Goldene Ehrennadel für Knüpper und Micheelis
Peter Knüpper und Dr. Wolfgang Micheelis erhielten im Rahmen der feierlichen Eröffnung des Deutschen Zahnärztetages am 15. November in Berlin die Goldene Ehrennadel vom Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Der Rechtsanwalt Knüpper war von 1995 an Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landeszahnärztekammer. In dieser Stellung verblieb er bis 2018, von 2017 bis 2019 war er zudem Geschäftsführer der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Dr. Wolfgang Micheelis, Sozialwissenschaftler im Fach Medizinsoziologie, konnte sein Ehrennadel leider nicht persönlich entgegennehmen. Seine Laudation fiel dafür ums herzlicher aus. Micheelis legte 1989 den Grundstein für die deutschen Mundgesundheitsstudien. Sie sind bis heute die einzigen regelmäßigen und bevölkerungsrepräsentativen oral-epidemiologischen Untersuchungen.
Entlastung von Betriebsrentnern
Am Wochenende hat die Regierungskoalition eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente beschlossen. Nun will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Tempo machen, damit die Entlastung zum 1. Januar 2020 bei den Betroffenen ankomme. Nun hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. „Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag“, so der Bundesgesundheitsminister.
„Wir fördern den Masernschutz in Schule und Kita.“
Kinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Daher ist für sie künftig beim Eintritt in die Kindertagesstätte oder Schule, ein altersgerechter Masernimpfschutz nachzuweisen. Auch Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, sollen gegen diese gefährliche Infektionskrankheit geimpft sein. Diese Regelungen sind Gegenstand des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz), das jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. „Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege. Und wir ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. Das hilft uns, auch andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen – wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
„Datenschutz das höchste Gut“
Im Gespräch mit der „Rhein-Neckar-Zeitung“ hob Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, die Chancen des neuen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) hervor: „Wir freuen uns über den Rückenwind für mehr Digitalisierung in der Versorgung. Bei den Qualitätsansprüchen an die Apps, die künftig von allen Krankenkassen finanziert werden, sollte allerdings noch nachgearbeitet werden. Hier sind die Vorgaben für die staatliche Stelle, die diese künftig zulassen soll, noch zu wenig auf den tatsächlichen Nutzen für die Patientinnen und Patienten ausgerichtet.“ Daran, dass der Datenschutz für die gesetzliche Krankenversicherung von besonderer Bedeutung ist, ließ sie keinen Zweifel: „Wenn wir über Digitalisierung sprechen, ist der Datenschutz das höchste Gut. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir als Verband ausschließlich pseudonymisierte Abrechnungsdaten bekommen. Das heißt, es geht hier nicht um Blutwerte, Röntgenbilder oder dergleichen. Wir können auch nicht herausfinden, zu welcher echten Person diese Daten gehören.“
Zahl der Woche 2,1
beträgt der ökonomische Fußabdruck der Zahnarztpraxen 2017. Für jeden hier erwirtschafteten Euro wurde 1,1 Euro zusätzlich in anderen Bereichen umgesetzt.
Quelle: BZÄK-Jahrbuch
„Die Telematikinfrastruktur ist sicher“
Stellungnahmeder Gematik: „Der Konnektor verbindet die IT-Systeme medizinischer Einrichtungen sicher mit der Telematikinfrastruktur, so die Gematik in ihrer Stellungnahme. Richtig installiert, werden Patientendaten in der Praxis sogar effektiver als bisher geschützt. Denn der Konnektor besitzt – neben notwendigen Funktionen eines Routers – vor allem Sicherheitsfunktionen wie beispielsweise eine Firewall. Diese blockiert jede eingehende Verbindung aus der Telematikinfrastruktur in die Arztpraxis und kann auch die Verbindung ins Internet sichern.
Die überwiegende Mehrheit der Arztpraxen hatte bereits vor der Konnektor-Installation einen Zugang zum Internet. Ein zusätzlich parallel installierter Konnektor ändert nichts am Schutzniveau des bestehenden Internetzugangs. Aber auch ein „in Reihe“ installierter Konnektor ersetzt keine der üblichen Maßnahmen, die jeder Internetnutzer selbst ergreifen muss, um sich sicher im Internet zu bewegen.
Jeder Arzt ist im normalen Praxisalltag für die Sicherheit seiner Praxis-IT selbst verantwortlich – unabhängig von einer Reihen- oder Parallelinstallation. Das größte Einfallstor für dortige Sicherheitsrisiken ist eine unsichere Internetnutzung kombiniert mit Rechnern, deren Software nicht auf dem aktuellen Stand ist. Kommt der Arzt dieser Verantwortung nicht oder nur unzureichend nach, verstößt er gegen geltendes Recht, etwa die Datenschutzgrundverordnung.
Gelangt Schadsoftware wie Viren und Trojaner in das IT-System einer Arztpraxis, wird das nicht durch einen parallel installierten Konnektor verursacht, sondern durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen der Praxis-IT kombiniert mit einer möglicherweise unbedachten Internetnutzung.“