Taucht das Thema bundeseinheitlicher Tarifvertrag in den Social-Media-Kanälen auf, entstehen immer wieder heftige Debatten. Verständlich, wenn viele ZFA einen zweiten Job brauchen, um halbwegs über die Runden zu kommen.
Der Tarifvertrag für alle wäre für Angestellte eine gerechte Sache. Und um einigen häufig vorgetragenen Argumenten gegen den Tarifvertrag entgegenzuwirken:
• Bezahlung nach Tarifvertrag bedeutet nicht, dass hier eine Höchstgrenze gezogen wird, vielmehr geht es um eine Mindestgrenze!
• Es bleibt weiterhin dem eigenen Verhandlungsgeschick überlassen, ob man – beispielsweise nach einer erfolgreichen Fortbildung zur ZMP, ZMV, DH oder auch zur Praxismanagerin – mehr Gehalt für sich heraushandeln kann.
• Kriterien wie der Patientenstamm und die Region der Praxis bleiben weiterhin Kriterien bei der Gehaltsverhandlung.
Natürlich sind ein gutes Betriebsklima, Wertschätzung etc. unbezahlbar; aber das sind doch Punkte, die ein Mindestgehalt nicht ausschließen! In Zeiten des Fachkräftemangels muss doch jedem daran gelegen sein, zufriedene Mitarbeiter zu haben, die auch bleiben möchten.
Zum überwiegenden Teil werden die Social-Media-Diskussionen zum Tarifvertrag von den Mitarbeiterinnen geführt. Was ist mit den Arbeitgebern? Welche Argumente gelten für sie? Warum machen einige Landeszahnärztekammern (LZÄK) mit, und warum sperren sich einige gegen den bundeseinheitlichen Tarifvertrag?
Wir haben bei der BZÄK und den LZÄK nachgefragt, warum sie einen beziehungsweise warum sie keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Nachstehend die Statements, die wir bisher erhalten haben:
Statement der LZÄK Niedersachsen
Statement der LZÄK Westfalen-Lippe
Statement Ärztekammer des Saarlandes, Abteilung Zahnärzte
Statements, die wir noch erhalten, werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.