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Kurzmeldungen 8. bis 14. Juli

Neues Vorstandsmitglied Stefanie Stoff-Ahnis

Stefanie Stoff-Ahnis hat die Nachfolge von Johann-Magnus von Stackelberg als Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes angetreten. In dieser Funktion übernimmt sie die Verantwortungsbereiche ambulante und stationäre Versorgung sowie Arznei- und Heilmittel. Im November 2018 hatte der Verwaltungsrat die 43-jährige Juristin einstimmig in den Vorstand gewählt. Die gebürtige Brandenburgerin lebt mit ihren zwei Kindern und Ehemann in Berlin. Zuvor war sie seit 2006 bei der heutigen AOK Nordost tätig und verantwortete als Mitglied der Geschäftsleitung das Ressort Versorgung. „Wir befinden uns in einer hochspannenden Zeit für das Gesundheitswesen, die uns erhebliche Chancen eröffnet. Ich freue mich, gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen Dr. Doris Pfeiffer und Gernot Kiefer weiterhin nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Es ist mir wichtig, die zukünftige Versorgung der gesetzlich Versicherten in Deutschland sektorenübergreifend und bedarfsorientiert zu gestalten. Eine herausragende Bedeutung kommt dabei der Digitalisierung zu, deren Möglichkeiten wir im Interesse der Patienten nutzen wollen“, so Stoff-Ahnis.

Bertelsmanntochter erhält TI-Zuschlag

Die Entscheidung der Gematik zur Vergabe der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) ist gefallen: Arvato Systems GmbH hat am 21. Juni 2019 den Zuschlag erhalten und bleibt damit für die kommenden acht Jahre Anbieter für den Betrieb der zentralen TI. Das EU-weite Vergabeverfahren wurde im dritten Quartal 2018 gestartet und beinhaltet neben dem Betrieb auch die Weiterentwicklung der zentralen TI nach den Vorgaben der Gematik. Den Zuschlag hat der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhalten. Das zentrale Netz der Telematikinfrastruktur (TI) ist ein in sich geschlossenes Netz. Es umfasst alle Dienste, die zur Prüfung der Identität der TI-Nutzer und für den sicheren Datenaustausch benötigt werden sowie die erforderlichen Infrastrukturdienste. Der Zugang zur zentralen TI erfolgt über sogenannte Sichere Zentrale Zugangspunkte. Wird ein Dienst über diese angeschlossen, muss dieser Dienst zuvor ein Zulassungs- bzw. Bestätigungsverfahren bei der gematik erfolgreich durchlaufen haben.

Leyck Dieken neuer Gematik-Geschäftsführer

Dr. Markus Leyck Dieken (54) hat sein Amt als neuer Alleingeschäftsführer der Gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH angetreten. Leyck Dieken ist von Hause aus Internist und Notfallmediziner. Er promovierte 2001 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in Endokrinologie. Seine siebenjährige klinische Erfahrung umfasst stationäre und ambulante Tätigkeiten in Köln und Engelskirchen. Leyck Dieken hat sich zudem als Manager in der Pharmabranche bei verschiedenen Unternehmen einen Namen gemacht. Unter anderem leitete er Change-Management-Prozesse und gilt als IT-Spezialist. Aus seiner letzten Position als Senior Vice President – Geschäftsführer Deutschland bei Shionogi Europe, die er im September 2018 angetreten hatte, wechselt er nun zur Gematik. Die Gesellschafterversammlung hatte seine Bestellung als Nachfolger des bisherigen Geschäftsführers Alexander Beyer im Juni 2019 beschlossen.

AVZ begrüßt neue ZApprO

Wenn auch mit vielen Änderungen versehen, weil eine umfassende humanmedizinische Approbationsordnung gemeinsam für Ärzte und Zahnärzte aus sachlichen Gründen aufgeschoben werden musste, ist mit der Zustimmung des Bundesrates der Weg für die Bundesregierung nun frei, die neue Approbationsordnung für Zahnärzte zu erlassen. AVZ-Präsident Manfred Heckens dazu „Nach 64 Jahren ist mit der Ressourcen fehlleitenden und seit einigen Jahrzehnten schon völlig überflüssigen akademischen Handwerkerausbildung Schluss und die universitäre Lehre der Zahnärzte kann sich ausschließlich auf eine patientenfokussierte zahnmedizinisch-wissenschaftliche Hochschulausbildung konzentrieren.“ Das sei ein großer Schritt zur Verbesserung des Patientenschutzes und der Volksgesundheit. Das Zahntechniker-Handwerk habe schon immer kritisiert, so Heckens, dass die zahnärztliche Ausbildung unnötig zahntechnisch-handwerklich überfrachtet sei.

Aufhebung der „Lex DrEd”

Der Bundesrat hat Ende Juni 2019 den Weg für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) geebnet. So können Patienten ab Juli 2019 wieder frei wählen, ob sie ihr im Rahmen einer Fernbehandlung ausgestelltes Rezept bei einer Versandapotheke oder bei einer Apotheke vor Ort einlösen. Seit der Einführung der „Lex DrEd” 2016 durften Vor-Ort-Apotheken keine telemedizinischen Rezepte mehr annehmen. David Meinertz, CEO der Online-Arztpraxis Zava, über die Änderung: „Das Verbot der „Lex DrEd” wieder aufzuheben, ist eine wichtige Entscheidung, um die Telemedizin als alternativen Routineweg in die Gesundheitsversorgung weiter zu integrieren – als Ergänzung, nicht als Ersatz zum Arzt vor Ort. Deutschland braucht ein stark vernetztes Gesundheitssystem, um den Herausforderungen im Gesundheitswesen zu begegnen. Das Verbot ging besonders zulasten der Vor-Ort-Apotheken und Patienten. Dabei bietet die Digitalisierung enorme Potentiale für den gesamten Gesundheitssektor.” Besonders in ärztlich unterversorgten oder ländlichen Regionen wirke sich die Effekte der Telemedizin positiv aus.

Grünes Licht für Fernbehandlung

Der Deutsche Ärztetag und einige Landesärztekammern haben in Sachen Fernbehandlung die Tür des Fortschritts aufgestoßen. Während die Ärzte in einigen Regionen eine generelle Erlaubnis zur ausschließlichen Fernbehandlung haben, sind solche Aktivitäten in anderen Regionen nur im Rahmen von Modellprojekten erlaubt. Die TK fordert deshalb, dass der derzeitige Flickenteppich durch eine bundesweit einheitliche Regelung in der Berufsordnung der Ärzte ersetzt wird, die allen Patienten einen freien einheitlichen Zugang zur Fernbehandlung ermöglicht. Wo dies sinnvoll ist, sollten alle medizinischen Leistungen auch per Fernbehandlung erlaubt sein. Selbstverständlich müssen sich diese neuen Leistungen auch in den Abrechnungen niederschlagen.

Zahl der Woche       15

Millionen Euro Honorarkürzung insgesamt pro Monat kommen auf die etwa 60.000 Praxen zu, die noch nicht an die TI angeschlossen sind. Nach Angaben des BMG sind es zwischen 200 und 300 Euro pro Praxis.

Quelle: dzw