Mit dem Vollzug der Impfpflicht im Gesundheitswesen ab dem 16. März 2022 könne es zu deutlichen Versorgungsengpässen in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung kommen, warnen Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Sachsen-Anhalt und Dr. Carsten Hünecke, Präsident der Zahnärztekammer (ZÄK) Sachsen-Anhalt.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Anteil ungeimpfter Zahnärzte wohl zu hoch
Sie verweisen auf die Ergebnisse einer Umfrage der Zahnärztlichen Nachrichten Sachsen-Anhalt (ZN) zum Impfstatus in den Praxen im Land. Von den Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der Befragung teilgenommen hatten, gaben rund ein Viertel an, selber nicht geimpft zu sein.
Davon ausgehend, dass diesen Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land ab Mitte März 2022 ein Betretungsverbot ausgesprochen werden könnte und sie dann keine Patienten mehr behandeln dürften, erwarten KZV und ZÄK deutliche Verwerfungen in der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt.
Die Impfpflicht gilt aber auch für die Mitarbeitenden in den Praxen. Laut Angabe der Teilnehmenden sind 43,8 Prozent der Teams vollständig, 46,1 Prozent teilweise und 10,1 Prozent überhaupt nicht geimpft. „Es müsse davon ausgegangen werden, dass bislang Ungeimpfte eher den erlernten Beruf verlassen als jetzt noch der Impfpflicht nachzukommen“, gibt Schmidt zu bedenken. In mehr als 50 Prozent der Praxen könne es somit zu spürbaren Einschränkungen der Behandlungskapazitäten kommen, so der KZV-Vorsitzende.
„Die Arbeitsbelastung in den Praxen ist seit Beginn der Corona-Pandemie auch aufgrund verschärfter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen enorm hoch, der Betriebsablauf bei vielen auf Kante genäht“, so Hünecke. Dennoch habe sich die Zahnärzteschaft bereit erklärt, die Impfkampagne der Bundesregierung zu unterstützen. So arbeiten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Robert Koch-Institut (RKI) derzeit mit Hochdruck daran, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit auch Zahnarztpraxen eigenverantwortlich Impfungen vornehmen können. Statt Wertschätzung vonseiten der Politik gebe es nun neue Belastungen und Verpflichtungen, so der Präsident der ZÄK.
Schmidt und Hünecke haben sich bereits an Ministerin Petra Grimm-Benne gewandt und darauf verwiesen, dass der Ermessensentscheidung der Gesundheitsämter über die konkreten Tätigkeits- oder Betretungsverbote für nicht-immunisiertes Praxispersonal eine besondere Bedeutung zukommen müsse, um eine zahnärztliche Unterversorgung in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes zu vermeiden. Darüber hinaus fordern sie gemeinsame Maßstäbe und eine flächendeckend einheitliche Vorgehensweise beim Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.