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Im Gesundheitsausschuss ging es um die Fragestellung „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen“: Eine einheitliche Erzählung kam nicht zustande.

Im Gesundheitsausschuss ging es um die Fragestellung „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen“: Eine einheitliche Erzählung kam nicht zustande.

Auf Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE befasste sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer Anhörung mit der Fragestellung „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen“.

In ihrem Antrag fordert DIE LINKE die Bundesregierung auf, sämtliche MVZ samt ihrer Trägerschaft in einem Transparenz-Register zu erfassen. In in der Begründung sieht DIE LINKE die „ambulante Versorgung akut gefährdet. Dabei spielen Private-Equity-Gesellschaften eine große Rolle. Ihr Geschäftsmodell besteht darin, Unternehmen im Gesundheitssektor zu erwerben und nach wenigen Jahren mit möglichst großem Gewinn wieder zu verkaufen“ – gefolgt von einer parteipolitisch geprägten Kapitalismuskritik. Als Beweis für die kritische Entwicklung wird eine – in Zahlen 1 – Abrechnungsanalyse der KZBV über einen Zeitraum von 18 Monaten benannt, die Höherkosten gerade bei Investoren-ZMVZ ausmacht. Das ist dann für die ZMVZ-Vertreter natürlich ein gefun­denes Fressen. Genüsslich monieren sie das Fehlen jeglicher „empirischen Belege". Fehlt nur das „Setzen, sechs“ …

In ihrer schriftlichen Stellungnahme argumentiert die KZBV in seltener politischer Einmut zum Antragsteller und fordert ebenfalls mehr Transparenz unter dem „Gesichtspunkt der Versorgungsbeobachtung, der Versorgungssicherstellung und der Versorgungssteuerung“. Die Bundesärztekammer folgt weitgehend der Argumentation und fordert, wie auch schon die KZBV im TSVG-Gesetzgebungsprozess, die „Einschränkung der MVZ-Gründungsberechtigung von Krankenhaus-Trägern auf die jeweilige  Planungsregion“. Der Mediziner Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel von der Uni Bayreuth bringt es auf den Punkt: „Die absurde Möglichkeit, dass durch den Erwerb irgendeines Krankenhauses in Deutschland flächendeckend in der Bundesrepublik MVZ betrieben werden können, ohne dabei ein Interesse an der wohnortnahen, regionalen Versorgung zu haben, widerspricht letztlich den Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Grundsätzen der Daseinsfürsorge.“

Die KBV sieht im Abrechnungsverhalten der MVZ keine Auffälligkeiten: „Exklusive systematische Hinweise, sowohl zum signifikant häufigeren Abrechnungsbetrug oder zur selektiven Auswahl eines spezifischen Leistungsspektrums von ,Investoren-MVZ‘ im Unterschied zu MVZ, die nicht von ,Investoren‘ geführt werden, liegen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht vor. Auswertungen der KBV zeigen gleichwohl, dass MVZ überwiegend in verstädterten Gebieten anzutreffen sind, was angesichts der häufig spezialisierten Ausrichtung von MVZ wenig überrascht.“
Hier gerät die große Erzählung der Fremdkapital-Gegner-Union ins argumentative Wanken. Seit mehr als 15 Jahren setzt der Gesetzgeber zunehmend auf eine marktwirtschaftliche Orientierung in der GKV-Versorgung und hat in diesem Rahmen die Einheit von Leistungserbringung und Trägerschaft der Leistung aufgehoben.

Die KBV verortet auch noch ein weiteres Problem in dieser Entwicklung, es gäbe MVZ, die „in der Trägerschaft von Vertragsärzten hervorgegangen sind und deren Größe eine Fortführung in traditioneller vertragsärztlicher, individueller Trägerschaft nahezu ausschließen. Der Begriff ,Investor‘ ist somit nicht scharf abzugrenzen“. Die Realität fordert notwendiges Kapital. Auch die KBV sieht die Entwicklungen „ohne drastische Eingriffe derzeit schwer umkehrbar“. Längst gilt dies auch für den vertragszahnärztlichen Bereich.

Es bleibt politischer Gestaltungsspielraum. Den gilt es, in Post-Corona-Zeiten vehement einzufordern, um möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Ob mit mehr Transpa­renz oder der MVZ-Gründungszulassungsbeschränkungen – auf jeden Fall mit mehr Aussagekraft, mehr Fakten, schärferen Argumenten und weniger Bauchgefühl.