Gesetzliche Regelung zur Zahngesundheit von Kindern
Mit der gestern von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beschlossenen Neuregelung des Kindertagesförderungsgesetzes MV (KiföG) wird die regelmäßige Zahnpflege als wichtiges gesundheitliches Ziel der frühkindlichen Bildung und Erziehung verankert. „In der Gesundheitserziehung kommt der KiTa neben der Familie eine besondere Bedeutung zu“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. Erzieher können nach Ansicht Dreses bei Kindern gesundheitsbewusste Haltungen wecken, mit ihnen das richtige Zähneputzen einüben und ihnen Angst vor dem Zahnarzt nehmen. Drese: „Mit der Aufnahme einer regelmäßigen Zahnpflege in das KiföG wird der Stellenwert für die Mundhygiene der Kinder im Rahmen der Ziele und Inhalte der frühkindlichen Bildung ausdrücklich hervorgehoben. Die Landesregierung greift damit eine Anregung der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. auf.“ Der Gesetzentwurf wird Ende Juni in den Landtag eingebracht.
Amalgam-Aus für Schwangere und Kinder
Die EU-Quecksilber-Verordnung hat bald rechtliche Konsequenzen für den Praxisalltag: „Ab dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden“, regelt die EU-Verordnung. Ab 1. Januar 2019 gelten dann auch bei der Herstellung und Entsorgung von Amalgamfüllungen strengere gesetzliche Vorgaben. So muss sichergestellt sein, dass Amalgamabscheider Amalgampartikel auch im Abwasser sammeln und zurückhalten. Für die betroffenen Patienten übernehmen die Kassen künftig in der Regel Kunststofffüllungen.
Pfeiffer und Kiefer für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt
Auf seiner jüngsten Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer als Vorstandsvorsitzende und Gernot Kiefer als Vorstand im Amt bestätigt. Beide Vorstände sind für weitere sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2019. Mit dem Ende der laufenden Amtsperiode wird Johann-Magnus von Stackelberg aus Altersgründen aus dem Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ausscheiden. Die Entscheidung über seine Nachfolge soll bis Ende des Jahres erfolgen. Die Amtszeit der Nachfolgerin oder des Nachfolgers von Herrn von Stackelberg wird am 1. Juli 2019 beginnen. Dazu erklären die beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens: „Wir sind froh, dass wir Frau Dr. Pfeiffer und Herrn Kiefer für eine weitere Amtszeit gewinnen konnten. Gleichzeitig freuen wir uns darauf, die Zusammenarbeit mit Herrn von Stackelberg noch ein Jahr fortsetzen zu können, bevor er in den verdienten Ruhestand geht.“
„GKV-Spitzenverband hat Bodenhaftung verloren“
Zu den Vorschlägen des GKV-Spitzenverbandes zur Sprechstundenausweitung und zur Fortführung der Budgetierung im ambulanten Sektor erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bunds, Dr. Dirk Heinrich: „Wer auf einem Riesenberg von Honorarschulden gegenüber der Ärzteschaft sitzt, Mehrarbeit einfordert und die Budgetierung als bewährtes Instrument sieht, hat jede Bodenhaftung verloren und nimmt die Verantwortung für eine gute Versorgung der gesetzlich Versicherten nicht mehr wahr.“ Bereits heute bekämen Vertragsärzte nicht den vollen Gegenwert ihrer Arbeit erstattet. „Schließlich liegt es auch im Interesse der Krankenkassen, jungen Ärzten in der ambulanten Versorgung wieder eine Perspektive zu bieten. Ein Kassenchef, der die Botschaft aussendet Liebe Ärzte, leistet mehr, aber wir zahlen nix dafür, stößt genau diejenigen Kollegen vor den Kopf, die zukünftig die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen behandeln sollen. Es zeigt sich immer deutlicher, dass die Krankenkassen zunehmend stärker als Verwalter statt als Versorger handeln“, so Dr. Heinrich.