TI-Stellungnahme des BMG
Auf Anfrage der DZW gibt das Bundesgesundheitsministerium folgende Stellungnahme zur aktuellen Situation der Telematikinfrastruktur ab:
„Das BMG begrüßt, dass sich KBV und GKV-SV auf Eckpunkte zur Anpassung der Erstattungspauschalen ab dem 3. Quartal geeinigt haben. Damit entsteht die notwendige Sicherheit für die Ärztinnen und Ärzte, um sich jetzt an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Das BMG geht davon aus, dass es mit den neuen Pauschalen möglich ist, sich kostendeckend an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.
Das BMG geht davon aus, dass ab Mitte dieses Jahres neue Wettbewerber TI-Anschlüsse anbieten werden. Es ist zu erwarten, dass dadurch und durch die neuen Pauschalen eine weitere Dynamik beim Aufbau der TI entstehen wird. Das BMG wird den Prozess intensiv begleiten.“
Weiterer Praxisausweis erhält TI-Zulassung
„Zudem arbeiten wir derzeit mit Hochdruck an der Zulassung unseres Praxisausweises durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)“, berichtet Peter Schlögell, Leiter Standesorganisationen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Mit Armin Flender vom Deutschen Gesundheitsnetz (DGN) führt er die Geschäfte des gemeinsamen Tochterunternehmens Medisign. „Als Gesellschafter unterstützt die ApoBank ihre Kunden aus der Ärzte- und Zahnärzteschaft seit vielen Jahren aktiv in Sachen E-Health-Management – und nun natürlich auch auf ihrem Weg in die Telematikinfrastruktur.“ Der Medisign-Praxisausweis lässt sich vollkommen hersteller- und anbieterunabhängig in der TI einsetzen, also mit allen verfügbaren TI-Ausstattungspaketen nutzen. Die Kosten werden durch die Betriebskostenpauschalen komplett abgedeckt. Im zweiten Halbjahr 2018 wird Medisign zudem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation anbieten, der für zukünftige Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte benötigt wird.
Spahn „Digitalisierung gestalten“
Der Bundesgesundheitsminister hat die Institutionen des Gesundheitswesens vor weiteren Verzögerungen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens gewarnt. Bei der Eröffnung des Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit in Berlin wies Spahn darauf hin, dass eHealth weltweit auf einem unaufhaltsamen Vormarsch sei. „Die Angebote sind da oder kommen. Amazon, Google, Dr. Ed, Sie können sie alle aufzählen. Und in China übrigens passiert noch viel, viel mehr, von dem wir hier gar nichts mitkriegen“, sagte Spahn und fügte hinzu: „Es ist die Frage: Gestalten wir das oder kommt das von außen?“ Spahn mahnte bezüglich digitaler Medizintechnologie, beispielsweise Apps, an, „dass wir auch vielleicht da noch mal ein Stück schneller, als das bisher gelingt, Standards setzen für die Zulassung.“ Schließlich sei die Erstattung im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens ein Problem. „Soweit du in Deutschland nicht in der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bist, ist deine Chance, wirklich wachsen zu können, in diesem schönen Land nicht gegeben.“ Es werde daher im Moment bei der Bundesregierung überlegt, ob der Gemeinsame Bundesausschuss hier neue Aufgaben erhalten solle und wie ein zu schaffendes Datengesetz den Datenschutz reformieren könne, sodass die großen im Gesundheitswesen anfallenden Datenmengen besser genutzt werden könnten.
Ärzte werden digital vernetzt
Die Bundesregierung will den Aufbau einer sicheren Informations- und Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen weiter gezielt vorantreiben. Nachdem im vergangenen Jahr die Erprobung der Online-Anbindung von Ärzten und Zahnärzten erfolgreich abgeschlossen worden sei, habe im Dezember 2017 die Ausstattung der Arzt- und Zahnarztpraxen begonnen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Anbindung der Praxen werde kontinuierlich fortgesetzt. Es sei damit zu rechnen, dass durch den Eintritt neuer Marktteilnehmer Mitte dieses Jahres eine weitere Dynamik beim Aufbau des Gesundheitsnetzes entstehe. In den weiteren Ausbauschritten sollen die Krankenhäuser, Apotheken und der Pflegebereich einbezogen werden. Darauf aufbauend würden schrittweise ab 2019 die ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der elektronische Medikationsplan sowie die Notfalldaten und anschließend die elektronische Patientenakte eingeführt. Die elektronische Patientenakte müsse so gestaltet werden, dass sie bei allen Ärzten und Zahnärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sektorübergreifend einsetzbar sei. Sie soll bei einem Kassenwechsel übertragbar sein. Die Versicherten sollen den Ärzten einen sicheren Zugang zu ihren medizinischen Daten ermöglichen können. Sie sollen aber auch in die Lage versetzt werden, „mit modernen Verfahren, die sie aus ihrem alltäglichen Leben gewohnt sind“, selbst auf ihre Daten zuzugreifen.
Patientenberatung löst Probleme individuell und zielführend
In 87 Prozent der Fälle können die Beratungsstellen der Zahnärzteschaft Patienten individuelle Hilfe bieten. Entweder durch eine unmittelbare Problemlösung in der Beratungsstelle (75 Prozent) oder durch eine Vermittlung an die zuständige (Landes-) Zahnärztekammer oder Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) (12 Prozent). Das geht aus dem gerade veröffentlichten 2. Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung hervor, der das Beratungsangebot wissenschaftlich evaluiert. Herausgeber des Berichts sind Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK: „Die Beratungsstellen von Kammern und KZVen sind eine wichtige Ergänzung der Aufklärung und Information von Patienten, die Zahnärzte täglich in ihren Praxen leisten. Der diesjährige Themenschwerpunkt des Berichts zu zahnmedizinischen Verfahren und Maßnahmen zeigt, dass man auf den unterschiedlichen Wissens- und Informationsstand der Patienten speziell reagieren muss. Die Zahnärztliche Patientenberatung kann auf Schwierigkeiten im Umgang mit Informationen durch individuell zugeschnittene Vermittlung in besonderer Weise eingehen. Unser Ziel ist es, das Beratungssystem so patientenfreundlich wie möglich weiterzuentwickeln.“
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Beratung bedeutet für uns Zahnärzte weit mehr als reine Informationsvermittlung. Wir wollen unseren Patienten eine aktive, lösungsorientierte Unterstützung bieten, um Anliegen abschließend zu lösen und die Patientensouveränität zu stärken. Dabei ist die zahnärztliche Patientenberatung nicht bloß ein niedrigschwelliges Angebot für Ratsuchende, sondern gleichzeitig wichtiger Indikator für die Wahrnehmung der Versorgung aus Sicht der Patienten. Somit hilft uns die Evaluation der Patientenberatung dabei, nicht nur unser Serviceangebot, sondern auch die zahnärztliche Versorgung im Sinne eines gleichberechtigten Zugangs und der Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle Menschen in Deutschland zukunftsorientiert auszugestalten.“
Der Jahresbericht 2017 zeigt:
- Im Jahr 2017 gab es rund 35.000 Beratungskontakte.
- Etwa die Hälfte aller Beratungsgespräche betreffen Kosten- und Rechtsfragen. In jedem vierten Fall geht es um Verbraucher- und Servicethemen wie das Bonusheft, bei 15 Prozent um Informationen zu konkreten zahnmedizinischen Verfahren und Therapien.
- Beim Themenschwerpunkt zahnmedizinische Verfahren und Maßnahmen ist Zahnersatz das wichtigste Beratungsthema, gefolgt von chirurgischen Verfahren und Implantaten. Die allermeisten Beratungsgespräche zu konkreten Maßnahmen verlaufen zur Zufriedenheit des Patienten und liegen bei einer unmittelbaren Problemlösungsquote von 86 Prozent.