Wenn man alle umarmt, hat man niemanden so richtig lieb. Es gibt nun ein Positionspapier der FDP-Bundestagfraktion mit dem blumenreichen Titel „Trägervielfalt in der ambulanten Versorgung erhalten – Versorgung für Patientinnen und Patienten verbessern“. Der einen oder dem anderen schwant bei diesem Titel, welches Herz der FDP da wohl am lautesten klopft.
Investoren: FDP-Positionspapier zur „Trägervielfalt in der ambulanten Versorgung“
Zuerst singt das Papier das hohe Lied und will „eine deutliche Stärkung der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung“. Klar, bedeutet das „F“ in FDP ja so viel wie „Freiberuflichkeit“. Auf der anderen Seite steht das „F“ in FDP auch für „freie“ Märkte und in denen sind auch „Finanzinvestoren“ gern gesehene Gäste: „Statt einem pauschalen Ausschluss von Investoren als Träger ist sicherzustellen, dass MVZ jeder Trägerart transparent und qualitätsorientiert einen Beitrag zur ambulanten Patientenversorgung leisten können.“ Und damit alle sich schön lieb an die Spielregeln halten, will die FDP „der ärztlichen und zahnärztlichen Selbstverwaltung Instrumente an die Hand geben, die eine effektive Unterbindung der Aktivitäten von Trägern von Leistungserbringern ermöglicht, wenn diese direkt oder indirekt die Diagnose- und Therapiefreiheit oder auch die Rechte von Patienten einschränken“. Und zu guter Letzt dieser 2-seitigen Liebeserklärung an die Unreguliertheit gibt es noch ein Hundeküchlein für die Selbstverwaltung: „Deshalb setzen wir uns hier auch für mehr Transparenz über die Eigentumsverhältnisse und wirtschaftliche Berechtigung von MVZ ein.“
Fromme Wünsche gehen nicht immer in Erfüllung
Hatte Konstantin von Laffert, Vizepräsident der BZÄK und Präsident der ZÄK Hamburg, im dzw-Exklusivinterview mit dem geschäftsführenden Vorstand der BZÄK (dzw 43/2023, S. 1 und 6) noch lachend die FDP als „Zahnarztpartei“ in das Reich der Legende verwiesen, dürfte ihm das Lachen vermutlich mittlerweile vergangen sein, finden sich im Positionspapier der FDP doch kaum mehr homöopathische Spuren aus der iMVZ-Regulierungswunschliste von BZÄK und KZBV.
In einer aktuellen Gesprächsrunde des geschäftsführenden Vorstands der BZÄK mit verschiedenen Pressevertretern schilderte Konstantin von Laffert auf Nachfrage der dzw, seine Sicht auf das nun vorgelegte Positionspapier der FDP. Die vordergründig erst einmal positiven Aspekte, die Kammern zu stärken, ebenso die Körperschaften insgesamt und das Berufsrecht, seien letztlich aber „fromme Wünsche“. Die Realität sieht anders aus, sagt von Laffert und schildert beispielhaft den Prozess, wenn eine Kammer zu einem Vorfall in einem Investoren-MVZ im Sinne der Berufsaufsicht tätig werden muss. Es fängt damit an, dass ein iMVZ gar nicht auf eine Anfrage der Kammer reagieren muss, da es ja gar nicht Mitglied der Kammer ist. Die Kammer muss also aktiv herausfinden, welcher behandelnde Zahnarzt oder welche behandelnde Zahnärztin des iMVZ in einem möglichen Vorfall beteiligt ist. So könne es 3 bis 5 Jahre dauern, bis ein Vorfall berufsgerichtlich geahndet werden kann.
Die frommen Wünsche der FDP werden also fromme Wünsche bleiben, solange die Kammern nicht die geeigneten Instrumente an die Hand bekommen, um hier im Sinne einer Berufsaufsicht tätig werden zu können. So bleibt das Positionspapier der FDP weit davon entfernt, ein konstruktiver Beitrag zu einer Regulierung von iMVZ zu sein. Die flächendeckende ambulante Versorgung verträgt sich eben nur bedingt mit den Bedingungen eines freien Marktes, wenn unterschiedliche Regeln für die verschiedenen Trägerformen gelten. Doch bleibt die FDP hier ohne konkrete Ansätze, diesen Missstand aufzulösen.
Am Ende ist dieses Positionspapier mehr Papier als Position.