Um in Ruhe und ohne negative Folgen die Krankheit auskurieren zu können, sollten Azubis bei der Krankmeldung ein paar Dinge beachtet werden. Ansonsten können neben schmerzenden Gliedern auch eine gekürzte Vergütung, eine Abmahnung oder in besonders schweren Fällen sogar eine fristlose Kündigung drohen. Aus diesem Grund hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in ihrem Infoportal zur Ausbildung fünf Tipps für Azubis zusammengestellt, die ihnen helfen sollen, sich ordnungsgemäß krank zu melden.
Sofort Bescheid sagen
Am ersten Tag der Fehlzeit sollte sofort dem Ausbilder Bescheid gegeben werden – am besten per Telefon und vor Beginn der Schicht. Azubis brauchen nicht zu sagen, was ihnen fehlt.Allerdings sollte die Dauer der Fehlzeit angegeben werden. Nur so kann sich das Praxisteam auf die Abwesenheit einstellen. Azubis müssen sich auch dann krankmelden, wenn sie vom Betrieb am Tag der Krankheit für die Berufsschule oder eine andere Ausbildungsmaßnahme freigestellt sind. In diesem Fall benötigt auch die Berufsschule eine entsprechende Info vom Auszubildenden. Es reicht hier auch eine schriftliche Entschuldigung.
Attest vorlegen
Der Arbeitgeber kann bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen, falls das mit deinem Ausbilder so vereinbart ist. Ansonsten verlangt das Gesetz (§5 EntgFG), dass spätestens ab drei Kalendertagen Krankheit am darauffolgenden Arbeitstag ein Attest beim Arbeitgeber vorliegen muss.
Ein Attest kann in der Regel nicht rückwirkend ausgestellt werden. Aus diesem Grund sollte frühzeitig eine ärztliche Praxis aufgesucht werden. Sollte man am dritten Tag wirklich "ausgeknockt" ist und es nicht bis zur Arztpraxis schafft, hat man kein Attest und bekommt ein Problem. Falls man nach Ablauf des Attests immer noch krank ist, braucht man außerdem ein Folgeattest.
Arzttermine
Nicht wirklich eilige ärztliche Termine vereinbart man am besten immer in der Freizeit. Nach § 616 BGB haben Beschäftigte aber auch das Recht, diesen Termin in ihre Arbeitszeit zu legen, wenn er tatsächlich dringend notwendig ist. Das gilt somit auch während der Ausbildung. Und manchmal ist ein Arzttermin dringend notwendig – zum Beispiel bei akuten Schmerzen. In einem solchen Notfall sollte man sich in der Personalabteilung und am besten auch beim Ausbilder abmelden. Zum Arztbesuch sollten Azubis im Anschluss auch eine Bescheinigung vorlegen.
Vergütung während Krankheit oder Arzttermin
Krankmeldung erledigt und Attest abgegeben? Jetzt kann sich erstmal in Ruhe erholt werden. Gesetzlich haben Beschäftigte bis zur sechsten Woche Anspruch auf Vergütung. Wer länger ausfällt, bekommt bis zu 78 Wochen lang Krankengeld von der Krankenkasse. Azubis sind nicht krankgemeldet, müssen aber trotzdem in die Arztpraxis?
- Unter Umständen kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Besuche beim Arzt während der Arbeitszeit weiterhin bestehen, sofern der Besuch zur festgelegten Zeit "medizinisch unvermeidbar" ist (vgl. Landesarbeitsgericht Halle/Saale vom 23.06.2010 – 5 Sa 340/09). Das gilt zum Beispiel auch für eine Blutabnahme am Morgen.
- Allerdings ist es auch möglich, dass für die Zeit während des Arztbesuchs nicht bezahlt wird. Zu den geltenden Regelungen im jeweiligen Betrieb wissen am besten die Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Betriebs- oder Personalrat Bescheid.
- Für eine betriebliche Gleitzeitregelung gelten besondere Vereinbarungen: Wenn keine ausdrücklich andere Regelung besteht, können Beschäftigte für einen ärztlichen Termin in der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm vom 11.12.2001 - 11 Sa 247/11 -, LAG-Report 2002, 134).
Schnell gesund werden
Gesetzlich ist jeder Beschäftigte dazu verpflichtet, möglichst schnell wieder gesund zu werden. Dazu gehört vor allem, dass man sich an alle ärztlichen Anweisungen hält und sich schont. Es kann allerdings auch bedeuten, dass man mit gebrochenem Arm zwar arbeitsunfähig ist, aber trotzdem ins Kino gehen darf. Entscheidend ist, dass man nichts unternimmt, was die Genesung in die Länge ziehen oder die Krankheit noch verschlimmern könnte. Bei weiteren Fragen zur Krankmeldung können sich Jugendliche und Azubis auch an die Jugendabteilung der Gewerkschaft wenden.