Fortbildungsnachweise noch Frist bis 30. Juni
Am 30. Juni 2019 läuft die Frist für die Einreichung der Fortbildungsnachweise für Zahnärzte ab. Jeder Vertragszahnarzt ist nach Paragraf 95 d SGB V zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung verpflichtet. Alle fünf Jahre ist er verpflichtet, dieses bei der für ihn zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachzuweisen. Innerhalb des Fünfjahreszeitraum muss jeder Vertragszahnarzt 125 Fortbildungspunkte erwerben. Die Punkthöhe der Fortbildung legen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) fest. Kommt der Vertragszahnarzt seiner Fortbildungspflicht nicht oder nicht vollumfänglich nach, kürzt die zuständige KZV den Vergütungsanspruch erst einmal für das kommende Jahr um zehn Prozent. In einer Zweijahresfrist müssen dann die fehlenden Nachweise erbracht werden, ansonsten droht der Verlust der Zulassung.
Rat will „Digitalisierung von Gesundheit“ durchleuchten
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat heute den Mitgliedern des neu berufenen Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in einer feierlichen Zeremonie die Ernennungsurkunden überreicht. Im Anschluss an den Minister-Termin wählte der Rat auf seiner konstituierenden Sitzung aus seinen Reihen erneut den Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt) zum Vorsitzenden und erstmalig den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung auszuarbeiten. In seinem nächsten Gutachten will der Rat die Chancen und Risiken der wachsenden Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der Sachverständigenrat ist für den Zeitraum vom 1. Februar 2019 bis 31. Januar 2023 berufen worden. Nähere Informationen zum SVR finden Sie unter www.svr-gesundheit.de
KZV und GKV wollen Alterszahnmedizin verbessern
Durch gute Versorgung und erfolgreiche Prophylaxe wurde die Zahngesundheit in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Leider verschlechtert sich die Befundsituation der Menschen deutlich, wenn sie infolge von Beeinträchtigungen den Zahnarzt nicht wie gewohnt aufsuchen können. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL)und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) setzen sich für eine nachhaltige Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Pflegeeinrichtungen ein. Um einer abnehmenden Zahngesundheit im Pflegefall entgegenzuwirken, haben KZVWL und GKV darum gemeinsam einen Ansatz entwickelt, den NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 14. März 2019 vorstellen wird.
Wissenschaftler des Universitätsklinikums Regensburg ausgezeichnet
Dr. med. dent. Fabian Cieplik, Zahnarzt und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Universitätsklinikum Regensburg, hat den diesjährigen Förderpreis erhalten. Den mit 3.000 Euro dotierten Preis überreichte die stellvertretende Bundesvorsitzende des FVDZ, Dr. Gudrun Kaps-Richter. Fabian Cieplik wurde für seine Projektarbeit „Microcosm biofilms cultured from different oral niches in periodontitis patients“ ausgezeichnet. Das Ziel der vom FVDZ ausgezeichneten Studie war es, Microcosm-Biofilme aus verschiedenen intraoralen Nischen von Parodontitis-Patienten zu kultivieren und deren mikrobiologische Zusammensetzungen zu untersuchen. Dabei zeigte sich, dass Speichel, Zungen- und Tonsillenabstriche als Inokula zur Kultur von Microcosm-Biofilmen genutzt werden können, um Parodontitis-assoziierte mikrobielle Gemeinschaften abzubilden. Insgesamt scheint dabei die Auswahl der Patienten entscheidender zu sein als die Auswahl der jeweils zur Inokulation genutzten intraoralen Nische.
Zahl der Woche 80
Prozent der Arztbriefe werden noch immer analog über das Fax verschickt.
Quelle: bvitg