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Neue PAR-Richtlinie: Mehr Chancen als Risiken

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Seit etwa einer Woche haben gesetzlich versicherte Patienten Anspruch auf eine ganze Reihe neuer Leistungen im Zusammenhang mit der Parodontitis-Therapie. Damit ist die Behandlung einer Parodontitis in all ihren unterschiedlichen Schwere­graden und Ausprägungen endlich da angekommen, wo die zahnmedizinische Wissenschaft sie seit Jahren gerne gehabt hätte.

Dass es seit 1. Juli neue Leistungen gibt, die eng miteinander verzahnt sind und strukturiert aufeinander aufbauen, war angesichts der immensen Zahl von geschätzt 11,5 Millionen Deutschen, die an Parodontitis leiden, längst überfällig. Von der Parodontitis als einer Volkskrankheit zu sprechen, ist also nach wie vor durchaus berechtigt.

Neue Herausforderungen zur sinnvollen Ausgestaltung

So erfreulich die PAR-Richtlinie mit fortschrittlichen Elementen ausgestaltet wurde, die es in dieser Form in der zahnmedizinischen Versorgung bislang noch nie gegeben hat – Stichwort „sprechende Zahn­medizin“ –, ergeben sich nun in den Praxen neue Herausforderungen, wie das PAR-Konzept wirtschaftlich und zahnmedizinisch sinnvoll ausgestaltet wird, um die „PS der PAR-Richtlinie“ auch auf die Straße bringen zu können.

Zugegeben, wenig hat man beispielsweise bisher davon gehört, wie die korrespondierende S3-Leitlinie und die neuen Klassifikationen bislang in der Praxis umgesetzt wurden. Das mag in spezialisierten Praxen mit dem Schwerpunkt Prophylaxe möglicherweise keine große Sache gewesen sein, in anderen Praxen, die in der Ausgestaltung ihres individuellen Präventionskonzepts noch nicht so weit waren, schon eher.

Änderungen in der Abrechnung, Hilfsmittel zur Unterstützung

Im Bereich der Abrechnung parodon­tologischer Leistungen im Rahmen der PAR-Richtlinie hat sich einiges getan. Was sich abrechnungstechnisch ändern wird und welche verschiedenen Einzelmaßnahmen hinter den einzelnen Abrechnungspositionen stehen, beschreibt Abrechnungsspezialistin Birgit Enßlin.

Welche Hilfsmittel zum Beispiel in Form von Software unterstützend in der PAR-Organisation der Praxis wirken können, beschreibt Dentalhygienikerin Sylvia Fresmann detailliert. Ihrer Ansicht nach bietet die neue PAR-Richtlinie neben gewissen Herausforderungen sowohl den Praxen als auch den Patienten viele Chancen. Sylvia Fresmann ist überzeugt, dass die Zahl von PAR-Behandlungen nicht zuletzt wegen der deutlich verbesserten Diagnostik deutlich zunehmen, nach Meinung von Experten eventuell gar verdreifachen wird.

Chancen sieht Fresmann in einem Bereich, der nicht explizit in die neue Behandlungsstrecke integriert wurde: der PZR. Die PZR steht dabei stellvertretend für weitere GOZ-Leistungen, die den Patienten zur Abrundung oder Intensivierung der „GKV- PAR-Behandlungsstrecke“ angeboten werden können. Leistungen aus dem
GKV-Leistungskatalog machen damit Privatleistungen nicht überflüssig, sondern bieten im Gegenteil viele Chancen, die GKV-Basisleistungen je nach indivi­duellem Erkrankungsgrad des Patienten sinnvoll zu ergänzen.

GOZ-Leistungen werden jetzt nicht überflüssig

Denn eines ist klar: Gegen eine so weit verbreitete Erkrankung wie die Parodontitis mit ihren gravierenden Auswirkungen auf die Gesamtgesundheit müssen alle Register gezogen werden. Wo es nicht ausreichend erscheint oder wo absehbar ist, dass der GKV-Leistungskatalog je nach Ausprägung und Schwere der Erkrankung ergänzt werden sollte, um den Patienten adäquat zu behandeln, werden GOZ-Leistungen auch in Zeiten der PAR-Richtlinie keinesfalls überflüssig werden.

Nicht jedem Patienten muss alles angeboten werden, aber der Behandlungsbedarf allein unter den „unerkannten“ Parodontitis-Patienten ist gewaltig. Jetzt sollten Praxen die neue Richtlinie nutzen, ihren Patienten die bestmögliche Behandlung zu bieten.