In dieser Artikelreihe stellen wir Bachelor-Arbeiten von Zahnmedizinstudierenden an der Danube Private University (DPU), Krems vor. Im DPU-Studiengang Medizinjournalismus und Öffentlichkeitsarbeit erhalten Studierende vertieftes Wissen in Sachen Kommunikation. Um sämtliche Artikel der Reihe zu lesen, klicken Sie hier.
Bei zahnmedizinischen Interventionen besteht häufig die Wahl zwischen zwei oder mehr Optionen, die sich nach monetären, ästhetischen oder gesundheitlichen Aspekten unterscheiden. Shared Decision Making (SDM) ist ein Konzept, das durch Prozesse der Abwägung und Informationen die Entscheidungsfindung für den Patienten erleichtert (Klemperer, 2014).
Das Konzept ist keinesfalls ein Novum. Bereits seit den Achtzigerjahren wird festgestellt, dass immer mehr Patienten gut über ihre Erkrankung informiert sein möchten (Beisecker & Beisecker, 1990, und Lidz et al., 1983). Seit den 90er-Jahren gibt es einen Wandel dahingehend, dass vermehrt Wert auf eine Beteiligung bei Therapieentscheidungen gelegt wird (Coulter, 1999, Coulter & Magee, 2003) und die Mitentscheidung an Wichtigkeit gewinnt (Cattellari, Voigt, Butow, & Tattersall, 2002, Weinstein, 2002). Die größere Patientenautonomie fordert auf ärztlicher Seite andere kommunikative und informative Kompetenzen. Ohne den Willen der Ärzte, gemeinschaftlich mit dem Patienten zu entscheiden und ihn in Entscheidungen miteinzubeziehen, kann Shared Decision Making nicht funktionieren (Floer et al., 2004).
Es gibt Hinweise, dass den Ärzten im klinischen Alltag die gemeinsame Entscheidungsfindung immer wichtiger und auch vertrauter wird (Charles, Whelan, Gafni, Willan, & Farrell, 2003). Bisher liegen aber nur wenige Daten zur zahnärztlichen Sichtweise einer gemeinsamen Entscheidungsfindung vor. Prof. Dr. Michael Noack aus Köln war aber beispielsweise in Studien involviert, die den Prozess der „partizipativen Entscheidungsfindung“ in der direkten Füllungstherapie untersuchten.
Ziel dieser Arbeit war es, mithilfe von Trendbefragungen herauszufinden, ob bereits Kompetenzen bezüglich SDM bei Zahnärzten existieren, inwiefern dieses Konzept in der praktizierenden Zahnheilkunde umgesetzt wird und mit der patientenseitigen Wahrnehmung übereinstimmt.
Autonom versus paternalistisch
Gefragt wurde dabei nach dem gewünschten und dem gelebten Entscheidungsprozess. Grafik 1 stellt diese beiden Perspektiven gegenüber. Knapp die Hälfte der teilnehmenden Patienten wünscht danach eine gemeinsame Entscheidungsfindung. Bei den Ärzten sind es sogar mehr als 60 Prozent. Interessant ist auch die Tatsache, dass im Vergleich zu den Zahnärzten deutlich mehr Patienten das paternalistische Modell bevorzugen. So möchten knapp 20 Prozent der Patienten, dass der Zahnarzt über die Behandlung entscheiden soll. Umgekehrt geben weniger als fünf Prozent der Zahnärzte an, dass sie für den Patienten entscheiden möchten. Mit 30 beziehungsweise 32 Prozent entscheiden sich fast gleich viele Personen aus jeder Gruppe für das autonome Konzept, bei dem der Patient selbst entscheidet.
Hervorzuheben ist, dass überwiegend ältere Patienten, jene mit geringerer Schulbildung und Patienten, die zuletzt sehr häufig bei einem Zahnarzt waren, eine alleinige Entscheidung des Zahnarztes bezüglich der Behandlung wünschen. Je jünger die Patienten und je höher der Bildungsgrad, desto eher präferieren sie gemeinsame Entscheidung mit dem Zahnarzt.
Haltbarkeit schlägt Ästhetik
Der Wert des Shared Decision Making wird an einem konkreten Beispiel deutlich. Den Patienten ist es besonders wichtig, gemeinsam mit dem Zahnarzt zu entscheiden, welche Therapie für sie in Bezug auf Haltbarkeit, Ästhetik und Verträglichkeit infrage kommt. Umgekehrt gehen die Zahnärzte ebenso davon aus, dass sie am ehesten in Bezug auf Ästhetik, Haltbarkeit und Verträglichkeit gemeinsam mit dem Patienten entscheiden, welches Vorgehen am besten für den Patienten ist. Der Aspekt des Preises scheint für den Patienten eine fast genauso große Rolle zu spielen wie die Verträglichkeit, während die Zahnärzte diesen nicht gemeinsam mit dem Patienten finden möchten.
Grafik 2 lässt darauf schließen, dass der Zahnarzt bei der paternalistischen Entscheidungsfindung seine Empfehlung primär auf die Ästhetik fokussiert und die anderen Aspekte möglicherweise nicht so stark berücksichtigt hätte. Dem Patienten ist hingegen die Haltbarkeit verschiedener Restauration das wichtigste Entscheidungskriterium.
ZA Maximilian Hoberg, Wien