Anzeige

Premium Article

Premium Article
0

Advertorial

Advertorial
0

Erweiterungen im gegossenen Metallbereich

Zahnprothese mit Metall

Erweiterungen im gegossenen Metallbereich

Erweiterungen nach Zahnextraktion sind zahntechnisch meist sehr komplex und die Kosten dementsprechend hoch. Denn hier werden häufig weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Abnahme und Wiederbefestigung von vorhandenen Verblendungen oder Kunststoffsätteln oder die Neuplanung von Klammern notwendig.

Festzuschüsse und Kombinationen

Die Kombinationsmöglichkeiten der Festzuschüsse sind eingeschränkt, eine schnelle Hilfe im Praxisalltag ist die Tabelle „Mögliche Kombinationen Befunde und Festzuschüsse bei Wiederherstellungen/Erneuerungen von Suprakonstruktionen“ der KZBV. So sind die bei einzeitigem Vorgehen die Festzuschuss 6.0, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4 und 6.5 untereinander im selben Kiefer nicht kombinierbar.

Für die Erweiterung einer Prothese im gegossenen Metallbereich stehen folgende Festzuschüsse zur Verfügung:

  • Festzuschuss 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer / Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
     
  • Festzuschuss 6.5.1 Erweiterung um jeden weiteren Zahn. Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer / Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn

Regelversorgung oder gleichartige Versorgung

Für die Einstufung einer Erweiterung als Regelversorgung müssen sowohl das zahnärztliche Honorar als auch die zahntechnischen Leistungen als Regelversorgung

in der Festzuschuss Richtlinie Teil B bei der jeweiligen Befundnummer gelistet sein. So sind Erweiterungen ohne Abformung als gleichartige Wiederherstellungen einzuordnen, da die Bema-Nr. 100a beim Festzuschuss 6.5 nicht als Regelversorgung gelistet ist.

Zuordnung der Klammerpositionen

Im Rahmen von Reparaturen und Erweiterungen können bei der Neuplanung von Klammern die Bema-Nr. 98f bzw. 98h zusätzlich zu den Bema-Nr. 100a bzw. 100b anfallen.

Bema-Nr. 98f

Bema-Nr. 98h

Jetzt unseren Abrechnungs-Newsletter abonnieren

Einmal im Quartal Infos zu gesetzlichen Änderungen, Neuerungen der Gebührenordnungen und hilfreiche Tipps und Abrechnungsbeispiele.

Zur Anmeldung »

Abrechnungsbeispiele

1. Erweiterung um einen Konfektionszahn mit gebogener Retention mit Metallverbindung

FZ   6.5 Maßnahmen mit Befundveränderung im Metallbereich
Bema   100b Wiederherstellung mit Abformung
BEL II 2x 001 0 Modell
    012 0 Mittelwertartikulator
    801 0 Grundeinheit
    802 3 LE Einarbeiten Zahn
    803 0 Retention gebogen
  ggf. 802 7 LE Kunststoffsattel
Material     Abformmaterial
      Material Konfektionszahn
  • Regelversorgung
  • Festzuschuss 6.5 bei gebogener Retention mit Metallverbindung
  • wenn keine Gegenkieferabformung erfolgt, kann BEL II-Nr. 012 0 für Mittelwertartikulator nicht berechnet werden
  • nur bei Herstellung im Fremdlabor ist die Berechnung von Versandkosten möglich
  • BEL II-Nr. 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung ist neben BEL II-Nr. 803 0 nicht gesondert berechnungsfähig

2. Erweiterung um 2 Konfektionszähne mit gegossenem Basisteil

FZ   6.5 Maßnahmen mit Befundveränderung im Metallbereich
    6.5.1 Erweiterung um jeden weiteren Zahn
Bema   100b Wiederherstellung mit Abformung
BEL II 2x 001 0 Modell
    012 0 Mittelwertartikulator
    801 0 Grundeinheit
  2x 802 3 LE Einarbeiten Zahn
    802 7 LE Kunststoffsattel
    806 0 gegossenes Basisteil
Material     Abformmaterial
  2x   Material Konfektionszahn
  • Regelversorgung
  • Festzuschuss 6.5.1 für jeden weiteren Zahn, der erweitert wird
  • BEL II-Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) neben BEL II-Nr. 806 0 (gegossenes Basisteil) nicht zusätzlich berechenbar

3. Erweiterung Modellgussprothese um 45 und 36 mit 2 Rückenschutzplatten mit vestibulären Kompositverblendungen

FZ   6.5 Maßnahmen mit Befundveränderung im Metallbereich
    6.5.1 Erweiterung um jeden weiteren Zahn
Bema   100b Wiederherstellung mit Abformung
BEL II   001 0 Modell
    012 0 Mittelwertartikulator
    155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel
    164 0 Vestibuläre Verblendung Komposit
    208 1 Rückenschutzplatte
    801 0 Grundeinheit
    802 6 LE Rückenschutzplatte einarbeiten
    802 7 LE Kunststoffsattel
Material   807 0 Metallverbindung
  ggf.   Abformmaterial
      Kosten für Lotmaterial
  • Regelversorgung
  • Verblendgrenzen der ZE-Richtlinien gelten nicht für Rückenschutzplatten
  • neben BEL II-Nr. 807 0 können Kosten für Lotmaterial in Höhe von 75 % abgerechnet werden

4. Erweiterung um 14 und 15, Neuplanung eines gegossenen Halte- und Stützelementes an 16

FZ   6.5 Maßnahmen mit Befundveränderung im Metallbereich
    6.5.1 Erweiterung um jeden weiteren Zahn
Bema   100b Wiederherstellung mit Abformung
    98h/1 Verwendung einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung
BEL II 2x 001 0 Modell
    012 0 Mittelwertartikulator
    801 0 Grundeinheit
  2x 802 3 LE Einarbeiten Zahn
    802 5 LE Klammer einarbeiten
    204 1 zweiarmige, gegossene Klammer
    212 0 Zuschlag für einzeln gegossene Klammer
  ggf. 802 7 LE Kunststoffsattel
  ggf. 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
Material     Abformmaterial
  2x   Material Konfektionszahn
  ggf.   Kosten für Lotmaterial
  • Regelversorgung
  • Festzuschuss 6.5 für den ersten erweiterten Zahn
  • Festzuschuss 6.5.1 für jeden weiteren erweiterten Zahn
  • Bema-Nr. 98h/1 nur bei Neuplanung einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung zusätzlich zu Bema-Nr. 100b

Unsere Empfehlung

Bei umfangreichen Erweiterungen im gegossenen Metallbereich mit zusätzlichen Wiederherstellungsmaßnahmen ist die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 Abs. 1 SGB V besonders zu prüfen. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit kann die Instandsetzung der Prothese nur im Rahmen einer privaten Vereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z durchgeführt werden. Festzuschüsse können dafür dann keine gewährt werden.

Bei Erweiterungen kann die Durchführung von zusätzlichen funktionsanalytischen Leistungen durchaus sinnvoll sein. Die Berechnung dieser Leistungen erfolgt dann nach GOZ / BEB und führt dazu, dass die Wiederherstellungsmaßnahme als gleichartige Versorgung eingestuft wird.

Bei Erweiterungen mit gebogener Retention ist die genaue Dokumentation ob mit oder ohne Metallverbindung auch auf dem HKP im Feld Bemerkungen wichtig. Da eine Metallverbindung in der BEL II-Nr. 803 0 enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig ist, kann die korrekte Festzuschusszuordnung ohne Vermerk von der KZV nicht geprüft werden.

Die Autorin

Enßlin

ZMV+ Birgit Enßlin

Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+.

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: abrechnungsreferat@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

zmv