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Hohe Anforderungen, kleines Gehalt

ZFA-Ausbildung

ZFA-Ausbildung: In der Gesamtwertung unter den 25 am stärksten frequentierten Ausbildungsberufen erstmals wieder um zwei Plätze von 23 auf 21 nach vorne gerutscht.

Demnach erhalten nur 40 Prozent der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ein Gehalt, das sich entweder an der Tariftabelle orientiert oder darüber liegt. Dagegen liegt das Einkommen von 39 Prozent der ZFA unter dem Tarif, bei 21 Prozent sogar beim Mindestlohn und darunter. Das ergab eine Umfrage, die der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vom 3. bis 29. Mai 2016 über seine Website www.vmf-online.de online gestellt hatte.

An der Umfrage hatten sich laut VMF insgesamt 3.075 Zahnmedizinische Fachgestellte beteiligt, darunter 928, die sich über Aufstiegsqualifikationen auf den Gebieten der zahnmedizinischen Prophylaxe (ZMP), Verwaltungsassistenz (ZMV), Fachassistenz (ZMF) oder Dentalhygiene (DH) weitergebildet haben.

Seit mehr als 24 Jahren keinen einheitlichen Tarifvertrag mehr

„Für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es seit mehr als 24 Jahren keinen einheitlichen Tarifvertrag mehr“, erklärt dazu Verbandspräsidentin Carmen Gandila. „Derzeit ist die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte unser Tarifpartner. Sie vertritt allerdings nur Arbeitgebervertreter aus Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem Saarland. Wir haben die vereinbarte Tariftabelle als Anhaltspunkt genommen und die Teilnehmer/innen gebeten, sich nach Berufsjahr und Qualifikation einzugruppieren.“

Daten halten dem Vergleich stand

Ein Blick auf andere Quellen zeigt, dass die in der Umfrage ermittelten Daten nicht zu niedrig erscheinen. So nennt Lohnspiegel.de für ZFA bei Vollzeitbeschäftigung ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 1.865 Euro, der Entgeltatlas der Bundesarbeitsagentur gibt 1.773 Euro an (Stand: 2014). Im Gegenteil: Die Zahnmedizinischen Prophylaxeassistent(inn)en, Fachassistent(inn)en, Verwaltungsassistent(inn)en und Dentalhygieniker(inne)n sind in der Umfrage sogar überrepräsentiert und verschieben das Gesamtergebnis damit ins Positive.

23 Prozent der ZFA erhalten gerade den Mindestlohn, 3 Prozent sogar weniger

Werden nur die Zahnmedizinischen Fachangestellten ohne weitere Fortbildung betrachtet, so gaben 23 Prozent der Teilnehmenden an, dass sie den Mindestlohn erhalten und drei Prozent sogar weniger. 38 Prozent erklärten, sie werden unter Tarif bezahlt. 19 Prozent erhalten eine Vergütung, die entweder an den Tarifvertrag gebunden ist oder bei der sich der Arbeitgeber am Tarifvertrag orientiert. 17 Prozent erhalten mehr, als im Tarifvertrag steht. Bei den Teilnehmer(inne)n mit abgeschlossener Fortbildung (ZMP, ZMV, ZMF oder DH) gaben 9 Prozent an, den Mindestlohn oder weniger zu erhalten, 41 Prozent ordneten sich als untertariflich bezahlt ein, 19 Prozent als tariforientiert und 31 Prozent als übertariflich.

ZFA-Fachkräftemangel stärker als bei MFA ausgeprägt

Carmen Gandila: „Bei den Medizinischen Fachangestellten (MFA) zahlen rund 67 Prozent der Arbeitgeber nach Tarif und darüber. Für uns ist das ein entscheidender Grund für den deutlich stärkeren Fachkräftemangel bei ZFA als bei MFA. Zugleich sind wir sicher, dass ein bundesweiter Tarifvertrag auch unter den Arbeitgebern Anerkennung finden würde. Das zeigen die Kammerbereiche mit Tarifvertrag: In Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland ist der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich, trotzdem gaben wesentlich mehr – nämlich 58 Prozent – der an der Umfrage beteiligten ZFA an, dass sie entweder nach Tarif (42 Prozent) oder übertariflich (16 Prozent) bezahlt werden. Bei den ZFA mit höherer Qualifikation waren es sogar 61 Prozent.

Die hohe Qualifikation angemessen bezahlen

Auch angesichts der hohen Quote von ZFA, die lediglich den Mindestlohn und weniger erhalten, sehen wir das Nachzeichnen des aktuellen Tarifvertrags für erforderlich und dringend geboten. ZFA ist ein anspruchsvoller Gesundheitsfachberuf, der von den Berufsangehörigen viel abverlangt. Es darf nicht sein, dass eine Tätigkeit, die eine hohe Qualifikation erfordert und wesentlich zur qualitativ guten Versorgung der Patienten in den Zahnarztpraxen und somit zur Verbesserung der Zahngesundheit in Deutschland beiträgt, so schlecht honoriert wird!“