Erweiterungen nach Zahnextraktion sind zahntechnisch meist sehr komplex und die Kosten dementsprechend hoch. Denn hier werden häufig weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Abnahme und Wiederbefestigung von vorhandenen Verblendungen oder Kunststoffsätteln oder die Neuplanung von Klammern notwendig.
Festzuschüsse und Kombinationen
Die Kombinationsmöglichkeiten der Festzuschüsse sind eingeschränkt, eine schnelle Hilfe im Praxisalltag ist die Tabelle „Mögliche Kombinationen Befunde und Festzuschüsse bei Wiederherstellungen/Erneuerungen von Suprakonstruktionen“ der KZBV. So sind die bei einzeitigem Vorgehen die Festzuschuss 6.0, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4 und 6.5 untereinander im selben Kiefer nicht kombinierbar.
Für die Erweiterung einer Prothese im gegossenen Metallbereich stehen folgende Festzuschüsse zur Verfügung:
- Festzuschuss 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer / Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
- Festzuschuss 6.5.1 Erweiterung um jeden weiteren Zahn. Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer / Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn
Regelversorgung oder gleichartige Versorgung
Für die Einstufung einer Erweiterung als Regelversorgung müssen sowohl das zahnärztliche Honorar als auch die zahntechnischen Leistungen als Regelversorgung
in der Festzuschuss Richtlinie Teil B bei der jeweiligen Befundnummer gelistet sein. So sind Erweiterungen ohne Abformung als gleichartige Wiederherstellungen einzuordnen, da die Bema-Nr. 100a beim Festzuschuss 6.5 nicht als Regelversorgung gelistet ist.
Zuordnung der Klammerpositionen
Im Rahmen von Reparaturen und Erweiterungen können bei der Neuplanung von Klammern die Bema-Nr. 98f bzw. 98h zusätzlich zu den Bema-Nr. 100a bzw. 100b anfallen.
- BEL II-Nr. 202 7 Gegossene Auflage
- BEL II-Nr. 203 1 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung
- BEL II-Nr. 380 5 Einfache gebogene Halte- und Stützvorrichtung, gebogene Auflage
- BEL II-Nr. 381 0 Sonstige gebogene Halte und/oder Stützvorrichtung
- BEL II-Nr. 204 1 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage
- BEL II-Nr. 205 0 Bonwillklammer
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Abrechnungsbeispiele
1. Erweiterung um einen Konfektionszahn mit gebogener Retention mit Metallverbindung
FZ | 6.5 | Maßnahmen mit Befundveränderung im Metallbereich | |
---|---|---|---|
Bema | 100b | Wiederherstellung mit Abformung | |
BEL II | 2x | 001 0 | Modell |
012 0 | Mittelwertartikulator | ||
801 0 | Grundeinheit | ||
802 3 | LE Einarbeiten Zahn | ||
803 0 | Retention gebogen | ||
ggf. | 802 7 | LE Kunststoffsattel | |
Material | Abformmaterial | ||
Material Konfektionszahn |
- Regelversorgung
- Festzuschuss 6.5 bei gebogener Retention mit Metallverbindung
- wenn keine Gegenkieferabformung erfolgt, kann BEL II-Nr. 012 0 für Mittelwertartikulator nicht berechnet werden
- nur bei Herstellung im Fremdlabor ist die Berechnung von Versandkosten möglich
- BEL II-Nr. 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung ist neben BEL II-Nr. 803 0 nicht gesondert berechnungsfähig
2. Erweiterung um 2 Konfektionszähne mit gegossenem Basisteil
FZ | 6.5 | Maßnahmen mit Befundveränderung im Metallbereich | |
---|---|---|---|
6.5.1 | Erweiterung um jeden weiteren Zahn | ||
Bema | 100b | Wiederherstellung mit Abformung | |
BEL II | 2x | 001 0 | Modell |
012 0 | Mittelwertartikulator | ||
801 0 | Grundeinheit | ||
2x | 802 3 | LE Einarbeiten Zahn | |
802 7 | LE Kunststoffsattel | ||
806 0 | gegossenes Basisteil | ||
Material | Abformmaterial | ||
2x | Material Konfektionszahn |
- Regelversorgung
- Festzuschuss 6.5.1 für jeden weiteren Zahn, der erweitert wird
- BEL II-Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) neben BEL II-Nr. 806 0 (gegossenes Basisteil) nicht zusätzlich berechenbar
3. Erweiterung Modellgussprothese um 45 und 36 mit 2 Rückenschutzplatten mit vestibulären Kompositverblendungen
FZ | 6.5 | Maßnahmen mit Befundveränderung im Metallbereich | |
---|---|---|---|
6.5.1 | Erweiterung um jeden weiteren Zahn | ||
Bema | 100b | Wiederherstellung mit Abformung | |
BEL II | 001 0 | Modell | |
012 0 | Mittelwertartikulator | ||
155 0 | Konditionierung je Zahn/Flügel | ||
164 0 | Vestibuläre Verblendung Komposit | ||
208 1 | Rückenschutzplatte | ||
801 0 | Grundeinheit | ||
802 6 | LE Rückenschutzplatte einarbeiten | ||
802 7 | LE Kunststoffsattel | ||
Material | 807 0 | Metallverbindung | |
ggf. | Abformmaterial | ||
Kosten für Lotmaterial |
- Regelversorgung
- Verblendgrenzen der ZE-Richtlinien gelten nicht für Rückenschutzplatten
- neben BEL II-Nr. 807 0 können Kosten für Lotmaterial in Höhe von 75 % abgerechnet werden
4. Erweiterung um 14 und 15, Neuplanung eines gegossenen Halte- und Stützelementes an 16
FZ | 6.5 | Maßnahmen mit Befundveränderung im Metallbereich | |
---|---|---|---|
6.5.1 | Erweiterung um jeden weiteren Zahn | ||
Bema | 100b | Wiederherstellung mit Abformung | |
98h/1 | Verwendung einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung | ||
BEL II | 2x | 001 0 | Modell |
012 0 | Mittelwertartikulator | ||
801 0 | Grundeinheit | ||
2x | 802 3 | LE Einarbeiten Zahn | |
802 5 | LE Klammer einarbeiten | ||
204 1 | zweiarmige, gegossene Klammer | ||
212 0 | Zuschlag für einzeln gegossene Klammer | ||
ggf. | 802 7 | LE Kunststoffsattel | |
ggf. | 807 0 | Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung | |
Material | Abformmaterial | ||
2x | Material Konfektionszahn | ||
ggf. | Kosten für Lotmaterial |
- Regelversorgung
- Festzuschuss 6.5 für den ersten erweiterten Zahn
- Festzuschuss 6.5.1 für jeden weiteren erweiterten Zahn
- Bema-Nr. 98h/1 nur bei Neuplanung einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung zusätzlich zu Bema-Nr. 100b
Unsere Empfehlung
Bei umfangreichen Erweiterungen im gegossenen Metallbereich mit zusätzlichen Wiederherstellungsmaßnahmen ist die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 Abs. 1 SGB V besonders zu prüfen. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit kann die Instandsetzung der Prothese nur im Rahmen einer privaten Vereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z durchgeführt werden. Festzuschüsse können dafür dann keine gewährt werden.
Bei Erweiterungen kann die Durchführung von zusätzlichen funktionsanalytischen Leistungen durchaus sinnvoll sein. Die Berechnung dieser Leistungen erfolgt dann nach GOZ / BEB und führt dazu, dass die Wiederherstellungsmaßnahme als gleichartige Versorgung eingestuft wird.
Bei Erweiterungen mit gebogener Retention ist die genaue Dokumentation ob mit oder ohne Metallverbindung auch auf dem HKP im Feld Bemerkungen wichtig. Da eine Metallverbindung in der BEL II-Nr. 803 0 enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig ist, kann die korrekte Festzuschusszuordnung ohne Vermerk von der KZV nicht geprüft werden.
Die Autorin
ZMV+ Birgit Enßlin Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+. Kontakt: www.zmvplus.de |