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Quo vadis, Seniorenzahnmedizin?

Zahnmedizin in Deutschland, das ist eine Erfolgsgeschichte. Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Teams, im Verbund mit Zahntechnikerinnen und Zahntech­nikern sorgen Tag für Tag für einen Grad an oraler Gesundheit, der im weltweiten Vergleich regelmäßig einen der Spitzenplätze belegt.

Pflegebedürftige im Nachteil

Die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung deutscher Bürgerinnen und Bürger ist gewährleistet, aber es gibt eine Bevölkerungsgruppe, die nicht im selben Maße von den Errungenschaften der Zahnmedizin profitiert. Für die meisten aus der jetzt schon großen und schnell wachsenden Gruppe der Pflegebedürftigen in Deutschland ist es immer noch keine Selbstverständlichkeit, in den Genuss einer regelmäßigen zahnärztlichen Betreuung zu kommen.

Laut Statistischem Bundesamt gab es 2019 4,1 Millionen Pflegebedürftige, von denen 56 Prozent zu Hause durch Angehörige versorgt werden, 24 Prozent, die von ambulanten Pflegediensten betreut werden, und 20 Prozent, die vollstationär in Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Im selben Jahr weist das KZBV-Jahrbuch 5.403 Kooperationsverträge von Zahnarztpraxen mit Pflege- beziehungsweise Betreuungeinrichtungen aus – Tendenz erfreulicherweise konstant steigend (allein von 2018 auf 2019 sind 1.000 Kooperationsverträge hinzugekommen.)

Kooperationsvereinbarung mit Zahnärzten

Anders ausgedrückt: 37 Prozent der in Deutschland vorhandenen 14.500 Pflegeeinrichtungen besitzen eine Kooperationsvereinbarung mit niedergelassenen Zahnärzten – 63 Prozent haben keinen. Dem steht zwar die erfreuliche – und ebenfalls konstant zunehmende – Zahl von 975.000 Hausbesuchen gegenüber, da aber in der Regel von Mehrfach­besuchen je Patient auszugehen ist, ist diese Zahl nicht mit zahnmedizinisch betreuten Personen gleichzusetzen.

So erfreulich diese Entwicklung ist, steht hier vorranging die Gruppe der in Pflegeeinrichtungen vollstationär Betreuten im Fokus, die ein Fünftel der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen ausmacht. Die Betreuung des größeren Teils der Gruppe Pflegebedürftiger ist schwerlich mit Koopera­tionsverträgen umsetzbar. Sicherlich ist ein großer Teil der zu Hause Betreuten (mit Unterstützung) in der Lage, eine Zahnarztpraxis aufzusuchen, ein anderer Teil aber dürfte kaum mobil genug sein, um selbst mit Unterstützung eine Praxis aufsuchen zu können. Hinzu kommt, dass viele Praxen nicht barrierefrei genug sind, was ein weiteres Problem ist.

Konzept einer hochspezialisierten Schwerpunktpraxis

Hier kommt ein Vorschlag ins Spiel, den unser Autor Horst Willeweit  unterbreitet. Er stellt in seinem Beitrag das Konzept einer hochspezialisierten Schwerpunktpraxis vor, die, als Neubau konzipiert, sämtliche Anforderungen erfüllt, die für die Behandlung selbst immobiler Patienten nötig sind. Die akribisch durchkalkulierte „Modellpraxis“ setzt dabei gleichzeitig auf das Konzept der aufsuchenden Betreuung durch entsprechend fortgebildetes zahnmedinisches Fachpersonal – und hier liegt eine weitere Crux: Der real existierende Delegationsrahmen für zahnmedizinisches Fachpersonal reicht vermutlich nicht aus, um Teams zahnarztunabhängig vor Ort einsetzen und die nötige Bandbreite an zahnmedizinischen Maßnahmen anbieten zu können.

Wie groß diese wünschenswerte Bandbreite ist, wird nach der Lektüre eines weiteren Beitrags in der Ausgabe dzw13/22 klar. Dr. Peter Esser geht in seinem 577. Abrechnungsbeitrag auf die spezifischen oralen Probleme bei Senioren ein und liefert eine Liste, welche Maßnahmen im Einzelnen in Frage kommen. Zwar handelt es sich um „Privatleistungen“ als Teil eines „privaten Präventionsprogramms“, sie liefern aber doch genug Anhaltspunkte dafür, was wünschenswert oder sogar unbedingt notwendig wäre.

Die zahnmedizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten in Pflege, ist eine der großen Herausforderung unserer Zeit. Es wird Zeit, diesem wachsenden Problem mit adäquaten Konzepten ent­gegenzutreten.

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