Ein Corona-geprägtes Jahr 2020 liegt weitgehend hinter uns. Was wird das neue Jahr bringen? Die dzw hat bei den Körperschaften nachgefragt, welches die kommenden Themen im Jahr 2021 sind.
Das sind Themen der KZBV für das kommende Jahr
Hier Bilanz und Ausblick der KZBV: „Die neue Zahnärztliche Heilmittelrichtlinie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte wird dadurch deutlich vereinfacht. Als stimmberechtige Trägerorganisation hatte die KZBV in den Verhandlungen im G-BA zuvor erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und das Verordnungsgeschehen für Zahnärzte und Patienten bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird. So wird die bisherige Regelfallsystematik ab dem kommenden Jahr durch eine „orientierende Behandlungsmenge“ abgelöst. Das bisher notwendige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfällt. Der Beginn der Heilmittelbehandlung wird zudem von 14 auf 28 Tage verlängert. Damit führt die KZBV das Erfolgsmodell der eigenständigen zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie weiter.
Die Vereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband über die Ausstattung der Vertragszahnärzteschaft mit zentral beschaffter Schutzausrüstung wurde noch einmal bis März 2021 verlängert.
Ab Januar 2021 ist grundsätzlich die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von Praxen an Krankenkassen gesetzlich vorgesehen. Bis Oktober 2021 wird dabei allerdings eine Übergangszeit für Praxen gewährt, die die technischen Voraussetzungen für den neuen digitalen Vorgang noch nicht erfüllen. Zusätzliche Voraussetzung ist allerdings, dass auch die Kassen in der Lage sind, die Bescheinigung in elektronischer Form entgegenzunehmen. Ab dem Jahr 2022 ist dann auch die elektronische Übermittlung der AU von den Kassen an die Arbeitgeber geplant.
Ab 1. Januar 2021 sind Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Die erforderlichen Komponenten für die Zahnarztpraxen werden allerdings im ersten Quartal des kommenden Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, sodass die Praxen aller Voraussicht nach zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lage sein werden, die Akte einzusehen oder zu befüllen. Die Einführung des elektronischen Bonusheftes ist dann für den 1. Januar 2022 vorgesehen. Analog zum elektronischen Zahnbonusheft mit einer Dokumentenstruktur in der ePA soll künftig auch ein elektronischer Zahnimplantatpass sowie die Zahnärztliche Falldokumentation realisiert werden. Weitere Medizinische Informationsobjekte (MIO) sind zudem für den Austausch zwischen Praxis und Pflegeeinrichtung im Rahmen von Kooperationsverträgen geplant.
Die KZBV und der GKV-Spitzenverband haben sich für das Jahr 2021 einvernehmlich auf eine Anhebung des Punktwerts für Zahnersatz und Zahnkronen um 2,53 Prozent geeinigt. Angesichts schwieriger Rahmenbedingungen und zahlreicher Herausforderungen insbesondere in Folge der Corona-Pandemie ist das Ergebnis ein guter Kompromiss.
Sollte der G-BA am 17. Dezember einen entsprechenden Beschluss fassen, können Patientinnen und Patienten die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, in vertragszahnärztlichen Praxen künftig mit einer neuen Behandlungsstrecke versorgt werden. Das Plenum des G-BA wird voraussichtlich einen entsprechenden Beschluss über die Aktualisierung der Richtlinie fällen. Die Verhandlungen im Bewertungsausschuss sollen dann anschließend möglichst bis etwa zur Jahresmitte 2021 einen Abschluss finden.
Die KZBV hat sich im G-BA als Ziel gesetzt, in den Verhandlungen eine praxistaugliche Anpassung der Versorgungsstrecke an den aktuellen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse vorzunehmen. Inhaltlich soll diese Anpassung unter anderem die Berücksichtigung der aktuell geltenden Klassifikation sowie die erforderliche Ausgestaltung der strukturierten Nachsorge umfassen. Die Volkskrankheit Parodontitis lasse sich mit den Mitteln der existierenden Behandlungsrichtlinie nicht erfolgreich bekämpfen. Sie sei veraltet und berücksichtigt nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Patientinnen und Patienten haben jedoch Anspruch auf eine zeitgemäße Parodontitis-Behandlung.
Wie Deutschland weiter durch die Pandemie kommt, wird auch ein zentrales Thema im Bundestagswahlkampf 2021 werden. Die Vertragszahnärzteschaft wird ihre Positionierungen in die entsprechenden politischen Diskussionen einbringen. Um sich für die Bundestagswahl, insbesondere aber für die darauffolgende Legislaturperiode aufzustellen, ist die KZBV bereits mit der Erstellung ihrer „Agenda Mundgesundheit 2021 bis 2025“ befasst. Mit ihren Vorschlägen zur Pandemiebewältigung, zur Abwehr einer Kommerzialisierung und Industrialisierung der Versorgung, zur Förderung der Niederlassung und zur Stärkung der Selbstverwaltung leistet die KZBV einen wesentlichen Beitrag, bewährte und beispielhaft gut funktionierende Versorgungsstrukturen zu erhalten und die Zukunft der vertragszahnärztlichen Versorgung auch im neuen Jahr 2021 gut zu gestalten.“
Der Ausblick der BZÄK folgt nach der Bundesversammlung, die ihre Botschaften für 2021 am 19. Dezember 2020 diskutieren und setzen wird.