Basis das adäquate Schienen-Equipment zur Verfügung stellen. Ziel: die „social six“ in Reih und Glied zu bringen. Das ist stark verkürzt dargestellt, aber es dürfte im Kern beschreiben, dass es weniger um Gesundheit als vielmehr um Schönheit geht.

In der letzten Ausgabe der dzw berichteten wir unter der Überschrift „Kraftvoll zugebissen?“ über die Sanktionen der Zahnärztekammer Berlin, mit denen die Kammer berufsrechtlich gegen Zahnärzte vorgehen will, die mit sogenannten gewerblichen Aligner-Anbietern kooperieren. Es stehen berufsrechtliche Verfahren in Form von Rügen im Raum, die mit immerhin 10.000 Euro Geldauflage versehen sind, in schwerwiegenden Fällen seien sogar Strafen von 100.000 Euro denkbar, so die Zahnärztekammer Berlin. Auch die Bundeszahnärztekammer vertritt die Meinung, dass Kooperationen zwischen gewerblichen Anbietern und Zahnärzten „gegen das zahnärztliche Berufsrecht verstoßen“ können.

... entbehren jeder medizinischen Grundlage

Aus fachlicher Sicht hat jetzt der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden – BDK Stellung bezogen. Auf den ersten Blick scheint es zwar „nur“ um die Frage zu gehen, ob Zahnärzte und Kieferorthopäden nach einer erfolgten DIY-KfO-Behandlung (adhäsiv befestigte) Retainer zur Stabilisierung des „Behandlungsergebnisses“ – auch auf expliziten Patientenwunsch hin – verordnen beziehungsweise eingliedern dürfen. Die Erläuterung aber, warum es dafür keine Indikation gibt, hat es in sich: „Alle ‚Do it yourself‘-Maßnahmen im stomatognathen System durch dazu unvollständig oder gar in keiner Weise qualifizierte Personen entbehren jeder medizinischen Grundlage. Sie können infolge­dessen nicht als kieferorthopädische Behandlung verstanden werden.“

Schlussfolgerung: Eine Selbstbehandlung beziehungsweise die DIY-KfO ist erstens gar keine medizinische Behandlung, und zweitens: Wo keine kieferorthopädische Behandlung stattgefunden hat, kann es auch keine Indikation für eine anschließende Retainer-Behandlung geben. (Frage: Wenn es keine kieferorthopädische Behandlung ist, was ist es dann eigentlich?)

Warnung vor Folgen von nicht indizierten Retainer-Behandlungen

Darüber hinaus warnt der BDK explizit vor den Folgen einer solchen nicht indizierten Retainer-Eingliederung, trage doch „derjenige, der einen nicht indizierten Retainer eingliedert, die Verantwortung für mögliche zukünftig eintretende Un­regelmäßigkeiten im Kauorgan“.

Mittlerweile haben aber nicht nur Kammern und Berufsverbände der BDK oder die DGKFO die gewerblichen Anbieter von KfO-ähnlichen Leistungen im Visier, auch die Verbraucherzentralen (mit Förderung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) machen Front. Hier stehen zwar in erster Linie Themen des Verbraucherschutzes wie Transparenz, Haftungsfragen, Streitschlichtung etc. diverser Aligner-Behandlungsangebote im Mittelpunkt, aber selbst die Verbraucherzentralen warnen vor einer Vermischung von Schönheitstrends mit Gesundheit.

„Zahnheilkunde gehört nicht in einen Kiosk“

Die Zahnärztekammer Nordrhein fährt eine andere Strategie und adressiert Patien­ten mit einer Warnung vor den möglichen Folgen einer unsachgemäßen Behandlung in sogenannten Aligner-Shops – denn „Zahnheilkunde gehört nicht in einen Kiosk“. Geschädigten Patienten unterbreitet die Kammer darüber hinaus das An­gebot, den individuellen Fall prüfen zu lassen, und bietet Unterstützung an.

Alles in allem eine Reihe unterschiedliche Ansätze mit letztlich demselben Ziel: Angeboten zahnärztlicher Leistungen, die laut ZÄK Nordrhein „in dieser Form überhaupt nicht existieren“ dürften, einen Riegel vorzuschieben. Jetzt besteht Handlungsbedarf des Gesetzgebers auf Bundesebene, dem Wildwuchs durch glasklare gesetzliche Vorgaben ein Ende zu bereiten. Zahnheilkunde gehört in die Zahnarzt­praxis, Kieferorthopädie in die KfO-Praxis – da darf es keinen Auslegungsspielraum geben. Ein bisschen KfO gibt es nicht. 

Tags