FVDZ: „Monatliche Pauschale ist keinesfalls kostendeckend“
Mit harscher Kritik hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) auf die geplanten Änderungen der Finanzierung von Komponenten und des Betriebs der Telematikinfrastruktur (TI) durch eine monatliche TI-Pauschale reagiert. „Die niedergelassenen Praxen sollen demnach die teuren TI-Komponenten vorfinanzieren, die Kassen stottern dann mit einer monatlichen Pauschale über sechs Jahre die Kosten ab, die heute festgelegt werden“, sagte FVDZ-Digitalvorstand Dr. Kai-Peter Zimmermann. „Künftige Kostensteigerungen oder neue Komponenten werden nicht eingepreist, sodass die Pauschale am Ende keinesfalls kostendeckend sein wird.“
Mangelnde Transparenz
Der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader kritisierte die aus einem Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hervorgehende TI-Pauschale zudem als wenig transparent. Außerdem sei das Vorgehen der Regierungsfraktionen zu hinterfragen: Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sei ein Gesetz, das sich auf Krankenhäuser und das Pflegepersonal beziehe. Die Einführung der TI-Pauschale betreffe aber vorrangig die Niedergelassenen. Warum dieses Ad-hoc-Verfahren und die TI-Pauschale im ‚Omnibus-Verfahren‘ jetzt sein müsse, statt ein vernünftiges, durchdachtes Gesetz aufzulegen, erschließe sich nicht. „Wir begrüßen es ja grundsätzlich, wenn mehr Wettbewerb herrscht und es eine freie Wahl für oder gegen einen Anbieter gibt, aber diese Pauschale soll schnell durchgewunken werden und ist am Ende Augenwischerei. Mindestens auf einem Teil der Kosten bleiben die Zahnärztinnen und Zahnärzte sitzen.“
Aus der Sicht des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte müssen die politisch gewollten und verpflichtend eingeführten Komponenten der TI sowie die Betriebskosten vollumfänglich erstattet werden. Die Kosten der TI dürfen in den Praxen nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung führen. Der FVDZ fordert deshalb für den Fall einer Einführung der Pauschale: eine transparente Berechnung, den Ausschluss umfangreicher Vorleistungen durch die Praxen sowie eine regelmäßige Überprüfung mit garantierten Anpassungen an die tatsächliche Kostenentwicklung.
KZBV: „Partizipation sieht anders aus“
Anlässlich der geplanten künftigen Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) massive Kritik an dem gänzlich unabgestimmten Vorgehen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geübt. „Einmal mehr handelt das BMG in Sachen TI im Alleingang, ohne jegliche vorherige Abstimmung oder Einbeziehung der Vertragszahnärzteschaft. Wir werden – leider wie so häufig – vor vollendete Tatsachen gestellt. Zugleich besteht die dreiste Erwartungshaltung der Politik, dass wir die Zeche schon zahlen werden“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV zu jetzt bekannt gewordenen Änderungsanträgen für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG).
Vorfinanzierung durch Zahn-/Ärzteschaft
Demnach ist vorgesehen, dass Zahnarzt- und Arztpraxen künftig die kostenintensiven TI-Komponenten vorfinanzieren und damit den Krankenkassen praktisch eine gesetzlich verordnete Ratenzahlung gewähren. „Der Gesetzgeber erfüllt damit willfährig einen einseitigen Wunsch der Kassen zu Lasten von Zahnärztinnen und Zahnärzten“, kritisierte Pochhammer. „Die im Rahmen der Digitalisierungsstrategie vollmundig angekündigte und auch dringend notwendige Partizipation des Berufsstandes ist bislang nicht nur ausgeblieben, sie wird mit den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen vom BMG wissentlich und rücksichtslos ad absurdum geführt!“
Ein festgeschriebenes Budget ohne Berücksichtigung der Neueinführung und Weiterentwicklung von Diensten und Komponenten oder gar Inflationsentwicklung sei zudem völlig ungeeignet, um die wachsenden Kosten in Praxen adäquat auszugleichen. Der vom BMG rechtlich gesetzte „Anreiz“, möglichst den günstigsten Anbieter am Markt zu wählen, laufe ins Leere, da weiterhin die hohen Hürden für den Wechsel von einem zum anderen Anbieter bestehen bleiben. Auch ist in dem Änderungsantrag vorgesehen, dass die Kostenträger und das BMG künftig mögliche Anpassungen der Erstattung in Eigenregie alleine bestimmen – ohne die KZBV als Interessenvertretung der Zahnarztpraxen zu beteiligen.
Pochhammer wies des Weiteren auf handwerkliche Mängel im Änderungsantrag hin, welche die Umsetzbarkeit der vorgesehenen Regelung erheblich erschwere, zumal mit der Vorgabe rechtlich unbegründet tief in Details einer bestehenden Vereinbarung der Selbstverwaltung eingegriffen werde.