BLZK setzt ZFA-Ausbildungsoffensive fort
Zum zweiten Mal in Folge hat die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) im letzten Ausbildungsjahr die Marke von 3 000 Neuverträgen bei der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) übertroffen. 3 107 Jugendliche begannen 2017/2018 eine Ausbildung in bayerischen Zahnarztpraxen. Gerade wegen dieses Erfolgs setzt die Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte ihre Ausbildungsoffensive fort und wird dabei von zahnärztlichem Personal und von vielen Zahnärzten unterstützt. Gemeinsam werben Kammer und Zahnärztliche Bezirksverbände für das Berufsbild ZFA – in Berufsschulen und auf Messen. Bei der „Berufsbildung 2018“ in Nürnberg rührte die BLZK erneut die Werbetrommel für zahnärztliches Assistenzpersonal und setzte damit ein deutliches Zeichen gegen den Fachkräftemangel. An der größten Ausbildungsmesse im deutschen Sprachraum nahmen 250 Aussteller und etwa 65 000 Besucher teil.
Rechengrößen in der GKV
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 60.750 Euro (2018: 59.400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt auf jährlich 54.450 Euro (2018: 53.100 Euro) bzw. auf monatlich 4.537,50 Euro (2018: 4.425 Euro). Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig ist, etwa für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhöht sich auf 3.115 Euro monatlich in den alten Bundesländern und auf 2.870 Euro in den neuen Bundesländern (2018: 3.045 Euro / 2.695 Euro).
KBV kritisiert GKV-SV
Die jetzt vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) veröffentlichten Zahlen, wonach jede vierte Einzelpraxis weniger als 25 Wochenstunden Sprechzeiten anbiete, seien nicht repräsentativ und irreführend, kritisiert KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Solche Erhebungen sind eine Verschwendung von Versichertengeldern mit dem Ziel der Irreführung“, kommentierte Gassen die veröffentlichten Zahlen des GKV-Spitzenverbands. Verwundert zeigte er sich darüber, dass überhaupt Angaben zu Praxen enthalten sind, die weniger als 25 Sprechstunden in der Woche anbieten. „Offenbar kennen die Kassenfunktionäre ihre eigenen Vereinbarungen nicht. Im Bundesmantelvertrag ist eine Mindestzeit von 20 Wochenstunden aufgeführt“, führte der KBV-Chef aus. „Die Praxen, die weniger als 20 Wochenstunden angegeben haben, gibt es nur sehr wenige. Und hier muss in jedem Fall hinterfragt werden, woran das liegt. Sprechstundenzeiten sind ja nicht gleichzusetzen mit Behandlungszeiten für Patienten. Wenn ein niedergelassener Kollege viele Operationen und Untersuchungen durchführt, kann er logischerweise weniger Sprechzeiten anbieten.“
Gesundwerbung für Schulkakao gestoppt
Aus für die Gesundwerbung von Schulkakao: Nach dem Molkereikonzern Landliebe musste auch die Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW unerlaubte Werbeaussagen im Kontext des Schulmilchprogramms zurückziehen. foodwatch hatte den Lobbyverband abgemahnt, weil dieser gezuckerte Schokomilch unzulässig als gesundheitsförderlich bewarb – ein klarer Verstoß gegen Verbraucherschutzvorgaben. Die Verbraucherorganisation bezeichnete dies als besonders schwerwiegenden Fall: Die Landesvereinigung ist zentraler Partner des Landes NRW bei der Organisation des staatlichen Schulmilchprogramms, der Lobbyverband organisiert im Auftrag der Landesregierung Unterrichtseinheiten zur Ernährungsbildung und macht in den Schulen Werbung für Milchprodukte. Für einen Teil der Aussagen gab die Lobbyvereinigung nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.