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Stärkere Regulierung und ­größere Transparenz bei MVZ

Medizin Geld

In einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz wird das BMG aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil investorgetragener MVZ stärker zu regulieren.

Am 5. November 2021 hat die Gesundheitsministerkonferenz einstimmig den Beschluss „Medizinische Versorgungszentren: Schaffung von Transparenz und Installation einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ gefasst.

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz: BMG wird aufgefordert, ­Maßnahmen zu ergreifen

Hierin konstatieren die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder den „seit Jahren stetig wachsenden Versorgungsanteil investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren“. Mit zunehmender Sorge werde die Ausbildung von Monopolstrukturen dieser Träger mit einhergehenden Gefahren für Qualität, Integrität und Sicherstellung einer umfassenden und flächendeckenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zur Kenntnis genommen.
Die GMK fordert, unmittelbar Regelungen für mehr Transparenz zu schaffen. Konkret geht es um:

  • eine Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber von MVZ auf dem Praxisschild, inklusive der Angabe der Rechtsform (MVZ-Schilderpflicht) und
  • die Schaffung eines gesonderten MVZ-Registers und/oder die Ausweitung der bestehenden Arztregister auf Bundes- und Landesebene (Strukturtransparenz).

Das BMG werde erneut gebeten, eine Gesetzesinitiative zu veranlassen, die

  • eine Beschränkung der Zulassungen von medizinischen Versorgungszentren auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem der Träger seinen Sitz hat, oder ein benachbarter KV-Bezirk und
  • eine Beschränkung des Versorgungsanteils von medizinischen Versorgungszentren in der fachärztlichen Versorgung auf 25 Prozent der Ärzte in der Facharztgruppe beinhaltet.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird darüber hinaus gebeten, zeitnah – möglichst noch vor Ablauf des Jahres 2021 – eine länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Diese soll bis spätestens Juni 2022 Vorschläge erarbeiten, die die Gründung und den Betrieb Medizinischer Versorgungszentren regulieren. Ziel sei es, „die Integrität medizinischer Entscheidungen, die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung – auch durch MVZ – sowie die Begrenzung der Bildung monopolartiger Strukturen nachhaltig und rechtssicher gewährleisten zu können“.
Zudem sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, mit denen MVZ in kommunaler Trägerschaft einfacher zugelassen werden können.